BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12809 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Förderung von Veranstaltungen und Projekten durch die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg Die Landeszentrale für politische Bildung fördert Veranstaltungen und Projekte anerkannter und nicht anerkannter Bildungsträger. In der „Förderrichtlinie für die politische Bildung“1 wird geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Anerkennung zu bekommen und nach welchen Kriterien gefördert wird. Der Auftrag der geförderten politischen Bildung wird darin unter Punkt 1.1.1 wie folgt beschrieben: „Politische Bildung gehört zu den unerlässlichen Bestandteilen demokratischer politischer Kultur. Politische Bildung hat sämtliche Bereiche der politisch-gesellschaftlichen Wirklichkeit zu umfassen. Sie soll politisch-gesellschaftlich relevante Themen im Sinne der Stabilität des demokratischen Gemeinwesens vermitteln, den Bürgerinnen und Bürgern Partizipation ermöglichen, Migrantinnen und Migranten zur Integration befähigen und alle gesellschaftlichen Gruppen sowie alle Altersgruppen innerhalb der Gesellschaft erreichen.“ Und weiter wird hierzu unter Punkt 1.1.2 ausgeführt: „Die Pluralität politischer Bildung ist ein Kern dieser Zielsetzung. Die thematische Zielsetzung der politischen Bildung, die die Einrichtungen der politischen Bildung in Hamburg vertreten, hat auf aktuelle Diskussionen, politische und gesellschaftliche Ereignisse und Entwicklungen und kurzfristig sich herauskristallisierende Themenfelder der politischen und gesellschaftlichen Gegenwart zu reagieren .“ Ausgeschlossen von der Förderung durch die Freie und Hansestadt Hamburg sind nach Punkt 1.2 der Richtlinie „alle direkten politischen Aktivitäten, die zur Durchsetzung eigener politischer, sozialer oder gesellschaftlicher Ziele der Bildungseinrichtung, einer ihr nahe stehenden Partei oder gesellschaftlichen Gruppe oder der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dienen“. Die Förderung von Veranstaltungen und Projekten anerkannter und nicht anerkannter Bildungsträger ist an Bedingungen geknüpft. So heißt es unter Punkt 3.1.2: „Die Arbeit der Einrichtungen muss mit der freiheitlichdemokratischen Grundordnung übereinstimmen und deren Prinzipien müssen offensiv vertreten werden. Die Einrichtungen müssen ein eigenes poli- 1 „Amtlicher Anzeiger“. Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes, Nummer 99, 13.09.2013, unter: http://www.hamburg.de/contentblob/4442954/ 099692a5f97a70c49e7fde49d68b0f2a/data/foerderrichtlinien2013.pdf (abgerufen am 17.04.2018). Drucksache 21/12809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tisch-gesellschaftliches Engagement mit der Achtung anderer demokratischer Positionen verbinden und in ihrem Angebot und ihrer Arbeit die in der politischen Bildung festgelegten Grundsätze des „Beutelsbacher Konsenses“ beachten.“ Zur Überwachung und parlamentarischen Kontrolle der Landeszentrale für politische Bildung und ihrer gewährten Förderungen fungiert der „Beirat für politische Bildung“, der sich aus Vertretern von Abgeordneten aller in der Bürgerschaft vertretenen Parteien, Vertretern der geförderten Bildungseinrichtungen , Vertretern der Hochschulen, Vertretern der Handwerkskammern und Vertretern der Gewerkschaften zusammensetzt. Der Beirat hat gemäß Punkt 8.4 der Förderrichtlinie unter anderem die Aufgabe, „die Überwachung der Überparteilichkeit und Ausgewogenheit der Arbeit der Landeszentrale“ sicherzustellen. Zum Auftrag der Bundeszentrale und der Landeszentralen für politische Bildung wurde am 26.Mai 1997 ferner das „Münchner Manifest“ verabschiedet. Darin wird als leitendes Prinzip für die bildungspolitische Arbeit der Zentralen festgelegt: „Politische Bildung im öffentlichen Auftrag arbeitet pluralistisch, überparteilich und unabhängig.“2 Und weiter: „Die aufgrund der jeweiligen Gesetze bzw. Erlasse überparteilich arbeitenden Zentralen bieten das ideale Forum, um alle demokratischen Kräfte zusammenzuführen. Sie erreichen auch Menschen, die dem mitverantwortlichen Handeln in Parteien und anderen gesellschaftlichen Organisationen zurückhaltend gegenüberstehen.