BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12840 21. Wahlperiode 04.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 26.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Ausbildungsformat „Sozialpädagogische Assistenz für Absolventen mit einem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss“ (SPA- ESA) – Wie und ab wann genau waren die Schulen informiert und eingebunden ? Der Senat antwortet einleitend in Drs. 21/11897: „…im Rahmen der Überlegungen zur Einführung der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit ESA waren die Schulleitungen der sozialpädagogischen Fachschulen bereits ab Januar 2017 eingebunden. Auf Arbeitsebene wurden die Schulleitungen zu einzelnen Ideen und möglichen Maßnahmen informiert und nahmen dazu Stellung. Parallel fanden mehrere Planungssitzungen mit Vertretern der Kita-Träger und der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde statt. In Schriftform sowie bei Sitzungen tauschten sich die verantwortlichen Stellen mit den Schulleitungen aus. Die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Überlegungen wurden im Laufe der Monate Februar bis Mai 2017 in allen sozialpädagogischen Schulen bekannt gemacht. Ergebnisse der Gespräche sind in die Gestaltung des Bildungsganges eingeflossen. Ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit den Schul- und Abteilungsleitungen erfolgte durch die zuständige Behörde ab Anfang Juni 2017, sobald die behördenübergreifenden Planungen abgeschlossen waren. Ebenfalls ab Juni 2017 wurde eine Arbeitsgruppe aus den Abteilungsleitungen des Bildungsganges Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz gebildet, die gemeinsam mit der zuständigen Behörde einen Bildungsplan für das erste Halbjahr der verlängerten SPA-ESA-Ausbildung entwickelt und in den Schulen abstimmt.“ Ich frage den Senat: 1. Das neue Ausbildungsformat Sozialpädagogische Assistenz für Absolventen mit einem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (SPA-ESA) trat zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft. Laut Senatsantwort (siehe oben) waren die Schulleitungen der sozialpädagogischen Fachschulen ab Januar 2017 eingebunden. Was genau versteht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde unter dem Begriff „eingebunden “? Zu welchen Zeitpunkten gab es zwischen Fachbehörde/HIBB und den einzelnen Schulleitungen Gespräche/Austausch/Informationen und in welcher Weise genau? (Bitte detailliert mit Zeit und Ort und Format der Treffen darlegen.) 2. Die Schulleitungen wurden laut Senatsantwort (siehe oben) zu einzelnen Ideen und möglichen Maßnahmen informiert. Was genau ist darunter zu Drucksache 21/12840 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 verstehen? (Bitte diese Treffen zeitlich und inhaltlich dokumentieren.) Um welche Ideen und mögliche Maßnahmen handelte es sich dabei genau? (Bitte jeweils erläutern.) Ab Januar 2017 erfolgten behördenübergreifend Überlegungen zu Maßnahmen der verstärkten Fachkräftegewinnung im sozialpädagogischen Berufsfeld (siehe Drs. 21/8854, Drs. 21/11897). Über diese ersten Vorüberlegungen wurden alle Schulleitungen der staatlichen Berufsfachschulen für Sozialpädagogische Assistenz am 27. Januar 2017 in einer Informationsveranstaltung der zuständigen Behörde in Kenntnis gesetzt. Nach dieser Erstinformation fanden weitere Beratungen am Rande dienstlicher Veranstaltungen statt. Derartige Gespräche und Austauschformate mit Schulleitungen werden nicht im Rahmen einer Aktenführung dokumentiert. 3. Laut Senatsantwort (siehe oben) nahmen die Schulleitungen zu einzelnen Ideen und möglichen Maßnahmen, die ihnen seitens der Fachbehörde auf Arbeitsebene vorgetragen wurden, Stellung. Bitte diese Stellungnahmen referieren und angeben, von welcher Schulleitung welche Stellungnahme zu welcher einzelnen Idee und welcher möglichen Maßnahme abgegeben wurde! Die Maßnahmen wurden im Kreis der Schulleiterinnen und Schulleiter hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Wirksamkeit erörtert. Zum Beispiel wurde über das erweiterte Format SPA-ESA diskutiert. Auf Empfehlung der Schulleitungen wurde das Ausbildungsformat SPA-ESA von zwei auf 2,5 Jahre verlängert und mit zwei Praxistagen ausgestattet. 4. Laut Senat fanden zudem mehrere Planungssitzungen zwischen Vertretern der Kita-Träger und der dafür zuständigen Behörde statt. Bitte darlegen , wie viele Sitzungen an welchem Datum unter Mitwirkung welcher Träger mit welchem Ergebnis im Einzelnen stattgefunden haben. Bitte entsprechend dokumentieren. Die Einführung der Ausbildung zur SPA für Schülerinnen und Schüler mit erweitertem ESA wurde sowohl in der AG Fachkräftegewinnung als auch im Qualifizierungskuratorium unter der Federführung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) besprochen: Name der Sitzung Datum Teilnehmende Institutionen Inhalt/Ergebnis AG Fachkräfte 14.02.2017 Behörde für Arbeit, Soziales Familie und Integration (BASFI) Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) Caritasverband Diakonisches Werk Deutsches Rotes Kreuz Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V. Der PARITÄTISCHE Hamburg SOAL Alternativer Wohlfahrtsverband e.V. Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) Offene Diskussion Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12840 3 Name der Sitzung Datum Teilnehmende Institutionen Inhalt/Ergebnis AG Fachkräfte 03.04.2017 BASFI HIBB Caritasverband Diakonisches Werk Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH Der PARITÄTISCHE Hamburg SOAL Alternativer Wohlfahrtsverband e.V. LEA Information durch das HIBB zum aktuellen Planungsstand Qualifizierungskuratorium 30.05.2017 BASFI HIBB Arbeiterwohlfahrt (AWO) Caritasverband Diakonisches Werk Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH Ev. Stiftung Alsterdorf Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V. Euro Akademie Ev. Hochschule Rauhes Haus Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Universität Hamburg LEA Information durch das HIBB zur Maßnahme 5. Laut Senatsantwort (siehe oben) wurden die Beruflichen Schulen für Sozialpädagogik im Laufe der Monate Februar bis Mai 2017 über alle Überlegungen informiert. In welcher Weise ist dies geschehen? (Bitte jeweils mit Angabe des Datums und des gewählten Formats (Telefonat, Brief, Gespräche oder ähnliche) darlegen.) Alle oben aufgeführten Kommunikationsformate wurden genutzt. Die Schulleitungen und Kollegien sowie einzelne Fachgruppen wurden im Juni 2017 als Antwort auf die Briefe der Kollegien über die geplanten Maßnahmen schriftlich informiert. Zudem erfolgte zu diesem Zeitpunkt die Information über die Schulleitungen in alle Kollegien. Die Entscheidung über die jeweiligen schulinternen Informationsformate obliegt den Schulleitungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 6. Was waren die inhaltlichen Vorschläge seitens der Fachschulen, die dann entsprechend in die Gestaltung des neuen Bildungsganges mit einflossen ? (Bitte darstellen.) Wo sind diese dokumentiert? Folgende Vorschläge wurden im Rahmen von AG-Sitzungen und Gesprächen zwischen den Schulleitungen und dem HIBB berücksichtigt: der Zugang zur zweijährigen Erzieherausbildung über die Fachoberschule Sozialpädagogik und das Berufliche Gymnasium Pädagogik Psychologie, die Verkürzung des Praktikums als Zugangsvoraussetzung für Bewerberinnen und Bewerber in die Erzieherausbildung von zwölf auf vier Monate, die Einrichtung von Umschulungsmaßnahmen in der Erzieherausbildung. Drucksache 21/12840 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Laut Senatsantwort (siehe oben) erfolgte ab Anfang Juni 2017 ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit den betroffenen Schule- und Abteilungsleitungen durch die zuständige Behörde. Warum wurde erst zwei Monate vor Schuljahresbeginn mit diesem Beteiligungsprozess begonnen? Wie genau sah dieser aus? (Bitte dokumentieren anhand der einzelnen Termine der Treffen und der Formate, die diesem Beteiligungsprozess womöglich zugrunde lagen.) Nach Abschluss der konzeptionellen Überlegungen wurden am 2. Juni 2017 die Schulleitungen, Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie Abteilungsleitungen zu einer Informationsveranstaltung in die HIBB-Zentrale geladen und umfassend informiert . Ab Anfang Juni wurde zudem eine Bildungsplan-Arbeitsgruppe SPA-ESA unter Federführung der zuständigen Fachreferentin der HIBB-Zentrale eingerichtet, die im Rahmen mehrerer Termine einen vorläufigen Bildungsplan für das zusätzliche halbe Jahr der erweiterten SPA-ESA erstellt hat. Zu einer ersten Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung des Formats SPA-ESA hat am 30. Januar 2018 eine ESA-Austauschtagung aller Berufsfachschulen für Sozialpädagogik stattgefunden. 