BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12802 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Des Schulsenators ganzer Stolz: Modell Schulcampus – Wirklich ein Erfolgsmodell? Das von Schulsenator Rabe gegenwärtig sehr gepriesene Schulmodell des Schulcampus, das mehrere staatliche Schulformen an einem Standort vereint , wird gegenwärtig auch in den Plänen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zur Schulentwicklung beziehungsweise zum Schulbau positiv betont und weiter ausgebaut. Dennoch bringt gerade diese Verbindung zweier unterschiedlicher Schulformen an einem Ort ganz besondere Bedarfe hinsichtlich der räumlichen Organisation, entsprechend der jeweiligen Ansprüche und Vorgaben, beispielsweise in der Verbindung von Grundschulen und Gymnasien, zahlreiche Herausforderungen mit sich, denen es für eine erfolgreiche Umsetzung des Modells konsequent zu entsprechen gilt. Beginnend bei der gemeinsamen Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen und Räumen über die sehr unterschiedlichen Ausstattungsnotwendigkeiten zur Verwirklichung von schulischem Ganztag und Inklusion und benötigten Freizeit-, Pausen- und Rückzugsmöglichkeiten bis hin zur Frage der angemessenen Gegebenheiten bei Mensen- oder Sanitärflächen ist das Portfolio an Bedarfen teils sehr komplex. Das aktuelle Musterflächenprogramm des Senats gibt dazu verbindliche Vorgaben vor (http://www.hamburg.de/contentblob/7396540/ 41445b2afc2265ffcef0aac00c382be4/data/mfp-down.pdf). Allerdings scheinen diese nicht zwingend sinnvoll bemessen zu sein und sie folgen zudem maßgeblich der Frage finanzieller Effizienz und Erwägungen der Wirtschaftlichkeit . Da aber die Verwirklichung der jeweiligen schulische Aufgaben untrennbar mit dem in angemessenem Umfang verfügbaren Flächenangebot verknüpft – und gerade bei den staatlichen Schulcampus in Hamburg ganz entscheidend – ist, stellt ein kritischer Blick auf die jeweiligen Maßgaben des Programms wie auf deren konkrete Umsetzung einen grundlegender Schritt zur Bewertung der Schulcampus dar. Ich frage den Senat: Als „Schulcampus“ bezeichnet die zuständige Behörde eine weiterführende Schule, die Züge eines Gymnasiums und einer Stadtteilschule unter einem Dach und unter einer Leitung vereint. Diese Form der Kooperation ermöglicht unter anderem ein brei- Drucksache 21/12802 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tes pädagogisches Angebot und bietet für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ein Höchstmaß an Durchlässigkeit. Das Musterflächenprogramm (MFP) gibt den Rahmen für die Berechnung des Flächenbedarfs für den Neubau beziehungsweise größere Umbauten und Sanierungen einer Schule vor. Unabhängig von Größe und Organisationsform ist bei Neu- beziehungsweise größeren Umbaumaßnahmen für jede Schule ein individuelles Raum- und Flächenprogramm zu entwickeln, das die pädagogischen und organisatorischen Besonderheiten der jeweiligen Schule berücksichtigt. Insgesamt dient das MFP der Vergleichbarkeit unterschiedlicher Raumkonzepte, die innerhalb vergleichbarer Vorgaben inhaltlicher Art unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung ermöglichen. Dabei sind auch die jeweilige Örtlichkeit und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. So sind einerseits sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände bestimmte Voraussetzungen unverzichtbar, um einen guten und sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten, andererseits ist auch zu beachten, dass bei jeder Neubauplanung die örtlichen Gegebenheiten einzubeziehen und zu berücksichtigen sind. Mit den Rahmenvorgaben eines Musterflächenprogramms soll eben nicht nur auf der sogenannten grünen Wiese die Realisierung von gutem und zukunftsorientiertem Schulbau möglich sein, der den Ansprüchen an inklusive