BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12865 21. Wahlperiode 04.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 27.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Überlastung des Justizvollzugs in Hamburg Nach einer aktuellen Umfrage liegt die Belegungssituation in Hamburger Justizvollzugsanstalten (JVAs) bei deutlich über 90 Prozent. Der Anteil der ausländischen Inhaftierten liege bei 58 Prozent und ist damit höher als in allen anderen Bundesländern. Im Jahr 2012 waren es noch 45 Prozent in Hamburg . Gerade die Mitarbeiter/-innen in den JVAs stellt dies vor Herausforderungen und sie benötigen Unterstützung des Senats. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Justizvollzug unterliegt ständigen Veränderungen aufgrund teils nur schwer voraussehbarer Ereignisse, schwankender Häftlingszahlen oder kurzfristig veränderter Zusammensetzung der Gefangenen. Der Anteil von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist in einer Metropole wie Hamburg generell höher als in ländlichen Regionen. Zudem ist die Staatsangehörigkeit für sich lediglich ein Anhaltspunkt für kulturelle oder sprachliche Barrieren. Der Hamburger Justizvollzug ist auf diesen Umstand gleichwohl eingerichtet und bezieht dies in die Planungen der Bereitstellung von Angeboten für die Inhaftierten mit ein. So ist die schulische und berufliche Bildung in den Justizvollzugsanstalten umfassend und setzt frühzeitig an. In allen Hamburger Anstalten werden eine Vielzahl von Ausbildungs -, Qualifizierungs-, Schulungs- und Arbeitsangeboten zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Maßnahmen umfassen etwa Schulangebote, die auf den Erwerb verschiedener Schulabschlüsse zielen, Alphabetisierungskurse und Deutsch-als-Fremdsprache -Kurse. Des Weiteren engagiert sich der Hamburger Justizvollzug seit 2006 und auch fortgesetzt in der Kampagne „Wir sind Hamburg! Bist Du dabei?“, deren Ziel es ist, unter anderem durch geeignete Werbemaßnahmen den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Hamburgischen Verwaltung zu erhöhen. In 2017 wurde im Hamburger Justizvollzug mit einem Anteil von 24,7 Prozent Auszubildenden mit Migrationshintergrund das Senatsziel von 20 Prozent erneut übertroffen. Schließlich wurde im Jahr 2017 ein Pilotprojekt zum Video-Dolmetsch-System im Vollzug durchgeführt. Mittlerweile ist dieses System in der Untersuchungshaftanstalt, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder und in der JVA Fuhlsbüttel implementiert. Der Bedarf für eine Ausweitung auf weitere Anstalten wird zurzeit geprüft. Ziel ist die Beseitigung von Sprachbarrieren im Umgang mit Gefangenen, die muttersprachlich angesprochen werden sollen, durch den Einsatz von Video-Dolmetschern. Darüber hinaus werden auch weiterhin Dolmetscher und Sprachmittler eingesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Justizvollzugsbedienstete mit Migrationshintergrund und speziellen Sprachkenntnissen hat der Senat von 2011 bis 2018 eingestellt? Drucksache 21/12865 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erhoben wird der Anteil von eingestellten Auszubildenden mit Migrationshintergrund auf der Basis freiwilliger Angaben. Eine Erhebung spezieller Sprachkenntnisse erfolgt nicht. Einstellungsjahr* Auszubildende mit Migrationshintergrund Anzahl Anteil im jeweiligen Jahr 2018 (Stand: 03.05.2018) 4 19,1 % 2017 21 24,7 % 2016 11 14,7 % 2015 16 22,5 % 2014 5 11,6 % 2013 3 13,6 % * In den Jahren 2011 und 2012 wurde keine Ausbildung im Vollzug angeboten. 2. Plant der Senat zusätzliches Personal mit ausländischen Sprachkenntnissen für die JVAs zu rekrutieren, um mit dem hohen Anteil ausländischer Inhaftierter besser umgehen zu können? a. Wenn ja, wann und in welchem Umfang? b. Wenn ja, wie ist dies Bestandteil der laufenden Ausbildungsoffensive des Senats? c. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote für die Justizvollzugsbediensteten bietet der Senat derzeit an und welche Angebote zielen direkt oder indirekt auf den Umgang mit ausländischen Inhaftierten ab (bitte genau darstellen)? Wie viele finanzielle Mittel in welcher Höhe sind dazu eingeplant? Im Jahr 2018 bestehen folgende Weiterbildungsangebote für Justizvollzugsbedienstete : Sprachkurse Polnisch Englisch I Englisch II Türkisch Spanisch I Spanisch II Serbisch Albanisch Landeskunde Russland Türkei Bulgarien Syrien Rumänien Afghanistan Albanien Nordafrikanische Mittelmeerstaaten Allgemeine Angebote interkulturelle Kommunikation und Konfliktstile Islam, Frauenbild, Vorurteile Konfliktmanagement im interkulturellen Kontext Für diese Vorhaben gibt es kein speziell ausgewiesenes Budget innerhalb des Gesamtbudgets für Aus- und Fortbildung im Hamburger Justizvollzug. Entsprechend der steigenden Anzahl ausländischer Inhaftierter steigt auch die Zahl ausländerspezifischer Fortbildungsangebote. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12865 3 4. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um der aktuellen Überlastung der JVAs und Belastungssituation des Personals entgegenzuwirken ? Siehe Drs. 21/12072.