BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12798 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung des Deutschen Schauspielhauses Aus einem Artikel aus dem „Hamburger Abendblatt“ vom 24. Februar 2018 geht hervor, dass das Deutsche Schauspielhaus die Theatersaison wegen Sanierungsarbeiten früher beenden muss. Die im Mai beginnenden Maßnahmen sollen bis Oktober, das heißt bis nach dem Beginn der kommenden Spielzeit, andauern und circa 4 Millionen Euro kosten. Nach Abzug der einzusparenden Betriebskosten werden die von der Kulturbehörde genehmigten Mindereinnahmen auf 475.000 Euro beziffert. Sollten die Sanierungsarbeiten nicht fristgerecht abgeschlossen werden, gibt es keinen Ausweichplan für das Deutsche Schauspielhaus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Neue Schauspielhaus GmbH wie folgt: 1. Wie genau sieht die Kalkulation der geplanten Sanierungsarbeiten aus? Die Kostenberechnung teilt sich in die Baumaßnahme Rangsanierung in Höhe von 3,34 Millionen Euro und weitere Baumaßnahmen im Vorderhaus in Höhe von 1,55 Millionen Euro auf. 2. Im Artikel wird angeführt, dass sich die bezifferten Einnahmeausfälle von 700.000 Euro aus fehlenden Einnahmen der laufenden und kommenden Saison errechnen. Wie wird die Summe für die kommende Saison kalkuliert ? 3. Wie wurden die genehmigten Mindereinnahmen errechnet? 4. Sind die genehmigten Mindereinnahmen in den 4 Millionen Euro mit einkalkuliert ? Die Berechnungen basieren auf den Erfahrungswerten des Deutschen Schauspielhauses . Von den prognostizierten Mindereinnahmen wurden die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die eingespart werden können, abgesetzt, sodass insgesamt ein Fehlbetrag von 475.000 Euro entstehen könnte. Davon entfallen 340.000 Euro auf die aktuelle Spielzeit und 135.000 Euro auf die Spielzeit 2018/2019. Die genehmigten Mindereinnahmen sind darin nicht einkalkuliert. 5. Welcher Voraussetzungen bedarf es, um Mindereinnahmen genehmigt zu bekommen? 6. Wie sieht der Genehmigungsprozess im Detail aus? Hiermit sind Formalitäten , einzureichende Unterlagen und Bewilligungsdauer gemeint. 7. Gibt es eine Kostenobergrenze für zu genehmigende Mindereinnahmen? Drucksache 21/12798 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit der Vorlage von Monats-, Quartals-, Halbjahres- und Jahresberichte sind die Voraussetzungen für die Prüfung und Genehmigung von Mindereinnahmen erfüllt. Die Prognose des Deutschen Schauspielhauses zu den Einnahmeausfällen auf der Grundlage von Erfahrungswerten wurde durch die zuständige Behörde geprüft. Eine Kostenobergrenze für zu genehmigende Mindereinnahmen gibt es nicht. 8. Seit wann stehen die Sanierungsarbeiten fest? 9. Seit wann stehen die Kosten für die Sanierungsarbeiten fest? Wurden diese bereits einmal nach oben korrigiert? Falls ja, wann und in welchem Umfang? Seit dem 4. April 2018 stehen die Planungen und die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen fest. Bis dahin basierten alle Angaben auf Kostenschätzungen. 10. Sind in den kommenden Jahren weitere Sanierungsarbeiten geplant? Falls ja, wann und wie hoch belaufen sich die dabei anfallenden Kosten? Die zuständige Behörde bereitet eine Drucksache zur Überführung ihrer Kulturimmobilien in das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) vor, siehe dazu Drs. 20/14486. Nach Abschluss der Bestandsuntersuchung und Bedarfsplanung sollen die Gebäude in den nächsten Jahren saniert werden. Die Kosten der Sanierung auch des Schauspielhauses werden im Rahmen der Planung ermittelt und stehen noch nicht fest. 11. Im Falle einer nicht fristgerechten Fertigstellung der Sanierungsarbeiten, wie hoch belaufen sich zusätzlich auftretenden Kosten pro Woche? 12. Müssen neu auftretende Mindereinnahmen neu genehmigt werden? 13. Wie sähen die Einnahmeausfälle für die kommende Saison bei einer verzögerten Fertigausstellung aus? 14. Wie wirkte sich eine verspätete Saisoneröffnung auf den Spielplan aus? Die zuständige Behörde geht von einer fristgerechten Umsetzung aus.