BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12800 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerhard Lein (SPD) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Religionsunterricht in den Klassen 1 – 4 und 5, 6 In der offiziellen Broschüre für die Eltern „Hamburgs Grundschulen – Zum Schulanfang im Schuljahr 2018/19“, herausgegeben von der BSB, wird auf Seite 22 der Religionsunterricht vorgestellt. Auf dieser Seite werden weder das Konzept und die Trägerschaft des „Religionsunterrichts für alle“ bekannt gemacht noch wird klar gemacht, dass Eltern das Recht und die Möglichkeit haben, ihre Kinder von diesem Unterricht abzumelden. Erst wenn Leserinnen beziehungsweise Leser sich die Mühe machen, einem Link auf der vorletzten Seite der Broschüre zu folgen, die Bildungspläne der Grundschule aufzurufen und dann auf „Religion“ zu klicken, wird in der 25-seitigen Broschüre beim Impressum darauf hingewiesen, dass dieser Unterricht vor der „Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK) verantwortet“ wird. Auf den folgenden Seiten wird das Konzept dieses Unterrichts vorgestellt, allerdings auf keiner Seite erläutert, wie säkular beziehungsweise religionsfern eingestellte Eltern für ihre Kinder ein entsprechendes Angebot erhalten, das Distanz zu Religion(en) auch als positiv darstellt. Das Elternrecht einer Abmeldung von diesem Unterricht wird auch hier nicht erwähnt. Angesichts eines wachsenden Teils der Hamburger Bevölkerung, der nicht oder nicht mehr Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften angehört, ist dieser Informationsmangel höchst bedenklich. Unabhängig von dem begrüßenswerten pädagogischen Prinzip, dass gemeinsamer Unterricht in der Klasse zu Fragen von Religionen und Weltanschauungen in der Lage ist, die Vielfalt unserer Bevölkerung darzustellen sowie für Verständigung und Toleranz zu werben , gibt es aus meiner Sicht derzeit keine befriedigende Antwort auf meine Eingangsbemerkungen. Ich frage den Senat: Die angesprochene Informationsbroschüre dient dazu, Sorgeberechtigten einen ersten , allgemeinen Überblick über die Hamburger Grundschulen und das in ihnen angebotene Unterrichtsprogramm, die erteilten Fächer, Ganztagsangebote, Fördermöglichkeiten , allgemeine pädagogische Aspekte des Grundschulunterrichts und sonstige Themen rund um die Einschulung der zukünftigen Schülerinnen und Schüler zu vermitteln . Die Broschüre ist Teil eines Informationsangebots für Eltern, das zudem Elternanschreiben , Informationen im Internet und insbesondere schulische Informationsveranstaltungen vor und nach der Einschulung umfasst. Das gestaffelte Informationsangebot ermöglicht eine adressatengerechte Vermittlung der relevanten Informationen und eine Orientierung der Sorgeberechtigten entlang der konkreten Angebote der jeweils gewählten Schule. Eine Vermittlung schulrechtlich Drucksache 21/12800 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 relevanter Sachverhalte ist mit der angegebenen Informationsbroschüre weder intendiert , noch ist sie an dieser Stelle erforderlich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie (auf welche Weise) und wann wird Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder seitens der Schule klar gemacht, dass sie ein selbstverständliches und begründungsfreies Recht auf Nicht-Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht haben? Die Information der Sorgeberechtigten über schulrechtliche Aspekte im Kontext des Schulbesuchs ihrer Kinder erfolgt in der Regel im Rahmen der die Einschulung begleitenden schulischen Informationsveranstaltungen. 2. Welche unterrichtliche Alternative wird den Schülern für den Fall angeboten , dass sie dieses Recht einfordern? Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme am Religionsunterricht abgemeldet werden, erhalten jeweils ein alternatives unterrichtliches Angebot nach Entscheidung der einzelnen Schule. Im Übrigen besteht kein Rechtsanspruch auf ein Alternativfach (siehe BVerwG 6 C 11.13 vom 16.4.2014). 3. An welchen der Grundschulen haben im Verlaufe dieses Schuljahres Eltern von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden? Bitte Namen der Schule, Jahrgang und Anzahl der Abmeldungen aufführen. Aufgrund der kontinuierlich geringen Abmeldequoten werden die erfragten Daten von der zuständigen Behörde nicht (schul-)jährlich, sondern in einem mehrjährigen Rhythmus erhoben, zuletzt für das Schuljahr 2015/2016. Zu den Abmeldezahlen für das genannte Schuljahr siehe Anlage 1. Die Bereitstellung qualitätsgesicherter Daten für das laufende Schuljahr war im Rahmen der zur Beantwortung einer schriftlichen kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie ist die Situation in den Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen in Bezug auf die Fragen 1. und 2.? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. 5. An welchen weiterführenden Schulen haben im Verlaufe dieses Schuljahres Eltern in den Klassen 5 und 6 von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden? Bitte Namen der Schule, Jahrgang und Anzahl der Abmeldungen aufführen. Siehe Antwort zu 3. und Anlage 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12800 3 Anlage 1 Vom Religionsunterricht abgemeldete Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (Schuljahr 2015/16) Schule Jahr-gang 1 Jahrgang 2 Jahrgang 3 Jahrgang 4 Jahrgang 5 Jahrgang 6 Grundschulen1 Anton-Rée-Schule Allermöhe 2 1 0 0 Elbinselschule 0 5 4 4 Grundschule Altrahlstedt 0 0 0 2 Grundschule Am Heidberg 0 0 1 0 Grundschule am Kiefernberg 0 0 0 2 Grundschule Bindfeldweg 0 0 0 1 Grundschule Heidhorst 0 0 0 1 Grundschule Karlshöhe 0 1 0 1 Schule An der Gartenstadt 1 0 0 0 Schule Anna-Susanna- Stieg 0 0 1 0 Schule Appelhoff 0 0 1 0 Schule Brehmweg 0 0 2 0 Schule Eenstock 0 0 1 0 Schule Ernst-Henning- Straße 0 0 1 1 Schule Fahrenkrön 0 1 1 0 Schule Friedrich-Frank- Bogen 0 1 0 0 Schule Grützmühlenweg 0 0 2 1 Schule Hasselbrook 1 0 0 1 Schule Heidacker 1 0 0 0 Schule In der Alten Forst 0 2 1 0 Schule Molkenbuhrstraße 0 1 0 0 Schule Neubergerweg 1 0 0 0 Schule Rahlstedter Höhe 1 1 2 0 Schule Ratsmühlendamm 0 0 1 0 Schule Rungwisch 0 0 0 1 Schule Sethweg 0 0 0 1 Schule Wegenkamp 0 0 0 2 Schule Wielandstraße 0 2 2 2 Summe Grundschulen 5 9 16 14 0 0 Summe gesamt 44 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde 1 An den nicht genannten Schulen gab es im Schuljahr 2015/16 keine Abmeldungen vom Religionsunterricht. Drucksache 21/12800 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Vom Religionsunterricht abgemeldete Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen (Schuljahr 2015/16) Schule Jahr-gang 1 Jahrgang 2 Jahrgang 3 Jahrgang 4 Jahrgang 5 Jahrgang 6 Stadtteilschulen2 Erich Kästner Schule 0 0 0 1 0 0 Fritz-Schumacher-Schule 0 1 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 0 1 Stadtteilschule Eppendorf 0 0 0 0 0 1 Stadtteilschule Niendorf 0 1 Stadtteilschule Stellingen 0 1 Stadtteilschule Süderelbe 1 0 Summe Stadtteilschulen 1 1 5 Gymnasien2 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium 2 1 Gymnasium Blankenese 1 0 Gymnasium Corveystraße 0 1 Gymnasium Dörpsweg 0 1 Gymnasium Farmsen 0 3 Gymnasium Grootmoor 1 0 Gymnasium Hochrad 1 0 Gymnasium Hummelsbüttel 0 1 Gymnasium Rahlstedt 0 1 Gymnasium Rissen 1 0 Helene Lange Gymnasium 1 0 Johannes-Brahms-Gymnasium 0 2 Kurt-Körber-Gymnasium 0 2 Summe Gymnasien 7 12 Sonderschulen2 - Summe Sonderschulen 0 0 0 0 0 0 Summe weiterführende Schulen 1 8 17 Summe gesamt 26 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde 2 An den nicht genannten Schulen gab es im Schuljahr 2015/16 keine Abmeldungen vom Religionsunterricht .