BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12832 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 25.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Leerstand städtischer Immobilien im Jahr 2016 Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2012 die Drs. 20/6171 angenommen und damit folgendes Ersuchen an den Senat beschlossen: „Der Senat wird ersucht, der Hamburgischen Bürgerschaft jährlich einen Leerstandsbericht vorzulegen, der detailliert durch eine stadtteilorientierte Darstellung über die Entwicklung der Leerstände bei städtischen Gebäuden Auskunft gibt, die Gründe für die Leerstände benennt und geplante Maßnahmen zur Beseitigung vorstellt.“ Der Leerstandbericht für das Jahr 2016 wurde der Bürgerschaft mit Drs. 21/9852 mitgeteilt. Aus dem vorgelegten Bericht gehen jedoch nicht die genauen Begebenheiten der einzelnen Leerstände, wie zum Beispiel der konkrete Standort beziehungsweise der jeweilige Stadt- oder Ortsteil oder die Größe des Objekts beziehungsweise des Grundstücks, hervor. Um der wachsenden Stadt Hamburg mit optimal geplanten Wohnungsbaustrategien entgegenzukommen und gleichzeitig die Reduzierung von Grünflächen zu mindern, sollte die Erfassung sowie die Nutzung von bereits bestehenden Potenzialen als zentrale Maßnahme ergriffen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zuge der Beantwortung des bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 20/6171 berichtet der Senat jährlich über den Leerstand städtischer Immobilien. Der Leerstandsbericht für das Jahr 2016 wurde der Präsidentin der Bürgerschaft am 14. Juli 2017 per Post übermittelt. Siehe zudem Drs. 21/9852. Darüber hinaus sieht der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, konkrete Leerstände und Details zu Leerstandsobjekten zu benennen. Der Leerstandsbericht bezieht sich ausschließlich auf die Gebäude im Allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), die im Auftrag des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) von der SAGA sowie der Sprinkenhof GmbH im Rahmen eines Generalmietvertrages bewirtschaftet werden . Für Gewerbe- und Wohngebäude, in denen nur eine Teilfläche leer steht (305 Gewerbe- und Bürogebäude, 46 Wohngebäude), werden die erfragten Daten von der zuständigen Behörde nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Beantwortung wäre die Einzelfallauswertung mehrerer Hundert Akten erforderlich, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Standorte beziehungsweise Stadt-/Ortsteile und welche Größen weisen die in Drs. 21/9852 in der Anlage 1 und 2 angegebenen Grundstücke beziehungsweise Belegenheiten in den jeweiligen Bezirken auf? Drucksache 21/12832 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bitte so genau angeben, wie es § 3 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zulässt. Siehe Anlage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Um welche Ausweisungen im Flächennutzungsplan handelt es sich jeweils? Bitte tabellarisch aufschlüsseln. 3. Aus welchem Grund kam es zum derzeitigen Leerstand der jeweiligen Immobilien beziehungsweise zum Brachliegen der jeweiligen Grundstücke ? Gewerbeobjekte mit vollständigem Leerstand stehen regelhaft aufgrund von Feuchtigkeitsschäden , Schimmelbefall, Bodenkontamination, einer geplanten Veräußerung, einem vorgesehenen Abriss, einer Projektentwicklung, Planungsbetroffenheit, mangelnder Nachfrage, einer geplanten Anhandgabe oder Ausschreibung leer. Gründe für den vollständigem Leerstand von Wohngebäude sind ein geplanter Verkauf oder Abbruch sowie laufende beziehungsweise geplante Modernisierungsmaßnahmen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Laut Leerstandsbericht stehen städtische Immobilien gelegentlich deshalb leer, weil die Flächen nach den aktuellen Bebauungs- und Flächennutzungsplänen