Ganztagschulen entspricht , sondern ebenso in innerstädtischen Bereichen, in denen die mögliche Schulfläche durch Bestandsgebäude beschränkt ist. Mit dem MFP kann auf besondere Anforderungen reagiert werden, da es sehr unterschiedliche der jeweiligen Situation entsprechende Lösungsansätze ermöglicht. Dabei kann das MFP nicht jede denkbare Planungssituation abbilden. Für Schulen, die zu Beispiel aufgrund der Lage die im MFP und/oder im Hamburgischen Schulgesetz genannte Mindestgröße unterschreiten, wird es im Einzelfall Sonderlösungen geben. Das MFP löst zudem keinen unmittelbaren Anspruch bei Bestandsschulen auf sofortige bauliche Veränderungen aus. Anpassungen können nur langfristig im Rahmen von Zu- und Neubauten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vorgenommen werden. Zu allen Details siehe http://www.hamburg.de/contentblob/7396540/169c7c435cb9f0cc5f2b1dd496b8f2d9/ data/mfp-down.pdf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele und welche staatlichen Schulen in Hamburg sind gegenwärtig (Stand 23.4.2018) Campusschulen/Schulcampus und welche Schulformen mit welcher Zügigkeit pro Jahrgang sind an den jeweiligen Standorten zu wie vielen Schülern/-innen angesiedelt? (Bitte mit Nennung des Standorts, des Stadtteils, der ansässigen Schulformen mit Sozialindex, Jahrgangszügigkeit und Schüler-/-innenanzahl in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Seit wann existieren diese Schulen jeweils? (Bitte mit Monat und Jahr der Inbetriebnahme in der Tabelle zu 1. angeben.) Siehe Anlage. 2. Wie viele und welche Campusschulen sind gegenwärtig (Stand 23.4.2018) wo in Um-/Ausbau, wie viele in Neubau und wie viele in Planung , wann sollen diese Baumaßnahmen jeweils abgeschlossen sein beziehungsweise wann sollen diese Schulen in Betrieb genommen werden und welche Schulformen sind an den jeweiligen Standorten zu jeweils wie vielen Schülern/-innen existent/vorgesehen? (Bitte nach Um-/ Ausbau, Neubau und Planung, mit Standort, Bezirk und Zügigkeit samt Schüler-/-innenzahl in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Welche Gesamtkosten werden an den jeweiligen Standorten bis zur (Wieder-)Inbetriebnahme gegenwärtig erwartet? (Bitte in absoluten Eurobeträgen in der Tabelle zu 2. angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12802 3 Siehe Anlage. An beiden bereits seit 1968 beziehungsweise 2006 existierenden Campusschulen finden derzeit Umbau- und Sanierungsmaßnahmen statt beziehungsweise sind teilweise bereits abgeschlossen. 3. Laut aktuellem Musterflächenprogramm ist an allen Schulen, insbesondere bei Neu- beziehungsweise umfangreichen Aus- und Umbauten, eine Modullösung für die generelle Raumnutzung für Unterricht, Ganztag , Inklusion und Pause, unter expliziter Mehrfachnutzung des verfügbaren Flächenangebotes, vorgesehen. Dabei entspricht ein Modul 24 m2 und drei Module entsprechen durchschnittlich einem Raum. Grundsätzlich heißt das, dass ein und derselbe Raum etwa gleichzeitig für verschiedene Schüler-/-innengruppen und reine Unterrichtsräume dauerhaft als Ganztagsräume oder unter anderem Verkehrsflächen zu unterrichtsbeziehungsweise schulischen Zwecken genutzt werden sollen. Inwiefern ist diese Vorgabe gerade hinsichtlich der Schulcampus im zwangsläufigen Spannungsfeld der komplexen Raumbedarfe verschiedener Schulformen bei der Verwirklichung des schulischen Ganztags, der Inklusion sowie des regulären Unterrichts aus Sicht von Senat/zuständiger Fachbehörde vertretbar? Bei der Beantwortung bitte auf folgende Aspekte genauer eingehen: a. Raumbedarfe von Grundschule vs. Stadtteilschule b. Raumbedarfe von Grundschule vs. Gymnasium c. Raumbedarfe von Stadtteilschule vs. Gymnasium d. Berücksichtigung angemessener Raumkapazitäten für den schulischen Ganztag e. Räumliche Regenerations- und Rückzugsmöglichkeiten für