BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12808 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf und Dirk Nockemann (AfD) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Prozesshindernis der Verjährung in Strafsachen Vor kurzer Zeit verursachte die Nachricht Kopfschütteln, dass die Entführer einer Hamburger Hafenfähre nicht verurteilt werden konnten, weil das zuständige Amtsgericht Altona die Verjährung der Taten nicht im Blick gehabt hatte. Die angeklagten mutmaßlichen Täter gehen daher straflos aus. Der Vorfall deutet auf eine seit geraumer Zeit existierende und thematisierte Überlastung der Gerichte und des Justizsystems insgesamt in Hamburg hin. Wenn schon in einem solch spektakulären Fall die Verjährungsfristen nicht eingehalten werden, wie ist es dann bei Taten, die keine öffentliche Aufmerksamkeit erreichen? Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In wie vielen Strafsachen in Hamburg hat in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 Verjährung die Anklage von Straftaten durch die Staatsanwaltschaft verhindert? Bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und dabei auch angeben, welcher Deliktsvorwurf der jeweiligen Strafsache zugrunde lag. 2. In wie vielen Strafsachen in Hamburg hat in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 Verjährung einen Prozess vor einem Strafgericht verhindert ? Bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und dabei auch angeben, welcher Deliktsvorwurf der jeweiligen Strafsache zugrunde lag. Siehe Drs. 21/12737.