BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1286 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 13.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Freiwilliges Mobilitätsangebot Aufgrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik und der damit einhergehenden Herausforderungen für die Behörde für Inneres und Sport und insbesondere auch das Einwohner-Zentralamt (EZA) haben die Staatsräte beschlossen, die Bedarfe des EZA „im Rahmen gesamtstädtischer, überbehördlicher Solidarität “ zu lösen. Der Lösung soll ein vom Personalamt unterbreitetes „Freiwilliges Mobilitätsangebot“ zuträglich sein. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Deckung des gestiegenen Personalbedarfs in dieser Behörde mit Mitarbeitern anderer Behörden. Mittels dieser Methode sollen über 100 Personen aus allen Behörden und Ämtern „gewonnen“ werden. Diese sollen so „in schwieriger Zeit einen wichtigen und sinnstiftenden Beitrag zum Funktionieren unseres Gemeinwesens leisten". Es ist anzunehmen, dass auch Mitarbeiter der Polizei diesem Ruf Folge leisten sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum wurde nicht frühzeitig auf die vorhersehbaren Herausforderungen durch Neueinstellungen in der betroffenen Behörde reagiert? Der Anstieg der Flüchtlingszahlen war in dieser Größenordnung auch für die zuständigen Stellen der Bundesregierung nicht vorhersehbar, weshalb der Bundesminister des Inneren seine Prognose am 19.8.2015 von 450.000 auf 800.000 Flüchtlinge angehoben hat. 2. Wie viele Mitarbeiter sollen im Rahmen des „Freiwilligen Mobilitätsangebots “ für welche Dauer von anderen Behörden in die Behörde für Inneres und Sport wechseln? Dem aktuellen Mobilitätsaufruf liegt ein Personalbedarf von 111,5 Vollkräften zugrunde . Es ist eine Abordnung von in der Regel bis zu einem Jahr vorgesehen. Aufgrund der hohen Dynamik in den vom Flüchtlingszustrom betroffenen Bereichen sind längere oder kürzere Einsatzdauern und Veränderungen der personellen Bedarfe nicht ausgeschlossen. 3. Wie soll eine Abordnung oder Versetzung der Mitarbeiter finanziert werden , insbesondere im Hinblick auf die Zahlung von in Aussicht gestellten Zulagen? Die Personalkosten werden erstattet. 4. Wie soll das Fehlen der abgeordneten und versetzten Mitarbeiter in ihrer angestammten Behörde kompensiert werden? Dies hängt von der konkreten personellen Situation in der jeweiligen Behörde ab. Wie bei allen befristet entstehenden Vakanzen sind die Möglichkeiten von Aufgabenkritik, internen Umsetzungen und Ähnlichem zu prüfen. Drucksache 21/1286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Inwiefern ist eine Abordnung oder Versetzung von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft, Polizei und Feuerwehr im Hinblick auf Überstunden und Personalmangel tragbar? Es wird für jeden Einzelfall geprüft, ob einer Abordnung dienstliche Gründe entgegenstehen . 6. Wie wird, falls neue Mitarbeiter zur Abdeckung der dann unbesetzten Stellen in anderen Behörden eingestellt werden müssen, mit diesen umgegangen, sofern die abgeordneten Mitarbeiter wieder in ihre angestammte Behörde zurückkehren? Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. 7. Welche Kosten entstehen durch die erforderlichen Maßnahmen im Zuge des „Freiwilligen Mobilitätsangebots“? Eine Kosteneinschätzung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 8. Ist der Senat der Ansicht, dass die bisherige Tätigkeit der infrage kommenden Mitarbeiter nicht wichtig und sinnstiftend ist? Wenn nein, warum erwähnt er diese Begriffe dann in seinem Aufruf? Mit der Betonung der Wichtigkeit der Tätigkeit im Einwohner-Zentralamt ist keine Abwertung anderer Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung verbunden.