inklusive Beschulung f. Klassen- und Fachräume als ganztagsgerechte Atmosphäre g. Gleichzeitige Nutzung von Räumen trotz unterschiedlicher Anforderungen h. Umwidmung von Verkehrs- und Verwaltungsflächen als Ausweichlösungen für Unterricht und Ganztag i. Nutzung von Frei- und Pausenflächen zu anderen Zwecken 4. Wo genau liegen die von Senat/zuständiger Fachbehörde für die konkrete Mehrfachnutzung von Flächen/Räumlichkeiten festgelegten Grenzen und Kriterien? (Bitte nach Unterricht, Ganztag, Inklusion und jeweiliger nutzender Schulform gesondert erläutern.) a. Da im aktuellen Musterflächenprogramm von Senat/zuständiger Fachbehörde auch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten/ Flächen für Schüler/-innen und Lehrer/-innen angedacht ist, wie genau soll dies insbesondere hinsichtlich der Interessens-/ Nutzungsbedarfe und insbesondere der für Lehrer/-innen ausgewiesenen Flächen/Räume funktionieren? (Bitte für jede Interessensgruppe und der für diese angedachten Räumlichkeiten je Schulform erläutern.) Die Anforderungen bei Neubauten von Campusschulen ergeben sich aus dem Flächenbedarf weiterführender Schulen, der sich letztlich zwischen Gymnasium und Stadtteilschule lediglich im Mehrbedarf von Fachräumen der Berufsorientierung an Stadtteilschulen unterscheidet. Durch die weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten des MFP ergeben sich insbesondere für Campusschulen eine Vielzahl von Planungsvarianten bezüglich der Raum- und Flächengestaltung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 5. Laut aktuellem Musterflächenprogramm von Senat/zuständiger Fachbehörde soll jede Klasse einen eigenen Unterrichtsraum als Klassenraum Drucksache 21/12802 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zur Verfügung haben, der gleichzeitig auch zum Aufenthalt beziehungsweise zur Nutzung im Ganztagsbereich für diese Klasse permanent verfügbar ist. Ist dies an allen staatlichen Campusschulen für jede Klasse der betreffenden Schulformen derzeit (Stand 23.4.2018) durchgängig real gewährleistet? An wie vielen nicht? Wenn nein, an welchen Standorten wird diese Vorgabe nicht eingehalten ? (Bitte mit Nennung des Standorts, des Stadtteils, der ansässigen Schulformen mit Sozialindex in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Welche Gründe liegen für Nichteinhaltungen dieser Vorgabe an den jeweiligen Standorten vor? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) b. Wie viele dieser Schulen sind Bestandsschulen, wie viele sind Neubauten , wie viele wurden wann ausgebaut? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) 6. Den jetzigen Vorgaben des Senats zufolge sollen pro Schüler/in an den staatlichen Schulen jeweils 12 m2 Fläche zur Verfügung stehen. Gilt diese Marke uneingeschränkt, bereinigt von schulischen Flächen in sonstiger , nicht Schüler/-innen bezogener Nutzung (wie Verwaltungs-, Versorgungs -, Lehrer-/-innenräume/-flächen et cetera)? Wenn nein, warum nicht und welche genauen Regelungen werden diesbezüglich angewendet? (Bitte jeweils erläutern.) a. Wenn nein, inwiefern stellt dies keine Verzerrung der Vorgaben zu Ungunsten der Schüler/-innen beziehungsweise der Qualität von Schule insgesamt dar? (Bitte jeweils sachlich wie fachlich Stellung nehmen.) 