BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12835 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 25.04.18 und Antwort des Senats Betr.: BAMF trennt sich von mehr als 2100 Dolmetschern – Wie ist Hamburg davon betroffen? Seit geraumer Zeit gibt es immer wieder Presseberichte über unzureichend qualifizierte Dolmetscher.1 In der BT.-Drs. 19/16312 antwortet die Bundesregierung auf eine Schriftliche Kleine Anfrage, dass im Zuge der Etablierung eines erweiterten Qualitätssicherungskonzepts für Dolmetscher im BAMF in den Jahren 2017 und 2018 rund 2.100 Dolmetscher von weiteren Einsätzen für das BAMF ausgenommen wurden. Dolmetscher-Büros und private Dolmetscher werden in Hamburg von dem für das Ankunftszentrum zuständigen Einwohner-Zentralamt eingesetzt.3 In der Drs. 21/11344 antwortet der Senat, dass „beim Abschluss zukünftiger Dolmetscherverträge vom Einwohner- Zentralamt die neuen Qualitätsmaßstäbe des BAMF zugrunde gelegt“ werden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden mittlerweile alle bestehenden Verträge mit den oben erwähnten privaten Dolmetschern und Dolmetscher-Büros um die Qualitätsstandards des BAMF ergänzt? Wenn nein, warum nicht? Die bestehenden Verträge werden unter Berücksichtigung des bestehenden Vertragsrechts bei entsprechenden Änderungen oder Neufassungen angepasst. Diese Anpassung ist nicht abgeschlossen. 2. Ist dem Senat bekannt, mit wie vielen Dolmetschern das Einwohner- Zentralamt zusammenarbeitet? Bitte aufschlüsseln nach 2015 bis April 2018 (monatlich), Dolmetschersprache und Niederlassungsort. Das Einwohner-Zentralamt hat derzeit mit 77 Sprachmittlern und fünf Übersetzerbüros Verträge abgeschlossen. Eine monatliche Aufstellung der eingesetzten Dolmetscher, Sprachen und Niederlassungsorte bedarf einer händischen Auswertung mehrerer Tausend Rechnungen seit 2015. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Ist dem Senat bekannt, mit wie vielen Dolmetschern, die in Hamburg niedergelassen sind, das Einwohnerzentralamt die Zusammenarbeit seit 2015 bis April 2018 aufgegeben hat aufgrund 1 http://www.spiegel.de/lebenundlernen/job/schlecht-qualifizierte-dolmetscher-ohne-worte-a- 1150146.html. 2 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901631.pdf. 3 Hamburgische Bürgerschaft, Drs. 21/11344. Drucksache 21/12835 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. mangelnden Sprachniveaus (C1)? b. mangelnder Verschwiegenheit? c. mangelnder Neutralität? d. mangelnder Zuverlässigkeit? e. mangelnder sozialen Kompetenzen und Umgangsformen? In fünf Fällen wurde die Zusammenarbeit beendet, weil aufgrund von Hinweisen der Sicherheitsbehörden Zweifel an der Neutralität und Zuverlässigkeit bestanden. 4. Welche Konsequenten ergeben sich aus dem „nicht weiteren Einsatz“ von Dolmetschern, die nunmehr die Qualitätsstandards nicht erfüllen, für die bereits ergangenen Asylentscheidungen? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt die Asylverfahren in alleiniger Zuständigkeit durch (§ 5 Asylgesetz (AsylG)). Das BAMF hat mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet, und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. Der Einsatz von Dolmetschern beim Einwohner-Zentralamt hat keinen Einfluss auf die vom BAMF – unter Einsatz von eigenen Dolmetschern – zu treffenden Asylentscheidungen . 5. Ist dem Senat bekannt, wie das Einwohner-Zentralamt die Qualifikation der Dolmetscher überprüft? Vor Abschluss eines Rahmenvertrags müssen Prüfbescheinigungen, gegebenenfalls Vereidigungsbescheinigungen sowie eventuelle Referenzen vorgelegt werden. 6. Ist dem Senat bekannt, wie das Einwohner-Zentralamt mit Beschwerden hinsichtlich der Qualifikation von Dolmetschern umgeht? a. Gibt es ein etabliertes Beschwerdemanagement im Ankunftszentrum beziehungsweise beim Einwohner-Zentralamt? b. Wie viele Beschwerden sind in 2017 und 2018 über die mangelnde Qualifikation von Dolmetschern eingegangen? Eine statistische Erfassung von Beschwerden über Dolmetscher und den ihnen zugrunde liegenden Gründe erfolgt nicht. Einzelne Beschwerden über Dolmetscher sind bekannt. Werden entsprechende Beschwerden geäußert, sind diese durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohner-Zentralamtes aufzunehmen und dem zuständigen Vorgesetzten zur Überprüfung vorzulegen. Soweit eine Beschwerde begründet ist, wird von einem zukünftigen Einsatz im Einwohner-Zentralamt abgesehen . 7. Ist aus Sicht des Senats, der Bedarf an qualifizierten Dolmetschern in Hamburg derzeit gedeckt? Bitte begründen! Falls nein, in welchen Sprachen gibt es zu wenig Dolmetscher? Ja, grundsätzlich können alle Bedarfe zeitnah gedeckt werden, bei einzelnen ostafrikanischen und osteuropäischen Sprachen gelegentlich mit etwas längeren Vorlaufzeiten . Insgesamt verfügt Hamburg als Metropole im Bundesvergleich über ein überdurchschnittlich gutes Angebot an Sprachmittlern.