BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12785 21. Wahlperiode 27.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 20.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Fehlende Grundbildung bei Erwachsenen 2016 wurde die Dekade „Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung“ ausgerufen, für die der Bund 180 Millionen Euro bereitgestellt hat. Seit Veröffentlichung der Level-One Studie 2011 ist klar, dass die Politik mehr im Bereich der Grundbildung von Erwachsenen tun muss: Hamburger Bildungsforscherinnen kamen damals zu dem Ergebnis, dass nahezu jeder siebte im erwerbsfähigen Alter funktionaler Analphabet sei. Analphabetismus ist also keineswegs ein Randphänomen in Deutschland. Aktuell wird eine zweite Level-One Studie durchgeführt – Zeit zu schauen, welche Substanz dieser politische Aktionismus hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf Grundlage von Angaben des Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie folgt: 1) Welche Erkenntnisse hat der Senat über das Ausmaß fehlender Grundbildung bei Hamburger Bürgerinnen und Bürgern? Die bundesweite „leo. – Level-One Studie“1 hat keine Hamburg spezifischen Auswertungen vorgenommen. Von daher lassen sich keine auf Hamburg bezogenen Aussagen daraus ableiten. Dennoch kann angenommen werden, dass ihre Kernaussagen wie beispielsweise zum Anteil an der Bevölkerung, Alters- und Geschlechterverteilung , Bildungsabschluss, Beschäftigungsverhältnis et cetera auch für Hamburg zutreffen . Aus dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt Grund:Bildung und Wirtschaft ist die Erhebung „Berichte aus den Randbezirken der Erwachsenenbildung – Eine empirische Analyse der Hamburger Grundbildungslandschaft “ entstanden.2 2) Welche Maßnahmen sind von diesem Senat ergriffen worden, um Analphabetismus zu bekämpfen? Bitte zielgruppenspezifisch darstellen. Zu den Maßnahmen des BAMF und gegebenenfalls ergänzenden Maßnahmen des Landes für die Zielgruppe der zugewanderten Menschen siehe Drs. 21/4566, Drs. 21/11155, Drs. 21/12038, Drs. 21/10281 sowie Antwort zu 9. 1 http://www.alphabetisierung.de/fileadmin/files/Dateien/Downloads_Texte/leo-Presseheftweb .pdf. 2 „Berichte aus den Randbezirken der Erwachsenenbildung – Eine empirische Analyse der Hamburger Grundbildungslandschaft“ von Joachim Schroeder, Maren Gag, Angela Grotheer, Uta Wagner, Martina Weber, Bielefeld 2016. Drucksache 21/12785 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Landesbetrieb Hamburger Volkshochschule (VHS) betreibt ein Grundbildungszentrum und hält ein umfangreiches Angebot zur Alphabetisierung und Grundbildung vor. Zudem gibt es eine Reihe von Projekten und Maßnahmen, um Analphabetismus zu reduzieren. Im Einzelnen: VHS: Regelkurse für funktionale Analphabeten und Analphabetinnen VHS: Standardkurse für primäre Analphabeten und Analphabetinnen VHS: Alphakurse für Langsamlernende für primäre Analphabeten und Analphabetinnen LmB3: Alphakurse für Menschen mit Behinderung KOM4: Intensivkurse für deutschsprachige Analphabeten und Analphabetinnen 3) Welche Maßnahmen beziehungsweise Programme zum Nachholen des Erwerbs weiterer Grundkompetenzen existieren in Hamburg? Träger Grundkompetenzen Maßnahme/Programm VHS Umgang mit Geld Verträge, Kontoführung, Kredite, Haushaltsgeld VHS PC-Kenntnisse 4 Lerncafés mit Einführung in PC und Arbeit auf Lernplattformen VHS Rechnen Kurse zum Nachholen der Kenntnisse Rechnen Hauptschulniveau VHS Englisch Englisch für Menschen mit geringen Lese-und Schreibkompetenzen VHS Einstieg in das Sprachlernen mit Vermittlung von Grundkompetenzen in Orientierung , Kommunikation, Lesen/Schreiben sog. Mütter-Sprachkurse Bildungsnetz Hamburg für Menschen mit Behinderung Grundbildung Kurse im Bereich allgemeiner, politischer und kultureller Grundbildung KAROLA e.V. Lesen, Schreiben, Rechnen, allgemeine, politische und kulturelle Grundbildung „Wege öffnen - ein Projekt zur Stärkung der integrationalen Bildungsorientierung in Roma- Familien“ 4) Wie hat