BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12864 21. Wahlperiode 04.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 27.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerverträge nicht das Papier wert? (III) Der aktuellen Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass der Bezirk Fehler in Sachen Björnsonweg einräumt. So sei der Satz, „(d)urch den Bebauungsplan soll ermöglicht werden, dass die Unterkünfte im Bedarfsfall länger genutzt werden können (...)“ fälschlicherweise in die Unterlagen geraten .1 Allerdings zeigt bereits die Existenz dieses Satzes, dass die Behörden zumindest einen derartigen Vertrauensbruch durchspielen. Das Bekanntwerden dieser Gedankenspiele hat nun auch zu weiterer Verunsicherung geführt. Der Senat hat erklärt, dass es sich bei den Bürgerverträgen erkennbar um eine politische Vereinbarung ohne rechtliche einklagbare Wirkung handele, die der Senat dennoch erfüllen wolle.2 Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Die Bürgerverträge werden von den zuständigen Behörden wie vereinbart umgesetzt. Die getroffenen Regelungen werden eingehalten. Dies gilt auch für den in Bezug auf den Standort Björnsonweg geschlossenen Vergleich – auch wenn dieser Standort nicht Teil der Bürgerverträge im Sinne der Drs. 21/5231 ist. Die Flüchtlingsunterkunft am Björnsonweg wird entsprechend des im Verfahren geschlossenen Vergleichs und der diesbezüglichen Genehmigung (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22. März 2017 – 6 E 339/17 und 6 K 366/17) nur für die Dauer von sieben Jahren betrieben. Eine Verlängerung dieser Genehmigung ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit, in diesen sieben Jahren einen Bebauungsplan aufzustellen, ist ebenfalls Teil des Vergleichs . Dieser würde gegebenenfalls den Weg für eine langfristige Wohnbebauung eröffnen. Insoweit liegt keine Abweichung von verabredeten Regelungen vor. Darüber hinaus ist der Bezirk über Quartiersbeiräte, Gesprächskreise, Anwohnertreffen und Runde Tische in einem regelmäßigen Dialog zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Bürgervertrages. Dies trifft auch für den Björnsonweg zu. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat Planungen vonseiten der Bezirke, welche einen Bruch der Selbstverpflichtung des Senates zur Folge hätten? 1 Vergleiche „Hamburger Abendblatt“ vom 27.04.2018. Seite 15. 2 Vergleiche Drs. 21/4991. Drucksache 21/12864 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wird der Senat bei der Aufstellung eines B-Planes, der von seiner gegebenen Selbstverpflichtung in den Bürgerverträgen abweicht, von seinem Evokationsrecht Gebrauch machen? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um das in der Bevölkerung und bei den Bürgerinitiativen durch den Fehler des Bezirksamtes Altona verspielte Vertrauen wiederzugewinnen? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche der in den Bürgerverträgen vereinbarten und noch nicht umgesetzten konkreten Maßnahmen werden wann und wie realisiert? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) 5. Welche der in den Bürgerverträgen vereinbarten und noch nicht umgesetzten Maßnahmen sollen aus welchen Gründen nicht realisiert werden ? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln.) Die Bürgerverträge enthalten mittel- und langfristige Maßnahmen, die mit zahlreichen Beteiligten umgesetzt werden und deren Umsetzung sich zum Teil über einen längeren Prozess über mehrere Jahre erstreckt. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits konkret begonnen oder umgesetzt, andere befinden sich noch im Umsetzungs- beziehungsweise Planungsprozess. Zum Stand der Umsetzung siehe Drs. 21/11471. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/10287714/2018-01-19- zkf-prognose-und-kapazitaetsplanung/ sowie Drs. 21/11447, Drs. 21/11547, Drs. 21/11702, Drs. 21/12079, Drs. 21/12594 und Drs. 21/12702. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.