7. Im aktuellen Musterflächenprogramm wird die in Frage 6. benannte 12- m2-Marke als Durchschnittswert proklamiert, der an verschiedenen Schulformen teils deutlichen Schwankungen zum geringeren Flächenangebot unterworfen ist. Weshalb wird bei dieser Vorgabe nicht konsequent von 12 m2 als Mindestvorgabe, sondern lediglich als Durchschnittsmarke ausgegangen und inwiefern stellt das aus Sicht von Senat/zuständiger Fachbehörde nicht von vornherein eine vermeidbare Unterausstattung zum Nachteil der Schüler/-innen dar? (Bitte jeweils sachlich und fachlich Stellung nehmen.) Das MFP gibt Flächen vor, die beim Neubau einer Schule für allgemeine Unterrichtsräume vorzusehen sind, die jeweilige Schule hat jedoch die Möglichkeit, diese Flächen bezogen auf ihre Anforderungen neu zu schneiden, sodass zwar pro Klasse 72 m² zur Verfügung stehen, Klassenräume aber auch zum Beispiel mit 60 m² geplant werden können, um so zusätzliche Flächen für Differenzierung und multifunktionale Nutzung zu generieren. Dabei ist bei der Planung zu berücksichtigen, dass diese Räume mehr sind als reine Orte der Wissensvermittlung und Schule als Lernraum immer auch zugleich Lebensraum ist. Diese Anforderungen stellen sich von Schule zu Schule anders dar, sodass die Fragen nach Rückzugsräumen, nach Bewegungsangeboten , aber auch nach Größe und Zuschnitt von Unterrichtsräumen in der wirklichen Nutzung nicht eindeutig Schulformen oder bestimmten Altersgruppen zuzuordnen sind. Das MFP will mit der relativ großen Flexibilität ganz bewusst unterschiedliche pädagogische Ansätze ermöglichen, sodass zum Beispiel auch Fragen der Zuordnung von Gemeinschaftsflächen zu Jahrgangszonen in der Planung der einzelnen Schule diskutiert werden. Gleiches gilt auch für die Frage von Teambüros und Lehrerarbeitsplätzen, die dezentral oder zentral organisiert werden können, sodass unterschiedliche Nutzungskombinationen von Räumen entstehen können. Während bestimmte Flächenberechnungen pro Schülerin beziehungsweise pro Schüler oder pro Klasse schulformübergreifend vergleichbar sind, wie Essensplätze oder allgemeine Unterrichtsräume, ergeben sich insbesondere im Bereich der Fachräume Unterschiede zwischen den Schulformen, sodass auch der Flächenbedarf pro Schüle- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12802 5 rin beziehungsweise pro Schüler abhängig ist von der jeweiligen Schulform. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. An wie vielen der staatlichen Campusschulen in Hamburg werden gegenwärtig (Stand 23.4.2018) die vorgegebenen 12 m2 pro Schüler/in real eingehalten, an wie vielen werden diese wie hoch unterschritten/ überschritten? (Bitte mit Nennung des Standorts, des Stadtteils, der ansässigen Schulformen mit Sozialindex in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Welche Gründe liegen für Unterschreitungen der jeweiligen Vorgaben zur Pausenfläche an den jeweiligen Standorten vor? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 8. angeben.) b. Wie viele dieser Schulen sind Bestandsschulen, wie viele sind Neubauten , wie viele wurden wann aus-/umgebaut? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 8. angeben.) Siehe Anlage. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. bis 7. sowie Vorbemerkung. 9. Eine direkte Ausweisung der Vorgaben für die Quadratmeteranzahl an Pausenfläche pro Schüler/in an den staatlichen Schulen scheint im aktuellen Musterflächenprogramm von Senat/zuständiger Fachbehörde nicht eindeutig hinterlegt zu sein. Wie hoch genau ist diese derzeit bemessen und wie genau errechnet sie sich? (Bitte jeweils pro Schulform gesondert angeben.) a. Welche konkreten Kriterien und Maßgaben determiniert diese Quadratmeteranzahl an Pausenflächen dabei sachlich wie rechnerisch je Schulform? (Bitte im Einzelnen erläutern.) b. Welche Auswirkungen haben die Charakteristika inklusiver Schwerpunktstandort und Sozialindex auf die Berechnungsgrundlage und wo genau sind diese hinterlegt? (Bitte jeweils je Schulform erläutern und Quelle nennen sowie als Datei anfügen.) c. Ist dieser Wert in Quadratmeter eine Mindestvorgabe oder lediglich ein Durchschnittsmaß? Wenn keine Mindestvorgabe, weshalb nicht und inwiefern stellt das aus Sicht von Senat/zuständiger Fachbehörde nicht von vornherein eine vermeidbare Unterausstattung zum Nachteil der Schüler/-innen dar? (Bitte sachlich und fachlich erläutern .) Das MFP berücksichtigt die veränderte Nutzung von Schulgebäuden und -gelände im Ganztag und setzt einen Rahmen für Bewegungs- und Spielmöglichkeiten sowie Rückzugs- und Ruheflächen. Hierin sind Pausenhofflächen integriert. 