BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12797 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis, Peter Lorkowski und Dirk Nockemann (AfD) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Freie Heilfürsorge der Polizei Bis zum 31. Dezember 2004 gab es für die Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen eine Freie Heilfürsorge. Diese war sozusagen die „Krankenkasse “ der Polizei und trug den besonderen Belastungen des Polizeiberufes Rechnung. Ohne Not wurde dieses gut funktionierende System trotz massiver Proteste der Polizisten aufgegeben. Neuanfänger und Länderwechsler waren gezwungen, in private Krankenkassen zu wechseln. Alle anderen zahlen seither eine Eigenbeteiligung. Am 01.Oktober 2014 trat dann die „Heilfürsorge Neu“ in Kraft, in die nun alle neu eingestellten Beamten von Polizei und Feuerwehr eintreten konnten. Die Heilfürsorge Neu hat ein der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbares Leistungsspektrum . Zugesagt wurde hierzu eine Evaluierung der „Heilfürsorge Neu“ binnen dreier Jahre durch die Finanzbehörde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wurde die Evaluation der „Heilfürsorge Neu“, wie zugesagt, durchgeführt ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die in der Drs. 20/10668 vorgesehene Evaluation ist der Diskontinuität anheimgefallen . 2. Was waren die Gründe für die Abschaffung der ursprünglichen Heilfürsorge , wenn doch andere Bundesländer, zum Beispiel Nordrhein- Westfalen, die Freie Heilfürsorge beibehalten haben? Siehe Drs. 18/1078. 3. Wie viele Beamte sind seit 2014 der gesetzlichen Krankenversicherung beigetreten? Wie viele haben sich seither für einen Beitritt zur „Heilfürsorge Neu“ entschieden? Seit Einführung der „Heilfürsorge Neu“ sind dieser 1.702 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und 676 Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes beigetreten. Darüber hinaus liegen statistische Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor. Für eine Beantwortung wäre eine händische Auswertung sämtlicher Personalakten aller aktiven und bereits im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten erforderlich. Die Auswertung mehrerer Tausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.