BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12845 21. Wahlperiode 04.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Jörn Kruse (AfD) vom 27.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Alstervergnügen in Hamburg Das Alstervergnügen findet seit 1976 statt und gilt neben dem Hafengeburtstag als wichtigstes Fest in Hamburg. Ferner ist es nicht nur als Publikumsmagnet beliebt, sondern auch als ein Garant für Arbeitsplätze. Seit dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2015 sind die Aufwendungen für die Sicherheitsmaßnahmen erheblich gestiegen. An diesen Kosten wollte sich die Stadt zunächst nicht beteiligen und erklärte sich erst zu geringfügiger Hilfe bereit, nachdem die Veranstalter erheblichen Druck ausgeübt hatten. Allerdings kam die Kostenzusage für den Veranstalter zu spät, sodass kein Sponsor mehr gefunden werden konnte und das Alstervergnügen somit in diesem Jahr ausfällt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Innerhalb der vergangenen zwei Jahre hat es in europäischen Metropolen mehrere Anschläge gegeben, bei denen Kraftfahrzeuge in Menschenmengen gefahren wurden. Dabei wurden insgesamt über 120 Menschen getötet. Insbesondere nach dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 sind bundesweit die Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im öffentlichen Raum verändert worden, um den entsprechenden Gefahren durch den Einsatz von Fahrzeugen zu begegnen. Mit diesen veränderten Sicherheitsmaßnahmen sind erhöhte Aufwendungen für die Veranstalter verbunden. Sie fügen sich ein in eine Gesamtkalkulation von Kosten, die den Veranstaltern für die Durchführung entstehen. Abgesehen von Veranstaltungen, die durch die städtischen Stellen selbst durchgeführt werden, liegen den zuständigen Behörden grundsätzlich keine Kostenkalkulationen der von den privaten Veranstaltern durchgeführten Veranstaltungen vor. Aufwendungen und Gewinne sind damit grundsätzlich nicht bekannt. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Veranstalter, für die von ihnen durchgeführten Veranstaltungen Sicherheitskonzepte zu erstellen und umzusetzen. Im Genehmigungsverfahren werden erforderlichenfalls Auflagen erteilt. Ausgehend von den Erfahrungen mit den Sicherheitsmaßnahmen beim Alstervergnügen 2017, bei dem den erhöhten Aufwendungen bereits dadurch vonseiten der Stadt begegnet wurde, dass ein Teil dieser Aufwendungen durch das zuständige Bezirksamt und durch die Polizei getragen wurde, und den Hinweisen der Veranstalter zu weiteren Veranstaltungen hat der Senat für zukünftige Veranstaltungen aber nach Möglichkeiten gesucht, die Sicherheit dieser Veranstaltungen zu gewährleisten und dabei die Aufwendungen für die Veranstalter zu begrenzen. Dies ist öffentlich und auch gegenüber den Veranstaltern kommuniziert worden. Dem Veranstalter des Alstervergnügens ist durch die Leitung der Behörde für Inneres und Sport unter Hinweis auf die Regelung aus dem Jahr 2017 erklärt worden, dass auch für das Jahr 2018 eine tragbare Regelung gesucht werden würde. Nähere Gespräche dazu sind vom Veranstalter vor der Mitteilung, dass die Veranstaltung im Jahr 2018 nicht durchgeführt wird, nicht mehr aufgenommen worden. Drucksache 21/12845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Veranstalter bleiben weiterhin für Sicherheitsmaßnahmen bei von ihnen durchgeführten Veranstaltungen verantwortlich. Vorgesehen ist jedoch, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte eine ausreichende Anzahl von Betonsperrelementen beschafft und diese im Rahmen genehmigter Veranstaltungen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellt und entsprechend des genehmigten Sicherheitskonzeptes auch vor Ort aufstellt und wieder abholt, ohne dass dies entsprechend kostenpflichtig gemacht wird. Darüber hinaus werden im Einzelfall weitere Maßnahmen, die über den eigentlichen Veranstaltungsbereich hinaus zu treffen sind, durch die zuständige Behörde wahrgenommen . Beide Maßnahmen berücksichtigen die veränderten Sicherheitsanforderungen und die damit verbundenen Aufwendungen auch bei den Veranstaltern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die Kosten für das Alstervergnügen in den letzten Jahren entwickelt? Erbeten wird eine Aufstellung der Gesamtkosten für den Zeitraum von 2007 bis 2017. Es kann lediglich die Entwicklung der Gebühren seit dem Jahr 2012 angegeben werden . Davor liegende Gebühren können nicht mehr ausgewiesen werden, da die Unterlagen für Sondernutzungen lediglich eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren haben. Seit dem Jahr 2014 sind die Gebühren für das Alstervergnügen deutlich niedriger als in den Vorjahren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2012 84.556,50 Euro 2013 84.556,50 Euro 2014 59.343,70 Euro 2015 56.485,37 Euro 2016 46.867,87 Euro 2017 57.683,54 Euro 2. Wie hoch sind die Mehrkosten für die Sicherheit? Gemäß Aussage des Veranstalters lagen die Mehrkosten für Terrorabwehr im Jahr 2017 bei 53.723 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/11727. 