BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12796 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung Bei vermuteter Kindeswohlgefährdung können sich Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen , Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Ärzte und andere Geheimnisträger über den Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung an den jeweils zuständigen ASD wenden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Mitteilungsbögen Kindeswohlgefährdung sind in den Jahren 2012 – 2017 von wem bei den ASD eingegangen? In wie vielen Fällen handelte es sich tatsächlich um eine Kindeswohlgefährdung? Bitte jährlich für Hamburg gesamt und nach Bezirken getrennt auflisten. 2. Wie ist das Verfahren, wenn bei einem ASD der Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung eingeht (bearbeitende Stellen, weitere Maßnahmen et cetera)? Der Mitteilungsbogen kann von Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe allgemein für Mitteilungen gemäß § 8a (4) SGB VIII und für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Geheimnisträger für Mitteilungen nach § 4 (3) KKG genutzt werden. Ebenso ist es möglich, eine Kindeswohlgefährdung dem Jugendamt persönlich, telefonisch oder auf anderen Vordrucken mitzuteilen. Im Jugendamt wird der Bogen oder ein anderes für die Meldung genutztes Dokument in den Fallakten erfasst. Ein beim Jugendamt eingehender Mitteilungsbogen löst eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII aus. Die Dokumentation des Bogens sowie der Versand einer gegebenenfalls gewünschten Eingangsbestätigung werden durch die Geschäftszimmer vorgenommen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt durch die Fachkräfte des Jugendamtes gemäß den Standards des § 8a SGB VIII einheitlich durch das Eingangsmanagement des ASD: 1. Es erfolgt bei jeder Meldung mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (KWG – Meldung ) eine umgehende Ersteinschätzung mit mindestens einer zweiten Fachkraft. 2. Im Rahmen der Recherchephase werden weitere relevante Informationen gesammelt . Es erfolgt eine Kontaktaufnahme zum Melder und je nach fachlicher Einschätzung zu weiteren Dritten. 3. Je nach fachlicher Einschätzung wird über das weitere Vorgehen und die Art und Dringlichkeit der Kontaktaufnahme zu den Eltern und den Kindern entschieden (Einladung zu einem Gespräch, Hausbesuch). Drucksache 21/12796 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Anhand der dann vorliegenden Fakten und Informationen wird eine Entscheidung über das weitere fachliche Vorgehen getroffen (Angebot von Hilfen, gegebenenfalls Schutzkonzept oder Inobhutnahme und Einbeziehung anderer Dienste). Darüber hinaus werden die Mitteilungsbögen statistisch nicht erfasst. 3. Gibt es Vorgaben, innerhalb welcher Zeit der Mitteilungsbogen zu bearbeiten ist? Wie war in den Jahren 2012 – 2017 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer und wie lange dauerte es längstens? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Im Prozess „Bearbeiten von Anliegen mit dem Hintergrund Kindeswohlgefährdung“ des Qualitätsmanagementsystems ist verbindlich geregelt, dass eine erste Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Bearbeitung im Zeitraum von 24 Stunden nach Eingang eines Mitteilungsbogens abzugeben ist. Im Übrigen werden die Bearbeitungszeiten statistisch nicht erfasst. 4. In welcher Form und in welcher Frist erfolgt eine Rückmeldung an die Stelle, die eine eventuelle Kindeswohlgefährdung gemeldet hat? Die mitteilende Stelle erhält eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis auf die Bestimmungen in § 61ff SGB VIII (Sozialdatenschutz), sobald der Vorgang in JUS-IT erfasst wurde. Zur Verifizierung der Meldung wird zeitnah nach dem Eingang Kontakt zum Melder aufgenommen. Eine Frist für die Rückmeldung besteht nicht.