10. Bitte die in Frage 9. angegebene Berechnung der Pausenfläche und die Abwägung der zugrunde liegenden Kriterien an je einem konkreten Beispiel für einen Schulcampus aus Grundschule und weiterführender Schule und für einen Schulcampus aus Stadtteilschule und Gymnasium veranschaulichen. (Bitte Berechnung und Kriterien mit Standortnennung darlegen und erläutern.) a. Ist eine räumliche oder anderweitige Trennung der Nutzung der Pausenflächen an staatlichen Schulcampus von Grund- und weiterführender Schule durchgängig gegeben? Wenn nein, mit welcher Begründung nicht? (Bitte sachlich und fachlich erläutern.) 11. Ist die in Frage 9. genannte Pausenflächenbemessung je Schüler/in dabei von Verkehrsflächen und sonstigen nicht pausengerechten Flächen bereinigt? Drucksache 21/12802 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Wenn nein, warum nicht und inwiefern ist diese Berechnung gegenüber den Schülern/-innen gerechtfertigt? (Bitte jeweils sachlich und fachlich begründen.) 12. An welchen staatlichen Schulcampus in Hamburg werden diese vorgegebenen Pausenflächenquadratmeterzahlen (siehe Frage 7.) gegenwärtig (Stand 23.4.2018) real eingehalten, an wie vielen wie hoch unterschritten /überschritten? (Bitte mit Nennung des Standorts, des Stadtteils, der ansässigen Schulformen mit Sozialindex in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Welche Gründe liegen für Unterschreitungen der jeweiligen Vorgaben zur Pausenfläche an den jeweiligen Standorten vor? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 12. angeben.) b. Wie viele dieser Schulen sind Bestandsschulen, wie viele sind Neubauten , wie viele wurden wann ausgebaut? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 12. angeben.) Entfällt, bis dato ist kein Schulcampus entsprechend des MFP neu gebaut worden. 13. Wie sind die Vorgaben des aktuellen Musterflächenprogramms von 12 m2 Schulfläche und angemessener Pausenfläche pro Schüler/in sowie eines eigenen Klassenraumes pro Klasse seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde vor dem Hintergrund steigender Schüler-/ -innenzahlen und gegebenenfalls steigender Zügigkeiten bei limitiertem Flächen-/Raumangebot an den Schulcampus zukunftssicher gewährleistet ? (Bitte jeweils pro Schulform erläutern.) a. Auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgen die Planungen dabei genau? (Bitte Zahlenbasis und Berechnung der zukünftigen Bedarfsentwicklung für die staatlichen Schulcampus in Hamburg erläutern.) Das MFP wird Grundlage aller Schulneubauplanungen sein und gemäß der sich ergebenden Bedingungen umgesetzt werden. Mit dem MFP kann auf besondere Anforderungen reagiert werden, da es sehr unterschiedliche der jeweiligen Situation entsprechende Lösungsansätze ermöglicht, siehe auch Vorbemerkung. 14. Wie viele Quadratmeter an Schulkantinengesamtfläche und an reiner Küchenflächen stehen an den staatlichen Schulcampus in Hamburg aktuell (Stand 23.4.2018) entsprechend pro SuS und Schulform real zur Verfügung und wie viel müssten es dem zugrunde liegenden Schlüssel nach sein? (Bitte mit Standort, Sozialindex, Bezirk und nach Schulformen , aufgeschlüsselt in absoluten Zahlen und in der jeweiligen Abweichung vom Sollwert, in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie genau berechnet sich diese Vorgabe/dieser Schlüssel am jeweiligen Standort/an der jeweiligen Schulform und wie sind zukünftige Zuwächse dabei konkret berücksichtigt? (Bitte jeweils erläutern.) b. An welchen Standorten/Schulformen bestehen aktuell Defizite in der Flächenverfügbarkeit und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese auszugleichen? (Bitte Standorte samt Schulformen mit absoluten Fehlzahlen nennen und Maßnahmen erläutern.) Siehe Anlage. Im Übrigen entfällt, da es sich in keinem Fall um einen Neubau nach MFP handelt. 