sich die Projektlandschaft seit 2011 im Bereich der Grundbildung verändert? Von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) finanzierte oder kofinanzierte Projekte : Projekte zur Alphabetisierung und Grundbildung für deutschsprachige Analphabeten und Analphabetinnen sowie für Menschen mit Behinderung (siehe Antworten zu 2) und 3)) werden kontinuierlich gefördert. Hinzugekommen ist die Förderung zweier Selbstlernzentren in Langenhorn und Hohenhorst im Rahmen des Hamburger ESF-Programms in Verantwortung der VHS. Projektlaufzeit zunächst 2014 bis 2017; in 2017 wurde die Förderung für beide Selbstlernzentren bis 2020 verlängert. 2015 wurde das Projekt „Wege öffnen – ein Projekt zur Stärkung der integrationalen Bildungsorientierung in Roma-Familien“ aufgelegt. Es wird im Rahmen des Asyl-Migrations-Integrations-Fond (AMIF) gefördert und hat eine Laufzeit von Juni 2015 bis Mai 2018 (siehe Antwort zu 3)) 3 LmB steht für Leben mit Behinderung. 4 KOM gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung mbH. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12785 3 Ein Projekt zur trägerübergreifenden Qualifizierung von Kursleitenden (Alphabetisierungsarbeit kompakt) wurde im Frühjahr 2018 durchgeführt (siehe Antwort zu 3)). Vom Bund oder anderen Institutionen voll finanzierte Projekte am Standort Hamburg sind der FHH gegenüber nicht berichts- oder rechenschaftspflichtig, insofern erfolgt die nachfolgende Aufzählung nach aktuellem Kenntnisstand der zuständigen Fachbehörde : Das vom BMBF geförderte Projekt MENTO ist ein bundesweites Mentorenprojekt mit einem Standort in Hamburg. Förderbeginn war 2013. Das Projekt wurde im Juli 2016 bis Juni 2021 verlängert. Das vom BMBF geförderte Projekt BasisKomPlus berät und informiert über Grundbildungsformate am Arbeitsplatz und ist seit Februar 2016 mit einer Laufzeit bis November 2020 auch am Standort Hamburg vertreten. Das vom BMBF geförderte Projekt CurVe II zur Professionalisierung der finanziellen Grundbildung hat einen Verbundpartner in Hamburg. Es hat eine Laufzeit von Januar 2016 bis November 2020. Das vom BMBF geförderte Verbundprojekt „Offensive zur Implementierung und Verstetigung arbeitsplatznaher Grundbildung in Hamburger Unternehmen“ (kurz: Grund:Bildung und Wirtschaft) hatte eine Laufzeit von 2012 bis 2015. Seit dem 1. Januar 2018 haben alle Mehrgenerationenhäuser die Möglichkeit, sich im Rahmen eines fakultativen Sonderschwerpunkts an der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung zu beteiligen. Hierfür werden vom BMBF bis 2020 jährlich Mittel zur Verfügung gestellt. In 2018 erhalten zwei Hamburger Mehrgenerationenhäuser eine Projektförderung. Das Ausschreibungsverfahren des BMBF zu lebensweltlich orientierten Innovationsvorhaben im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener ist noch nicht abgeschlossen; zwei Hamburger Projekte sind in der engeren Wahl. 5) Erachtet der Senat die bestehenden Angebote als ausreichend? Falls nicht, ist ein Ausbau des Angebots der Grundbildung von Erwachsenen geplant? Antwort jeweils begründen. Ja. Die Angebote der VHS decken die derzeitige Nachfrage. Bei steigender Nachfrage wäre ein Ausbau des Angebotes möglich. Die erhöhte Nachfrage 2017 bei der KOM gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung mbH wird durch ein Zusatzangebot zu Beginn 2018 (Einstiegsbereich in Alphalevel 1) gedeckt. 6) In welcher Höhe wurden seit 2015 Mittel von der EU, dem Bund und Land für entsprechende Maßnahmen in Hamburg bereitgestellt? Bitte Fördersummen jeweils nach Geber und Projekten/Programmen aufschlüsseln , unter Angabe der jeweiligen Laufzeit. Vom Bund oder anderen Institutionen voll finanzierte Projekte am Standort Hamburg sind der FHH gegenüber nicht berichts- oder rechenschaftspflichtig. Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen beziehen sich insofern nur auf Maßnahmen, die von der FHH insgesamt oder in Teilen finanziert werden. 