BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12836 21. Wahlperiode 04.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 26.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Neubauvorhaben SOS-Kinderdorf auf dem Straßburger Platz (Dulsberg) Die Hilfsorganisation SOS-Kinderdorf plant auf dem Straßburger Platz einen Neubau, der mit seiner architektonischen Ausprägung im Kontrast zum denkmalgeschützten Ensemble des Stadtteils Dulsberg stehen würde. Der Kern des Dulsbergs ist als RISE-Fördergebiet ausgewiesen und zwar im Programmsegment „Städtebaulicher Denkmalschutz“ der Städtebauförderung . Die roten Backsteinbauten und der Denkmalschutz spielen im bevorstehenden Sommer eine zentrale Rolle, wenn Dulsberg das 100-jährige Jubiläum der Stadtteilplanungen von Fritz Schumacher feiert. Der Bezirk Hamburg-Nord hat für das oben angegebene Vorhaben bereits einen Bauvorbescheid erlassen, der der Hilfsorganisation SOS-Kinderdorf ermöglicht, das denkmalgeschützte Gemeindehaus samt Nebengebäude abzureißen und einen Neubau zu erstellen, der annähernd die gleiche Baumasse wie das Gebäude der Frohbotschaftskirche aufweist und keine Rücksicht auf die Traufhöhen der umliegenden Gebäude zu nehmen braucht. Auf einer Veranstaltung im März 2018 präsentierte SOS-Kinderdorf einen Plattenbau aus signalroten Keramikplatten, welcher eine Architektursprache wählt, die bewusst die gefeierte Backsteinarchitektur Schumachers konterkariert . Die geplante Gebäudehöhe orientiere sich demnach an den umliegenden Häusern, tatsächlich aber an der Höhe der Treppenhäuser der gegenüberliegenden Gebäude von Klopstock, Schoch und zu Putlitz, die aber jeweils nur eine Breite von gerade mal 3 Metern aufweisen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zu Beginn der Planungen für ein SOS-Kinderdorf auf dem Straßburger Platz hat die für den Denkmalschutz zuständige Behörde die Substanz des zusammen mit der Kirche unter Denkmalschutz stehenden Gemeindehauses überprüft. Dabei wurden erhebliche Veränderungen, insbesondere im Inneren, festgestellt, sodass eine Aufgabe des Denkmals bei Erhalt und Umnutzung der Kirche vertretbar erscheint. Der Vorstand der SOS-Kinderdörfer hat den Architekten Professor Carsten Roth beauftragt, eine Entwurfsstudie zu erstellen. Der durch Professor Roth ausgearbeitete Entwurf ist bei Vertreterinnen und Vertretern der SOS-Kinderdörfer, dem zuständigen Bezirksamt, der Kirchengemeinde, dem Oberbaudirektor und nach einer Überarbeitung auch bei der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde auf positive Resonanz gestoßen. Neben dem schlüssigen Raumprogramm hat vor allem die markante Architektursprache überzeugt. Die Eigenständigkeit an dieser wichtigen Stelle, die den Bestand respektiert und mit einer modernen räumlichen Haltung ergänzt, akzentuiert den besonderen Ort und bringt die neue Nutzung angemessenen zum Ausdruck. Drucksache 21/12836 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wurde der Entwurf am 31. März 2016 vorgestellt. Dort ist dieser auf durchweg positive Resonanz aller Fraktionen gestoßen. Die vorgesehene Durchführung eines Gutachterverfahrens wurde deshalb verworfen. Das Bauvorhaben wurde dem Oberbaudirektor im Mai 2016 vorgestellt und fand seine Zustimmung. Daraufhin wurde der Bauvorbescheid für das Vorhaben im Januar 2017 erteilt. Er beantwortet verschiedene planungs- und bauordnungsrechtliche Fragen der Bauherrin. Aussagen zur konkreten Gestaltung trifft der Vorbescheid nicht. Im Baugenehmigungsverfahren soll eine erneute Beteiligung des Oberbaudirektors zu gestalterischen Fragen erfolgen. Der Denkmalrat wird informiert, sobald eine abschließende Planung einschließlich Abrissantrag für das Gemeindehaus vorliegt. Der Senat sieht die Kompatibilität des Bauvorhabens mit seiner Umgebung auf Grundlage der Fachexpertise der zuständigen Ämter und Institutionen sowie der positiven Resonanz aus der Öffentlichkeit als gegeben an. Diese wurde deutlich bei den öffentlichen Vorstellungen der Planung am 6. Juni 2017 und am 20. März 2018. Die Realisierung des Neubauvorhabens hat keinerlei Einfluss auf den Status des Quartiers Dulsberg als RISE-Fördergebiet im Programmsegment Städtebaulicher Denkmalschutz. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum wurde für den Vorbescheid nicht der Denkmalrat einbezogen, um den Denkmalschutz-Status für das Gemeindehaus zu bewerten? 2. Warum verzichtete der Oberbaudirektor auf einen Architekturwettbewerb , sodass die Verwaltung und die interessierte Öffentlichkeit jetzt nur (noch) diesen Plattenbau beurteilen können? Siehe Vorbemerkung. 3. Dresden verlor vor Kurzem seinen Weltkulturerbe-Status, nachdem die Stadt eine die Blickachsen grundlegend verändernde neue Brücke über die Elbe beschlossen hatte. Sieht der Senat den Status des Dulsbergs als RISE-Fördergebiet im betreffenden Fördersegment gefährdet, wenn das Bauvorhaben in dieser Form verwirklicht wird? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Einflussmöglichkeit sieht der Senat, um das geplante Bauvorhaben mit der Umgebung des Dulsbergs zu vereinbaren, lies: kompatibel zu machen? Welche empfiehlt er der interessierten Öffentlichkeit? Siehe Vorbemerkung.