“3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg fördert 14 anerkannte und eine jährlich schwankende Anzahl nichtanerkannter Bildungsträger auf Basis der Förderrichtlinie für die politische Bildung (siehe http://www.hamburg.de/zuwendungen/72642/ foerderrichtlinie/). Zur Dokumentation der Förderung unterhält die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg die Website: http://politische-bildung-hamburg.de/. Darüber hinaus sind die Anzahl der geförderten Veranstaltungen, die Teilnehmenden- Zahlen sowie die entsprechende Fördersumme der anerkannten Bildungsträger im jeweiligen Jahresbericht der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg enthalten (siehe: http://www.hamburg.de/politische-bildung/jahresberichte/). Die geförderten Einzelveranstaltungen der nicht anerkannten Bildungsträger sind einzeln ebenfalls in den Jahresberichten der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg veröffentlicht. Die Förderung der anerkannten Bildungsträger erfolgt gemäß der Förderrichtlinie für die politische Bildung auf Basis von Jahresanträgen, die mit Einzelmaßnahmen hinterlegt sind, und durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Die anerkannten Bildungsträger können auch andere, vorher angemeldete Maßnahmen hieraus finanzieren. Grundbedingung hierfür ist, dass eine Prüfung dieser Maßnahmen durch die Landeszentrale für politische Bildung ergibt, dass sie mit der Förderrichtlinie für die politische Bildung und dem Beutelsbacher Konsens vereinbar sind. Die nicht anerkannten Bildungsträger reichen einzelne Veranstaltungen ein, die geprüft und gegebenenfalls (so sie der Förderrichtlinie für die politische Bildung und dem Beutelsbacher Konsens entsprechen und genügend Mittel vorhanden sind) gefördert werden. Im Rahmen der Verwendungsnachweise erfolgt auf Basis der Verwaltungsvorschriften zu § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) eine sachliche und finanzielle Belegführung. 2 Münchner Manifest vom 26.05.1997 unter: https://www.lpb-bw.de/muenchner_manifest.html (abgerufen am: 17.04.2018). 3 Ebenda. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12809 3 Die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg archiviert nicht diejenigen Änderungen , die im Rahmen von Veranstaltungsabläufen für den jeweiligen Bildungsträger notwendig sind. Hinsichtlich der korrekten Zusammensetzung des überparteilichen Beirates wird auf Artikel 8 der Förderrichtlinie für die politische Bildung verwiesen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Veranstaltungen und Projekte förderte die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg gemäß der zitierten oder einer früher gültigen Förderrichtlinie seit dem 1.1.2013 bis einschließlich heute? Bitte umfassend aufschlüsseln nach folgenden Kriterien: a) Titel der Veranstaltung oder des Projektes (auch Filme, Internetprojekte , politische Theateraufführungen, szenische Rundgänge et cetera); b) Referenten der Veranstaltung/Leiter der Projekte (hierbei unbedingt auch alle während der Veranstaltungen außerplanmäßig und kurzfristig aufgetretenen Referenten, die in der Veranstaltungsbeschreibung nicht erwähnt waren, aber tatsächlich hinzugezogen wurden, auflisten (zum Beispiel im Rahmen mehrtägiger Seminare); c) vollständige, ausführliche, wörtliche Beschreibung der Veranstaltungen /Projekte, wie sie auf dem Kursportal der Landeszentrale für politische Bildung unter www.politische-bildung-hamburg.de eingestellt waren oder sind (hierzu bitte auch sämtliche nicht mehr öffentlich abrufbaren Veranstaltungstexte dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage anhängen); d) vollständige wörtliche Beschreibung der Veranstaltungen/Projekte, wie sie von den geförderten Bildungseinrichtungen auf ihren Webseiten /Veranstaltungskatalogen veröffentlicht wurden; e) die von der Landeszentrale für politische Bildung bewilligte Fördersumme der Veranstaltung/des Projektes. Siehe Vorbemerkung. Des Weiteren wird auf die Websites der 14 anerkannten Bildungsträger verwiesen: ‐ Die Neue Gesellschaft - Vereinigung für politische Bildung e.V.: www.die-neuegesellschaft .de ‐ Arbeit und Leben Hamburg e.V.: https://hamburg.arbeitundleben.de/ ‐ Staatspolitische Gesellschaft e.V.: www.sghamburg.de ‐ umdenken - Politisches Bildungswerk, Heinrich-Böll-Stiftung Hamburg e.V.: http://www.umdenken-boell.de/de ‐ Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt: http://www.kda.nordkirche.de/ ‐ Haus Rissen Hamburg - Internationales Institut für Politik und Wirtschaft: http://www.hausrissen.org/ ‐ Konrad-Adenauer-Stiftung: www.kas.de ‐ Volkshochschulverein Hamburg-Ost e.V.: http://www.vhs-verein.de/ ‐ ABC Bildungs- und Tagungszentrum e.V.: www.abc-huell.de ‐ Ver.di Bildungswerk: https://bildung-hamburg.verdi.de/ueber-uns/bildungswerkhamburg ‐ Verein für politische Bildung: http://www.politischebildung-hh.de/ ‐ Friedrich-Naumann-Stiftung – Büro Hamburg: https://www.freiheit.org/ ‐ Julius-Leber-Forum – Regionalbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung für die Bundesländer Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein: www.julius-leber-forum.de Drucksache 21/12809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ‐ Rosa Luxemburg Stiftung Hamburg - Forum für Analyse, Kritik und Utopie e.V.: www.hamburg.rosalux.de sowie ab 2014 auf das Transparenzportal INEZ: http://transparenz.hamburg.de/ transparenzportal-hamburg/. Sämtliche Beschreibungen der Veranstaltungen für das laufende Jahr sind auf der Website http://politische-bildung-hamburg.de/ zu erhalten. Die Website verweist zudem direkt auf die Homepages der Bildungsträger.