BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1281 21. Wahlperiode 18.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 12.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Öffentliche Unterbringung Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis (alle Normen gemäß Aufenthaltsgesetz ohne Duldung und Niederlassungserlaubnis ) in der öffentlichen Unterbringung seit dem 30.6.2014 entwickelt? Bitte für die Stichtage 31.12.2014 und 30.6.2015 angeben. Die Anzahl derjenigen Zuwanderer in öffentlicher Unterbringung, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben und in Wohnraum ziehen könnten, belief sich am 31. Dezember 2014 auf 2.722 Personen und am 30. Juni 2015 auf 3.395 Personen. 2. Wie viele Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis sind seit dem 1.7.2014 aus der öffentlichen Unterbringung in Wohnraum des Wohnungsmarktes verzogen? Wenn möglich, monatsweise darstellen. a. Wie viele dieser Personen wurden in diesem Zeitraum im Zuge der vertraglich vereinbarten Versorgungsverpflichtung in Wohnungen der SAGA vermittelt? Eine monatsweise Darstellung nachstehender Daten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da sich die kurzfristig zur Verfügung stehenden Daten auf Halbjahreszeiträume beziehen. Dies vorausgeschickt sehen die Versorgungsdaten wie folgt aus: Wohnungsversorgung von Flüchtlingen (Zuwanderern) mit Bleiberecht aus der öffentlich -rechtlichen Unterbringung Haushalte insgesamt 1-Pers. 2-Pers. 3-4 Pers. 5-6 Pers. 7 und mehr unbekannt gesamt 2. HJ 2014 57 45 57 14 4 2 179 1. HJ 2015 98 43 58 11 1 0 211 davon bei SAGA GWG: 2. HJ 2014 36 28 34 0 1 0 99 1. HJ 2015 59 31 31 1 0 0 122 (Quelle: Dokumentationssystem der Fachstellen für Wohnungsnotfälle) Darüber hinaus sind im zweiten Halbjahr 2014 19 Personen aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Wohnraum eines anderen Landes verzogen. Im ersten Halbjahr 2015 waren dies 66 Personen. 3. Wie viele Flüchtlinge leben mit Stichtag 1. August 2015 länger als gesetzlich vorgesehen in Einrichtungen der Erstunterbringung, weil es keinen Platz in der öffentlichen Unterbringung gibt? Drucksache 21/1281 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2.406 Personen. a. Wie viele leben dort länger als ein Jahr? 18 Personen. b. Wie viele zwischen neun und zwölf Monaten? 24 Personen. c. Wie viele zwischen sechs und neun Monaten? 656 Personen.