7) Wie viele Menschen sind in Hamburg seit 2015 über Maßnahmen der beruflichen Eingliederung des SGB II und SGB III in Alphabetisierungskurse vermittelt worden? Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit und des Jobcenters verweisen im Rahmen ihrer Beratung auf die jeweils bestehenden Alphabetisierungskurse vor Ort. 8) Wie viele Alphabetisierungskurse, Integrationskurse mit Alphabetisierung ausgeschlossen, wurden in Hamburg in 2015, 2016 und 2017 durchgeführt ? Drucksache 21/12785 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2015 2016 2017 Alphabetisierungskurse des BAMF in der Herkunftssprache 6 5 5 Lesen Schreiben Rechnen (KAROLA e.V.) 4 4 4 Lesen Schreiben Rechnen (Leben mit Behinderung) 12 13 12 Intensivkurs Alphabetisierung (KOM) 3 3 3 Regelkurse VHS 80 80 80 Standardkurse Deutsch mit Alphabetisierung 4 4 4 Alphabetisierung für Langsamlernende 0 0 7 9) Wie viele Integrationskurse mit Alphabetisierung wurden in Hamburg in 2015, 2016 und 2017 durchgeführt? Im Jahr 2015 wurden in Hamburg 85 Integrationskurse des BAMF mit Alphabetisierung begonnen, im Jahr 2016 195 und im Jahr 2017 246. 10) Gibt es anderweitige Maßnahmen der Grundbildung, die gezielt auf Geflüchtete zugeschnitten sind? Es gibt die Förderlinie „Einstieg Deutsch“, die auch Alphabetisierung vorsieht, sie richtet sich an Geflüchtete mit unklarer Bleibeperspektive. In 2017 wurden zehn Kurse mit maximal 300 Unterrichtsstunden von der VHS durchgeführt, und zwar direkt in den Unterkünften für Geflüchtete. Daneben gibt es seit August 2017 das Angebot der Erstorientierungskurse (gefördert durch das BAMF) für die gleiche Zielgruppe, auch hier werden Grundbildungskompetenzen gefördert. Die Agentur für Arbeit Hamburg plant derzeit ein Modellprojekt „Wege in Ausbildung und Arbeit für bildungsbenachteiligte junge Geflüchtete über 18“. Dieses soll sich an junge Erwachsene mit guter Bleibeperspektive ohne Schulabschluss wenden. Das Angebot verzahnt berufliche Orientierung, Sprachförderung, betriebliche Praxis und gleichzeitig die Möglichkeit, einen allgemeinbildenden Schulabschluss zu erwerben. Die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit steht noch aus. 11) Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu den Grundbildungsbedarfen von Geflüchteten vor? Den zuständigen Fachbehörden liegen entsprechende Studien des BAMF vor. Hierzu zählen unter anderem die Ergebnisse der seit dem Jahr 2016 regelmäßig vom BAMF in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) durchgeführten „IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten“. Thematische Schwerpunkte dieser Forschungsberichte sind unter anderem Sprachpotenziale und Bildungsstand von Geflüchteten. Weitere Einzelheiten hierzu siehe: http://doku.iab.de/forschungsbericht/2017/ fb1317.pdf. Das Jobcenter berücksichtigt im Rahmen der individuellen Integrationsplanung die im Einzelfall vorhandenen Defizite in den Grundkompetenzen und stimmt Qualifizierungen gegebenenfalls darauf ab. Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellung stehen nicht zur Verfügung. 12) In welche Grundbildungsangebote hat das Jobcenter t.a.h. im Rahmen der beruflichen Eingliederung des SGB II und SGB III am häufigsten vermittelt innerhalb der letzten drei Jahre? Die Agentur für Arbeit Hamburg bietet seit März 2017 Maßnahmen zur Erweiterung der Grundkompetenzen an. Ziel der Agentur für Arbeit Hamburg ist es, Menschen mit entsprechenden Förderbedarfen und nach individueller Notwendigkeit durch Maßnahmen bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen. Wird im Beratungsgespräch mit der zuständigen Integrationskraft die Notwendigkeit einer Grundbildung festgestellt, so kann eine Förderung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) im SGB II nach § 16 Absatz 1 SGB II i.V.m. §§ 81 fortfolgende SGB III erfolgen. Beispielweise können die Kundinnen und Kunden an der FbW- Maßnahme „Grundkompetenzen“ im Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 31. August Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12785 5 2018 teilnehmen. Das Maßnahmeziel ist die Ausbildung und Weiterentwicklung grundlegender und weiterbildungsbezogener kommunikativer Kompetenzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen einer Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger im SGB II nach § 16 Absatz 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III b (AVGS-MAT). 