8. Welche Ergebnisse genau hatte dieser Beteiligungsprozess (siehe Frage 7.) hervorgebracht? (Bitte genau dokumentieren.) Kam es vor diesem Hintergrund noch einmal zu einer Überarbeitung des Behördenkonzepts für den neuen Ausbildungsgang? Wenn ja, um welche Änderungen handelte es sich? Folgende Anregungen der Schulen wurden unter anderem ab Juni 2017 aufgenommen : Das Instrument „Assistierte Ausbildung“ (AsA) wurde für den neuen Bildungsgang SPA-ESA verstärkt eingesetzt. Die Schulen haben passgenaue Förderkonzepte für Schülerinnen und Schüler der SPA-ESA vorgelegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 9. Laut Senatsantwort (siehe oben) wurde ab Juni 2017 eine Arbeitsgruppe aus den Abteilungsleitungen des Bildungsganges Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz gebildet, die gemeinsam mit der zuständigen Behörde einen Bildungsplan für das erste Halbjahr der verlängerten SPA-ESA-Ausbildung entwickelt und in den Schulen abstimmt. Wer genau arbeitete in dieser Arbeitsgruppe mit? Wie oft tagte sie und welche Befugnisse hatte sie im Einzelnen? Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus den vier Abteilungsleitungen der vier staatlichen Berufsfachschulen für Sozialpädagogische Assistenz unter Federführung der Fachreferentin der HIBB-Zentrale. Die Arbeitsgruppe war beauftragt, einen vorläufigen Bildungsplan für die ersten sechs Monate der SPA-ESA zu entwickeln. Sie tagte erstmals am 22. Juni 2017. Grundlage dieser Arbeitssitzung war ein erster Referentenentwurf des Bildungsplans, dem die Arbeitsgruppe grundsätzlich zustimmte. Der anschließende Austausch und die konsensuale Arbeit zu Details des Bildungsplanentwurfs erfolgten einvernehmlich im digitalen Umlaufverfahren zum 10. Juli, 13. Juli, 19. Juli und 24. Juli 2017. Ab August 2017 fand dieser überarbeitete Bildungsplanentwurf Anwendung und wurde Ende Januar 2018 im Rahmen der oben erwähnten Austauschtagung mit Kolleginnen und Kollegen aller vier Schulen reflektiert. Die Ergebnisse dieses Austauschprozesses sind in einen nochmals überarbeiteten Bildungsplanentwurf eingeflossen, der sich derzeit in behördlicher Abstimmung befindet. 10. Welche strategischen Überlegungen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde angestellt, um den zu erwartenden hohen Anmeldezahlen für diesen neuen Bildungsgang mit den notwendigen Ressourcen auszustatten? (Bitte genau darlegen, wann welche Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden.) Die schulischen Personalbedarfe werden regelhaft im Rahmen der Personalorganisation der Schulen ermittelt. Das allgemeine Verfahren der Bedarfsermittlung und Personalorganisation unterscheidet dabei grundsätzlich nicht zwischen Bedarfen einzelner Bildungsgänge, sondern betrachtet die jeweiligen Schulen in ihrer Gesamtheit. Dieses Verfahren erfolgt kontinuierlich in einem engen Dialog zwischen den Schulen, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12840 5 der Schulaufsicht, dem Personalreferenten sowie der Personalabteilung und verfolgt das Ziel einer ausgeglichenen Personalausstattung. Dabei unterstützt unter anderem das IT-Fachverfahren „Kapazitäts- und Strukturplanung“ (KSP). Die Personalorganisation für das erste Schulhalbjahr findet jeweils im April/Mai eines Jahres nach Beendigung der schulischen Anmeldephase statt, in der die zu erwartenden Schülerzahlen durch die Schulen ermittelt werden. Auf Basis dieser Anmeldezahlen werden die zukünftigen Personalbedarfe berechnet, um so mit ausreichendem Vorlauf auf Veränderungen reagieren zu können. Ebenso regelhaft werden dabei den Schulen je nach Umfang der Veränderungen Ressourcen zur Deckung des Personalbedarfs zugewiesen . Das Verfahren für das Schuljahr 2018/2019 ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/4749. 11. Gab es in dem gemeinsamen Abstimmungsprozess zwischen zuständiger Behörde und betroffenen Schulen einen Austausch darüber, welche Ressourcen den Schulen zur Verfügung gestellt werden müssten, damit sie dem neuen Bildungsauftrag auch umfänglich gerecht werden können ? (Bitte darlegen.) Der Prozess wird systematisch und unter Einbezug der Schulaufsicht, des Personalreferenten und des Referatsleiters für Bau und Standortangelegenheiten im HIBB begleitet. Darüber hinaus siehe Antwort zu 10.