nicht mehr für die bisherige Nutzung vorgesehen sind. Bei welchen Flächen, die aktuell leer stehende städtische Immobilien aufweisen, ist es aus welchem Grund in den letzten zehn Jahren zu einer Änderung des Bebauungs- oder Flächennutzungsplan gekommen? Der Flächennutzungsplan bindet die Verwaltung und die Träger öffentlicher Belange, er stellt kein nach außen verbindliches Baurecht dar. Er ist der vorbereitende Bauleitplan und stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Da ein Änderungsbedarf bei Nutzungsänderung innerhalb von Bauflächen des Flächennutzungsplans nur für Flächen größer als 3 Hektar besteht, kann er für die Nutzung von Einzelgebäuden kein Rechtshindernis begründen. 5. Welche Verwaltungen haben die jeweiligen Grundstücke beziehungsweise Belegenheiten vor dem Leerstand wofür und für wie lange genutzt? In den Wohngebäuden sowie den Büro- und Gewerbeobjekten mit vollständigem Leerstand fand keine Nutzung durch Behörden, Ämter oder Verwaltungen der FHH statt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Auf welchem derzeitigen Planungsstand befinden sich die jeweiligen Immobilien oder Grundstücke beziehungsweise Belegenheiten hinsichtlich der Behebung des Leerstands? Welche Art der Nutzung und/oder welche baulichen Maßnahmen sind im Einzelnen geplant? Von den neun Wohngebäuden mit vollständigen Leerstand wurden im Jahr 2017 zwei verkauft. Von den derzeit noch sieben leer stehenden Objekten sind drei in einem nicht vermietbaren Zustand und sollen in diesem Jahr im Rahmen des Erbbaurechts an die SAGA übertragen werden (ein Konzept zur Instandsetzung ist bereits vorhanden ). Ein Objekt befindet sich in der Ausschreibung. Zu einem Objekt ist ein Abbruch beauftragt und für zwei Objekte werden derzeit die Eckpunkte für eine Anhandgabe verhandelt. Von den 28 Gewerbeobjekten mit vollständigem Leerstand wurden zwei im Jahr 2017 abgebrochen, eines verkauft, eines der SAGA anhand gegeben und eines fiel aufgrund einer falschen Zuordnung in einen anderen Zuständigkeitsbereich. Bei dreizehn der übrigen 23 Objekte handelt es sich um Bunker, die zum Teil aufgrund von Feuchtigkeit nicht vermietbar sind (acht) und/oder für die keine Nachfrage vorhanden ist (vier). Ein weiterer Bunker befindet sich in der Abbruchplanung. Bei den übrigen zehn vollständig leer stehenden Gewerbeobjekten wurde ein Abbruch bereits beauftragt, zwei Abbrüche sind in Planung. Ein Objekt befindet sich in der Verkaufsausschreibung , zwei weitere sollen kurzfristig ausgeschrieben beziehungsweise Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12832 3 verkauft werden. Drei Objekte sind Bestandteile von Projektentwicklungen. Für ein Objekt ist noch keine Entscheidung hinsichtlich der zukünftigen Nutzung gefallen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wurden seit dem letzten Leerstandsbericht (Drs. 21/9852) bereits bauliche Maßnahmen eingeleitet? Wenn ja, welche Immobilien oder Grundstücke beziehungsweise Belegenheiten betrifft dies und für wann ist die jeweilige Fertigstellung geplant? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Gemarkung Anzahl leer stehender Büro-/Gewerbeobjekte Größe in m² Finkenwerder Nord 3 253 Wilhelmsburg 3 856 Veddel 1 370 Horner Geest 1 75 Offensen 1 97 Harvesthude 1 132 Eimsbüttel 1 986 Barmbek 3 1.446 Langenhorn 1 150 Winterhude 1 73 Jenfeld 1 2.013 Tonndorf 1 1.331 Farmsen 1 350 Bramfeld 1 247 Wandsbek 1 120 Eilbek 1 393 Bergedorf 1 2.840 Moorfleet 1 2.365 Neugraben 1 520 Harburg 2 2.175 Geesthacht 1 295 Gesamt 28 17.087 Gemarkung Anzahl leer stehender Wohngebäude Größe in m² Barmbek 2 441 Wandsbek 1 90 Billwerder 1 170 Neugraben-Fischbek 2 208 Moorburg 2 219 Francop 1 185 Gesamt 9 1.313 Drucksache 21/12832 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 12832ska_Text 12832ska_Anlage Tabelle1