13) Wie schnell konnten Grundbildungsangebote im Durchschnitt wahrgenommen werden? Gibt es Hinweise, dass bestimmte Grundbildungsangebote nicht ausreichend vorhanden sind? Die Grundbildungsangebote der VHS für funktionale Analphabeten sind ohne Wartezeit wahrnehmbar, für Interessenten ist ein Einstieg jederzeit möglich. Für Menschen mit primärem Alphabetisierungsbedarf, Deutsch als Fremdsprache, gibt es bei der VHS Wartezeiten, die sich nicht genau beziffern lassen. Integrationskurse mit Alphabetisierung sind weiterhin stark nachgefragt und die Nachfrage übersteigt derzeit das Angebot an freien Kursplätzen, so dass es hier zu Wartezeiten kommt. Nach Angaben des zuständigen BAMF lag die Wartezeit (Kursanmeldung bis Kursbeginn ) in Integrationskursen mit Alphabetisierung im Jahr 2017 in Hamburg bei 11,7 Wochen. Im Übrigen siehe hierzu auch Drs. 21/12038. Bei der Förderung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) im SGB II nach § 16 Absatz 1 SGB II i.V.m. §§ 81 fortfolgende SGB III hängt die Wartezeit auf ein Angebot von verschiedenen folgenden Faktoren ab, unter anderem: - Starttermine der individuell am besten geeigneten Maßnahme, - verfügbare Plätze in dieser Maßnahme, - räumliche Mobilität der Kundin beziehungsweise des Kunden innerhalb Hamburgs, - persönliche Rahmenbedingungen der Kundin beziehungsweise des Kunden (ist zum Beispiel noch eine Kinderbetreuung zu regeln, besteht überhaupt eine Bereitschaft zur Teilnahme). Im Ausnahmefall sind auch Eintritte in Maßnahmen nach Maßnahmebeginn möglich. Dieses ermöglicht eine schnelle Eintrittsrealisierung. Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellung stehen nicht zur Verfügung. Für Jobcenter team.arbeit.hamburg gibt es keine Hinweise, dass die vorhandenen Angebote nicht ausreichend sind. 14) Welche Maßnahmen werden vom Senat ergriffen, um auf Förder- und Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen? Die VHS bewirbt die Alpha- und Grundbildungsangebote in ihren regulären Vertriebswegen (Katalog, Internet, Flyer) und zusätzlich durch spezielle Flyer in einfacher Sprache und an besonders relevanten Orten. Darüber hinaus gibt es ein besonderes Beratungsangebot bei der VHS. Zum Welttag der Alphabetisierung 2017 hat die Zentralbibliothek der Hamburger Bücherhallen den Kurzfilm „Mama, Mama“ medienwirksam präsentiert5 und über mehrere Wochen Informationstafeln zum Thema Alphabetisierung aufgestellt. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gGmbH (W.H.S.B.) macht in dem Themenfeld Alphabetisierung und Grundbildung Verweisberatung. Sie bezieht sich sowohl auf Ratsuchende, die in der Beratung direkt nach Alphabetisierungs - und Sprachkursen nachfragen und auf diejenigen, bei denen die Beratenden von W.H.S.B. den Eindruck gewinnen, dass es sich um Analphabeten handeln könnte. W.H.S.B. berät zudem Einrichtungen, Stellen und Betriebe, die sich für Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Angeboten erkundigen. Die Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote in Hamburg können kostenlos in der WISY-Datenbank von W.H.S.B. veröffentlicht und so beworben werden. Die Datenbank ist entsprechend verschlagwortet, sodass sich Angebote schnell und unkompliziert finden lassen. Bei der jährlich von Weiterbildung Hamburg e.V. veranstalteten Weiterbildungsmesse 5 https://www.buecherhallen.de/zentralbibliothek-blog-alphabetisierung-07092017/. Drucksache 21/12785 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 „Weiterbildungskiez“ machen einzelne Träger ebenfalls auf ihre speziellen Angebote für die Zielgruppe aufmerksam. Damit möglichst alle Zugewanderten den Weg in die Förder- und