15. Das Musterflächenprogramm geht bei der Berücksichtigung der Schulkantinen - beziehungsweise Küchenfläche von mindestens 200 Verpflegungsteilnehmern /-innen (VT) aus. Was passiert, wenn die Anzahl der Teilnahmen geringer ist und wie wird dann genau verfahren und welche Kosten sowie welche Flächenschlüssel gelten dann? (Bitte jeweils erläutern und für die jeweiligen Schulformen darlegen.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12802 7 Für Schulen, die zum Beispiel aufgrund der Lage die im MFP und/oder im Hamburgischen Schulgesetz genannte Mindestgröße unterschreiten, wird es im Einzelfall Sonderlösungen geben. 16. Sind in der Grundlage der Verpflegungsteilnehmer/-innen für die Bedarfsplanung an Fläche im Bereich der Schulkantinen/-küchen lediglich Schüler/-innen gemeint? Wenn ja, wie wird das Schulpersonal (Lehrer/-innen, Kräfte im Bereich Erziehung und Schulbegleitung sowie Verwaltung) in Fläche und Kostenschlüssel genau angerechnet? (Bitte jeweils erläutern.) a. Wenn nein, inwiefern ist diese Berechnung nach Ansicht von Senat/ zuständiger Fachbehörde keine Verzerrung der ausgewiesenen Kapazitäten zu Ungunsten der betroffenen Schüler/-innen? (Bitte sachlich und fachlich Stellung nehmen.) Ja. Da in der Regel keine 100-prozentige Nutzung erfolgt (Krankheit, Klassenreise et cetera), entstehen im Alltag Kapazitäten, die von anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft genutzt werden können. 17. Laut Musterflächenprogramm ist die Verpflegung der Schüler/-innen in einer Taktung von maximal drei Schichten zulässig. An welchen der staatlichen Schulcampus mit welchen ansässigen Schulformen wird diese Taktung aktuell (Stand 23.4.2018) real eingehalten und an welchen wird sie um jeweils wie viele Schichten überschritten und aus welchem Grund? (Bitte, mit Nennung von Standort, Sozialindex und Bezirk samt ansässigen Schulformen, in absoluten Zahlen mit vorliegender Begründung in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Bei wie vielen dieser Standorte handelt es sich um Neubauten, bei wie vielen um Um-/Ausbauten und bei wie vielen um Bestandsgebäude ? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 17. angeben.) Das MFP nutzt die Angabe von drei Schichten als Berechnungsgrundlage für den Flächenbedarf. Die Organisation und Taktung im schulischen Alltag obliegt der jeweiligen Schule. Im Übrigen siehe Anlage, Antwort zu 10. bis 12. b. sowie Vorbemerkung. B e st e h e n d e u n d g e p la n te C a m p u ss ch u le n S ch u le S ta n d o rt G rü n d u n g sd a tu m S o zi a li n d e x S ch u lf o rm e n Z ü g ig k e it S u S -Z a h l In v e st it io n e n i n M io . € K la ss e n K la ss e n - rä u m e m ²/ S u S G ru n d st ü ck sfl ä ch e i n m ² G a n zt a g sfl ä ch e i n m ² K ü ch e i n m ² H e in ri ch -H e rt z- S ch u le G ra sw e g 7 2 /7 6 1 9 6 8 ( k o o p . G S ) 4 S tS , G y m 7 /4 1 3 6 1 1 9 ,3 6 4 6 3 1 1 ,7 26 39 6 2 9 8 1 2 1 G y u la T re b it sc h S ch u le B a re n k ru g 1 6 / S o n n e n w e g 9 0 0 1 .0 8 .2 0 0 6 4 S tS , G y m 8 /4 1 4 8 3 4 3 ,6 6 3 6 6 1 1 ,4 5 23 15 2 21 03 7 4 5 3 13 8 S ch u lc a m p u s Lo h se p a rk ' B a u fe ld 7 7 0 1 .0 8 .2 0 2 2 ./ . S tS , G y m 6 /4 ca . 1 2 0 0 ca . 3 7 ,4 S ch u lc a m p u s S ü d e re lb e ' n o ch o ff e n 0 1 .0 8 .2 0 2 3 ./ . S tS , G y m 6 /4 ca . 1 2 0 0 ca . 3 5 - 3 7 Q u e ll e : D a te n d e r zu st ä n d ig e n B e h ö rd e n , A p ri l 2 0 1 8 E s g ib t n o ch k e in e h o ch b a u li ch e P la n u n g Drucksache 21/12802 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 12802ska_Text 12802ska_Anlage