BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12842 21. Wahlperiode 04.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 26.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Klarheit 2020 – Mit welchen Kosten rechnet der Senat bei der neuen U-Haltestelle „Steilshoop“? In der laufenden 21. Wahlperiode sind bereits über drei Jahre vergangen. In nicht einmal zwei Jahren findet nach jetzigem Stand die nächste Bürgerschaftswahl statt. Umso wichtiger ist, dass den Hamburgerinnen und Hamburgern „reiner Wein“ über die von Senat und Bürgerschaft bis dahin zu treffenden Entscheidungen und deren Konsequenzen eingeschenkt wird. Klare statt verschleiernde Informationen sind hierfür das A und O. Für die Kommunikationspolitik des Senats und seiner Fachbehörden gilt dies in besonderem Maße, weil diese als Exekutive aufgrund ihres „Herrschaftswissens“ einen systemisch bedingten Informationsvorsprung (im Sinne der „Prinzipal- Agenten-Theorie“1) gegenüber den Organen und Akteuren der Legislative sowie der Öffentlichkeit und den Medien haben. Dieser Informationsvorsprung darf mit Blick auf die Bürgerschaftswahl 2020 nicht zu einem Nachteil der politischen Opposition im demokratischen Wettbewerb mit jenen Parteien beziehungsweise Fraktionen werden, die den Senat stellen und stützen. Die am 24. April 2018 vom Ersten Bürgermeister im Beisein des Verkehrssenators und weiterer Senatsvertreter abgehaltene Pressekonferenz (PK) über die Ergebnisse eines Architektenwettbewerbs zur zukünftigen U5-Haltestelle „Steilshoop“ und über den weiteren Fortgang der Planungen in Sachen U5 hat dieses Gütekriterium der politischen Kultur in Hamburg nicht erfüllt. Dass der Senat den Menschen in Hamburg beim prestigeträchtigen Vorhaben der U5 seit Jahren eine Idee nach der anderen präsentiert, ohne dass eine Antwort auf die komplett offene Kosten- und Finanzierungsfrage bei diesem Milliardenprojekt auch nur in greifbarer Nähe ist, ist das eine und verwundert kaum noch. Dass aber der Erste Bürgermeister höchstpersönlich eine PK zum Design (Senatsmotto: „Bunt und fröhlich wie der Stadtteil selbst“) und weiteren Details einer einzigen U-Bahn-Haltestelle abhalten lässt und sich automatisch ergebende Journalistenfragen zu den dazugehörigen Kosten in fast beschämenderweise ausweichend beantwortet, ist ein krasser Widerspruch zum Gebot der exekutiven Informationstransparenz. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die U-Bahn-Netz-Entwicklung ist eine vom Senat initiierte Generationenaufgabe. Auch bei diesem Teilprojekt der U5-Ost und den zugehörigen Haltestellen geht der Senat zusammen mit der dafür als Vorhabenträger zuständigen Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) nach den Grundsätzen des kostenstabilen Bauens vor. Dazu gehört 1 https://de.wikipedia.org/wiki/Prinzipal-Agent-Theorie, letzter Zugriff: 26. April 2018. Drucksache 21/12842 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 eine präzise Planung sowie die Nennung von validen Kostendaten erst zu einem Zeitpunkt , ab dem nötige Voraussetzungen vorliegen und hinreichende Belastbarkeit gegeben ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HOCHBAHN wie folgt: 1. Wie teuer war die Durchführung des Architektenwettbewerbs für die U5- Haltestelle Steilshoop? Die Durchführung des Architekturwettbewerbs kostete rund 139.000 Euro. 2. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden Kenntnis darüber, wie hoch die Kosten für den Bau der Haltestelle sein werden? Wenn ja, von welchen Kosten wird ausgegangen? Wenn nein, inwiefern gibt es zumindest Schätzungen über die zu erwartenden Kosten für den Bau der Haltestelle? 3. Gibt es eine Kostenobergrenze für den Bau dieser Haltestelle? Aufgrund des frühen Stadiums der Planungen können zum jetzigen Zeitpunkt keine Kostenangaben gemacht werden. Dies wird wie bei allen vergleichbaren Projekten nach Abschluss der Entwurfsplanung erfolgen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wann war der Architektenwettbewerb für diese U5-Haltestelle abgeschlossen beziehungsweise wann fand die letzte Sitzung des Preisgerichts hierzu statt? Die letzte Sitzung des Preisgerichts fand am 25. Januar 2018 statt. 5. Aus welchen Gründen hat welche Stelle wann entschieden, dass es für die Haltestelle „Steilshoop“ einen gesonderten Architekturwettbewerb geben wird, obwohl seit Ende 2017 ein Leitfaden zum Liniendesign der Haltestellen der U5 vorliegt? 6. Worin genau liegt nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die „besondere Bedeutung der Haltestelle Steilshoop “ begründet, von der in der Pressemitteilung der BWVI vom 24. April 2018 die Rede ist? Für den Neubau aller Haltestellen gilt der Anspruch, dass sich diese nicht nur funktional , sondern auch gestalterisch in den Stadtraum einfügen. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde wurde von der HOCHBAHN im Vorfeld der Wettbewerbe entschieden, zunächst einen übergeordneten Gestaltungsleitfaden zu entwickeln und auf der Grundlage des dann vorliegenden Liniendesigns für die Haltestelle Steilshoop einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Hier wurde ein besonders hoher Wirkungsgrad im Sinne einer positiven städtebaulichen und sozialstrukturellen Impulswirkung für den Stadtteil gesehen. 7. Am 15. November 2017 informierte die BWVI in einem Pressegespräch über den Siegerentwurf eines Wettbewerbs, aus dem der besagte Leitfaden für das Liniendesign und die Haltestellengestaltung bei der U5 hervorging. Gewonnen hat ein Entwurf des Büros Hadi Teherani. a) Wie teuer war die Durchführung dieses Wettbewerbs? b) Wer hat die dadurch entstandenen Kosten zu welchen Teilen jeweils getragen? Die Durchführung des Wettbewerbes zum Gestaltungshandbuch kostete rund 180.000 Euro. Die Kosten wurden im Rahmen einer Zuwendung der Stadt an die HOCHBAHN für die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung der U5, Abschnitt Bramfeld – City Nord, aus Regionalisierungsmitteln finanziert.