BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12810 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Zweiter Runder Tisch Koloniales Erbe Am Freitag, den 23. März 2018, fand der von der Behörde für Kultur und Medien ausgerichtete zweite „Runde Tisch Koloniales Erbe“ im Museum für Hamburgische Geschichte statt. Herr Dr. Alexander Wolf, MdHB, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion und ständiger Vertreter im Kulturausschuss, dessen Einladung von Herrn xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, Amt Kultur/Museen der Behörde für Kultur und Medien, zuvor bestätigt worden war, erschien zur Veranstaltung und nahm zunächst als deren Zuhörer teil. Bevor es auch nur zu einer einzigen Wortmeldung durch Dr. Wolf kam beziehungsweise dieser dazu Gelegenheit hatte, wurde er von ein Vielzahl von Teilnehmern lautstark und ultimativ aufgefordert, den Runden Tisch zu verlassen, da er als AfD- Politiker „Vertreter einer offen rassistischen Partei“ beziehungsweise ein „Nazi “ sei, mit dem man nicht diskutiere. Man kann feststellen, dass Herrn Dr. Wolf weder die Möglichkeit gegeben wurde, auf diese diffamierenden Anfeindungen zu reagieren, da das Mikrofon von einem Wortführer in Beschlag genommen war, noch wurde er von Herrn xxxxxxxxxxxx oder der Diskussionsleiterin in Schutz genommen. Vielmehr forderte Herr xxxxxxxxxxxx Dr. Wolf ebenfalls auf, die Veranstaltung zu verlassen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Runde Tisch Koloniales Erbe wurde zur Einbeziehung von Initiativen in den Prozess der Aufarbeitung des kolonialen Erbes Hamburgs einberufen, siehe dazu Drs. 20/12383. Es wurden Vertreterinnen und Vertreter von Archiven, Behörden, Geschichtswerkstätten, Hochschulen, Museen, soziokulturellen Zentren, Theatern, der Politik, der Religionsgemeinschaften, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft eingeladen , die sich mit postkolonialen Themen und Fragestellungen auseinandersetzen beziehungsweise mit diesen fachlich oder inhaltlich befasst sind. Am 29. November 2017 wurden die Teilnehmenden des Runden Tisches eingeladen, sich an der Vorbereitung des nächsten zu beteiligen. Die Einladung erfolgte mündlich im Abschluss-Plenum sowie schriftlich zu Protokoll. Darüber hinaus wurde der angesprochene Kreis gebeten, Vorschläge zu möglichen Werten und Zielen sowie zur Organisationsstruktur des künftigen Runden Tisches einzureichen. Insgesamt haben sich rund 30 Teilnehmende an der Vorbereitung beteiligt, die einen Querschnitt der bis dato vertretenen Gruppen und Institutionen repräsentieren. Dass es beim Runden Tisch Koloniales Erbe am 23. März 2018 zu einer verbalen Konfrontation kam und ein Teil der Teilnehmenden gefordert hat, dass ein Abgeordneter der AfD die Veranstaltung vor Beginn der Diskussion verlassen möge, ist bedauerlich . Die zuständige Behörde hat dazu deutlich kommuniziert, dass ein offener Beteili- Drucksache 21/12810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gungsprozess auch Spannungen aushalten muss und dies den Ausschluss Einzelner nicht rechtfertigt. Die Erfahrungen des Abends werden in den weiteren Konstituierungsprozess rund um den Runden Tisch Koloniales Erbe einbezogen und kritisch reflektiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf welcher – rechtlichen und/oder anderen – Grundlage ist der Runde Tisch von wem einberufen worden? 2. Wann und wie oft wird der Runde Tisch noch tagen? Welche weiteren Termine stehen schon fest? Siehe Vorbemerkung. Die weitere Terminplanung steht noch nicht fest. 3. Aus welchen Mitteln und in welcher Höhe setzt sich die Finanzierung des Projekts „Runder Tisch“ zusammen? 4. Liegen Pläne zur Aufstockung der Finanzierung für den anstehenden neuen Haushalt vor? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Sitzungen wurden in enger Kooperation mit den gastgebenden Institutionen organisiert . Angefallene Kosten wurden aus Mitteln der zuständigen Behörde zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes Hamburgs finanziert. Derzeit gibt es kein festes Budget für den Runden Tisch Koloniales Erbe, eine Aufstockung der Finanzierung ist nicht geplant. 5. Welche Teilnehmer wurden eingeladen? Hier bitte eine Aufstellung danach anfügen, welche Teilnehmer als institutionelle, gesetzte Teilnehmer beziehungsweise als Vertreter bestimmter Institutionen eingeladen wurden. Wurden Einladungen ausgesprochen, ohne dass derjenige selbst um eine solche gebeten hatte? 6. Nach welchen Kriterien wurden diese Institutionen und deren Vertreter ausgewählt? 7. Es wurde berichtet, dass das Organisationsteam im Januar und Februar zur Vorbereitung des Runden Tisches getagt hat. Wer gehört dem Organisationsteam an, konkret: a) Aus welchen Teilnehmern setzt es sich zusammen und welche Organisationen vertreten diese Teilnehmer in welcher Funktion? b) Wie wurden die Teilnehmer beziehungsweise vertretenen Organisationen ausgewählt? 8. Wie beurteilt der Senator den Ablauf der Veranstaltung am 23.3.2018, insbesondere die ultimative, von einem Teil der Teilnehmer an Herrn Dr. Wolf ausgesprochene Aufforderung, vor Beginn der Diskussion die Veranstaltung zu verlassen? 9. Herr xxxxxxxxxxxx hat es unterlassen, auf die „lautstarken“ Teilnehmer einzuwirken und eine offene Diskussion zu gewährleisten. Stattdessen forderte er Herrn Dr. Wolf auf, die Veranstaltung zu verlassen. Wie beurteilt der Senator das Verhalten von Herrn xxxxxxxxxxxx in seiner Funktion als Organisator und leitender Vertreter der Kulturbehörde? 10. Inwieweit distanziert sich der Senator von xxxxxxxxxxxxx Verhalten? 11. Hält der Senator die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe für sinnvoll, wenn Vertreter der AfD-Bürgerschaftsfraktion an der Teilnahme gehindert werden? Falls ja, wie gewährleistet der Senator, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen umfasst das parlamentarische Fragerecht einen Anspruch auf Auskünfte, nicht jedoch auf meinungsbildende Stellungnahmen (verglei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12810 3 che ThürVerfGH, Urteil vom 19. Dezember 2008 – 35/07), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht.