BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1285 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 13.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Jenfelder Au – Kasernengebäude als Unterkunft nutzen Die Kasernennutzung der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne im Stadtteil Jenfeld endete 1998. Im Jahre 2008 wurde die Fläche durch die Freie und Hansestadt Hamburg angekauft und 2011 der Bebauungsplan Jenfeld 23 aufgestellt. Im westlichen Teil befinden sich um den beziehungsweise am ehemaligen Exerzierplatz zahlreiche denkmalgeschützte Bestandsgebäude. Fünf Bestandsgebäude (Gebäude 1/7 und 2/1, 2/2, 2/4, 2/5) werden als Studierendenwohnungen von der Helmut-Schmidt-Universität (HSU) genutzt. Zwei weitere Bestandsgebäude dienen anderen Zwecken. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Gebäude 1/7, 2/1, 2/2, 2/4, 2/5 sowie 2/15 stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Der Senat verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu diesen Bauwerken und hat insoweit zur Beantwortung der Anfrage Auskünfte der BImA sowie der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) eingeholt. Die Gebäude 1/7, 2/1, 2/2, 2/4 und 2/5 werden von der HSU als Unterkunft für Studierende genutzt. Das Gebäude 2/15 ist nach Auskunft des BImA in der Nutzung durch den Bundesrechnungshof als Prüfungsamt. Der als nördliches Kopfgebäude bezeichnete Bau steht im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und wird als Ausstellungsgebäude genutzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit welchem Zeitpunkt werden die fünf Bestandsgebäude als Studierendenwohnungen für die Helmut-Schmidt-Universität genutzt? Die im Eigentum der BImA stehenden Gebäude 1/7, 2/1, 2/2, 2/4 und 2/5 werden nach Auskunft der BImA seit zehn Jahren als Studierendenwohnungen von der HSU genutzt. 2. Wann genau wurde der Vertrag mit der HSU und mit welcher Laufzeit geschlossen? 2.1. Ist eine mögliche Laufzeitverlängerung vertraglich vorgesehen? Im Rahmen des einheitlichen Liegenschaftsmanagements des Bundes (ELM) wurde nach Auskunft des BImA zum 01.04.2011 ein ELM-Mietvertrag zwischen der BImA und dem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hamburg zur weiteren dienstlichen Nutzung durch die HSU geschlossen. Die auf unbestimmte Zeit geschlossenen Verträge können laut Angabe des BImA nur durch den dienstlichen Nutzer gekündigt werden. Aussagen zu möglichen Laufzeitverlängerungen erübrigen sich somit. Drucksache 21/1285 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie groß ist die Nutzfläche und wie viel Wohnfläche bieten die fünf Bestandsgebäude? Bitte für die Gebäude 1/7 und 2/1, 2/2, 2/4 und 2/5 einzeln darstellen. Nach Auskunft des BImA stellen sich die Nutzflächen der einzelnen Gebäude wie folgt dar: Gebäude MF-G Fläche nach GIF Fläche für Unterkünfte 1/7 3.664 m2 1.425 m2 2/1 4.221 m2 2.134 m2 2/2 3.648 m2 1.360 m2 2/4 4.358 m2 1.722 m2 2/5 3.510 m2 1.382 m2 4. Wie viel Wohnplätze sind vorhanden, wie viele Studierende wohnen zurzeit dort und wie ist die Auslastung? Bitte für die Gebäude 1/7 und 2/1, 2/2, 2/4 und 2/5 einzeln darstellen. Nach Auskunft der BImA sind insgesamt 302 Unterkünfte mit Nutzflächen zwischen 19 m2 und 31 m2 vorhanden, die sich auf die Gebäude wie folgt verteilen: Gebäude 1/7 : 76 Unterkünfte Gebäude 2/1 : 76 Unterkünfte Gebäude 2/2 : 41 Unterkünfte Gebäude 2/4 : 59 Unterkünfte Gebäude 2/5 : 50 Unterkünfte Weitere Angaben zur Belegung und Auslastung wurden von der BImA nicht erteilt. Die HSU teilte zur Auslastung mit, dass die Gebäude in vollem Umfang für die Unterbringung von Studierenden benötigt werden. Darüber hinausgehende Auskünfte der Hochschule liegen nicht vor. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Auskunftsansprüche der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung gegenüber der HSU (§ 112 des Hamburgischen Hochschulgesetzes sowie Übertragungsbescheid vom 23.10.1978 in der Neufassung vom 05.07.2007) auf akademische Angelegenheiten der Hochschule gerichtet sind. 5. Wie groß ist die Nutzfläche des nördlichen Kopfgebäudes (also des Ausstellungsgebäudes ) und des Gebäudes 2/15 und in welcher Form beziehungsweise durch wen werden die Gebäude genutzt? Bitte für das Kopfgebäude und für das Gebäude 2/15 einzeln darstellen. Bei dem sogenannten Kopfgebäude handelt es sich um das ehemalige Wirtschaftsgebäude der Estorff-Kaserne, in welchem sich eine Großküche und im Obergeschoss ein Speisesaal befand. Dieser Speisesaal wurde umgebaut und dient bis mindestens Ende 2016 als Quartiersausstellung „Jenfelder Au“, um die Vermarktung des Quartiers zu unterstützen. Das Gebäude verfügt über eine Bruttonutzfläche von etwa 1.300 m², verteilt auf zwei Geschosse. Über das Gebäude 2/15 wurde nach Auskunft der BImA mit dem Bundesrechnungshof für das Prüfungsamt des Bundes ein unbefristeter ELMMietvertrag geschlossen. Weitere Erkenntnisse liegen dem Senat zu diesem Gebäude nicht vor. 6. Gibt es Überlegungen, die gut erhaltenen Bestandsgebäude zumindest temporär als Unterkunft für Flüchtlinge zu nutzen? Wenn ja, wann ist mit einer eingehenden Prüfung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Prüfungsschritten Auskunft zu erteilen, sofern es sich um ergebnisoffene Prüfungen handelt. Hierzu gehört auch die – nur in beschränkten Umfang mögliche – Erweiterung bestehender Standorte. Über beschlossene, kurzfristig erforderliche Sofortmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen informieren die Behörden auf www.hamburg.de/sofortmassnahmen. Das Umfeld solcher Standorte wird per Handzettel, über Medien und über den Twitter- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1285 3 Account der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (www.twitter.com/ hh_basfi) informiert. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Standorten, die im regulären Verfahren mit Anhörung nach § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes erfolgen. Hierüber informiert die zuständige Behörde auf den bezirksbezogenen Standortlisten unter www.hamburg.de/fluechtlinge.