3. Welchen Anteil hätte die Stadt Hamburg übernommen beziehungsweise wie viel hätte der Veranstalter selbst aufbringen müssen? Im Jahr 2017 hatte das zuständige Bezirksamt einen Anteil in Höhe von 17.082,45 Euro an der in der Antwort zu 1. genannten Summe übernommen. Auf die Polizei entfiel ein Anteil für Miete, Lieferung, Auf- und Abbau und Abtransport von weiteren Betonblöcken in Höhe von 31.997,20 Euro. Welchen Anteil an den Mehrkosten für die Terrorabwehr die Stadt Hamburg darüber hinaus übernommen hätte, ist hypothetisch und kann nicht beantwortet werden. 4. Die RSW Veranstaltungs GmbH hatte der Stadt bereits im November 2017 mitgeteilt, dass die erhöhten Kosten für die Sicherheit ein Zustandekommen des Alstervergnügens verhindern würden. Wann und in welcher Form reagierte die Stadt darauf? 5. Wie viele Gespräche zwischen der RSW Veranstaltungs GmbH und der Stadt fanden statt? Das für die Genehmigung zuständige Bezirksamt hat das entsprechende Schreiben zur Kenntnis genommen. Die Durchführung von Veranstaltungen liegt in der Disposition des Veranstalters. Die Leitung der Behörde für Inneres und Sport hat anlässlich des Schreibens mit den Veranstaltern zum Ende des Jahres 2017 Kontakt aufgenommen . Genauere Zeiten sind nicht dokumentiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wilfried Thal, der Präsident des Landesverbands des ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg, sagt: „Für viele Schausteller und Händler sind die früher guten Geschäfte heute vor allem hohen Risiken gewichen (…) Es ist wichtig, diese Fehlentwicklung endlich zu Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12845 3 benennen und gegenzusteuern“ und nennt die Absage des Alstervergnügens einen „traurigen Verlust von Arbeitsplätzen.“1 Der Senat bedauert die Absage des Alstervergnügens durch den Veranstalter. Im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen können sich verschiedenste Risiken für deren Wirtschaftlichkeit ergeben, die von der Entwicklung der Besucherzahlen, über die Bereitschaft von Sponsoren zur Unterstützung, die Entwicklung von Umsatzzahlen, die Annahme der Angebote durch die Besucher und so weiter reichen und deren Beurteilung die Veranstalter eigenverantwortlich vornehmen. 7. Wie hoch ist die Anzahl von Schaustellern und Händlern auf dem Alstervergnügen in den letzten Jahren? Erbeten wird eine Aufstellung für den Zeitraum von 2007 bis 2017. Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 8. Hat der Senat ein Finanzierungskonzept für das Alstervergnügen 2019? Falls ja, inwieweit werden hier zusätzliche Aufwendungen zur Sicherheit vor Terroranschlägen berücksichtigt? Die Kalkulation von Kosten und Gewinnen und damit das Erstellen eines Finanzierungskonzeptes obliegen den jeweils privaten Veranstaltern. 9. Das Bezirksamt Mitte will den Veranstaltern des Alstervergnügens circa 400 neu angeschaffte Betonquader kostenlos zur Verfügung stellen. Wie viel hat die Anschaffung der 400 Betonquader gekostet? Die Beschaffung ist entsprechend der geltenden Beschaffungsregelungen noch vorzunehmen . 10. Werden die Betonquader allen Veranstaltern zukünftig kostenlos zur Verfügung gestellt werden? Falls nicht, wie viel kosten Leihe, Transport und Nutzung der Betonquader ? Siehe Vorbemerkung. 11. Wie haben sich die Besucherzahlen des Alstervergnügens entwickelt? Erbeten wird eine Aufstellung für den Zeitraum von 2007 bis 2017. Bei der Polizei liegen aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen Vorgänge grundsätzlich für maximal fünf Jahre vor. Die in den Abschlussmeldungen des zuständigen Polizeikommissariats 14 angegebenen Besucherzahlen seit 2013 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Besucher 520.000 630.000 330.000 480.000 360.000 1 https://www.abendblatt.de/article213970833/Hamburger-Alstervergnuegen-2018-endgueltigabgesagt .html.