Unterstützungsangebote und dort die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden, steht ihnen über W.I.R – work and integration for refugees eine zentrale Verweisberatung zur Verfügung, die eine Lotsenfunktion wahrnimmt. Junge Menschen und Erwachsene können sich hierzu an die Jugendmigrationsdienste beziehungsweise an die Migrationsberatungsstellen des BAMF wenden. Für Zugewanderte, die schon länger in Hamburg wohnhaft sind, stehen in allen Hamburger Bezirken die Integrationszentren als Anlaufstelle zur Verfügung. Für die Beratung der Geflüchteten mit ungesichertem Aufenthalt, die (noch) keinen Zugang zur Migrationsberatung des Bundes haben, steht das mit Hamburger Landesmitteln geförderte Flüchtlingszentrum zur Verfügung. Das Beratungsteam des Flüchtlingszentrums berät in insgesamt sechzehn Sprachen (Arabisch, Bosnisch, Dari, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch-Sorani, Pashtu, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch und Ukrainisch). 15) Wie trägt Hamburg zur Enttabuisierung des Themas bei? a) Unter Betroffenen b) In der Wirtschaft Die Öffentlichkeitsarbeit (siehe Antwort zu 14)) trägt zur Enttabuisierung sowohl bei den Betroffenen, dem mitwissenden Umfeld als auch in der Wirtschaft bei. Die VHS hat in der Vergangenheit auch Sensibilisierungsworkshops durchgeführt, insbesondere bei den Jobcentern. Zusätzlich ist das Thema berufsbezogene Alphabetisierung und Grundbildung im Aktionsbündnis für Bildung und Beschäftigung Hamburg (ABBH) – Hamburger Fachkräftenetzwerk (FKN) auf die Agenda genommen worden. 16) Wie viele Unternehmen hat die Fachstelle Grund: Bildung seit Bestehen beraten? 17) Wie hat sich die Nachfrage nach den Leistungen der Fachstelle Grund:Bildung seit ihrem Bestehen entwickelt? Wenn möglich nach Jahren aufschlüsseln. a) Wie viele Workshops wurden durchgeführt? b) Wie viele Analysen wurden erstellt? c) Wie viele Weiterbildungsangebote wurden konzipiert? d) Wie viele Coachings fanden statt? e) Wie viele Informationsveranstaltungen gab es? Die Fachstelle Grund:Bildung wurde im Rahmen eines vom BMBF geförderten Projekts eingerichtet. Das Projekt ist 2015 ausgelaufen. Der FHH liegen keine Kennzahlen zu diesem Bundesprojekt vor. EU Bu nd La nd "S el bs tle rn ze nt re n Es se ne r S tr aß e un d Ho he nh or st " 01 .0 1. 20 14 - 31 .1 2. 20 16 36 0 50 50 "S el bs tle rn ze nt re n in d en R IS E- Ge bi et en E ss en er St ra ße u nd H oh en ho rs t 2 01 7" 01 .0 1. 20 17 - 31 .1 2. 20 20 48 0 50 50 "F in an zie ru ng d es A M IF -P ro je kt es 'W eg e öf fn en ' - Ei n Pr oj ek t z ur S tä rk un g de r i nt er ge ne ra tio ne lle n Bi ld un gs or ie nt ie ru ng in R om a- Fa m ili en " 01 .0 6. 20 15 - 31 .0 5. 20 18 47 3 77 23 AM F lu ss (L er na ng eb ot e fü r La ng ze ita rb ei ts lo se )/ BI W AQ ; B M U B 01 .0 7. 20 15 - 31 .1 2. 20 18 90 2 50 38 12 Re ge lk ur se fü r A na lp ha be te n un d An al ph ab et in ne n la uf en d im B et rie bs m itt el - zu sc hu ss d er F HH en th al te n 10 0 St an da rd ku rs e De ut sc h m it Al ph ab et isi er un g la uf en d im B et rie bs m itt el - zu sc hu ss d er F HH en th al te n 10 0 Ku rs e zu m N ac hh ol en v on G ru nd ko m pe te nz en (E ng lis ch , R ec hn en , P C, L er nc af es ) la uf en d im B et rie bs m itt el - zu sc hu ss d er F HH en th al te n 10 0 M üt te rs pr ac hk ur se la uf en d 24 0 (jä hr lic h) 10 0 Er st or ie nt ie ru ng sk ur ee fü r G ef lü ch te te 01 .0 8. 20 17 - 31 .1 2. 20 18 21 0 10 0 Ei ns tie g De ut sc h fü r G ef lü ch te te 01 .0 8. 20 16 - 31 .1 2. 20 18 24 0 10 0 Pr og ra m m "D eu ts ch ku rs e fü r F lü ch tli ng e" * 01 .0 1. 20 15 - 31 .1 2. 20 17 4. 57 3 10 0 Al ph a- Ku rs e in d er M ut te rs pr ac he 01 .0 1. 20 15 - 31 .1 2. 20 18 11 2 10 0 In te ns iv ku rs e Al ph ab et isi er un g 01 .0 1. 20 15 - 31 .1 2. 20 18 34 2 10 0 *D ie A br ec hn un g de s Pr og ra m m ja hr es 2 01 7 is t n oc h ni ch t a bg es ch lo ss en . 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