BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12866 21. Wahlperiode 04.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 27.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Ausbildung und Fortbildung „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) In Drs. 21/11755 gibt der Senat an, dass 36 Lehrkräfte mit einer Fakultas DaZ an Hamburger Schulen unterrichten. Hiervon sind zwölf Kräfte an Grundschulen, zehn an Gymnasien und 14 an einer Stadtteilschule tätig. Auch kann man der Anfrage entnehmen, dass es teilweise mehr als eine Kraft an einzelnen Schulen gibt – an der Mehrzahl aller Schulen gibt es dementsprechend keine. Darüber hinaus gibt der Senat an, dass bezüglich der Schulstandorte keine Angaben über Lehrkräfte mit einer DaZ-Fortbildung gemacht werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie erfolgt die Verteilung der Lehrkräfte mit einer Fakultas DaZ an den einzelnen Schulen? Gibt es hierbei Unterschiede der einzelnen KESS- Gebiete? Falls nein, warum nicht? Seit Einführung der Selbstverantworteten Schule liegt die konkrete Ausschreibung und Besetzung mit Lehrkräften bei den Schulleitungen. Diese entscheiden im Rahmen der zugewiesenen Stellen, den einschlägigen Vorgaben und entsprechend ihrer Schülerschaft über die an der Einzelschule benötigten Lehrkräfte sowie deren Fächer und Qualifikationen wie beispielsweise „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ). 2. Warum ist es dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde nicht möglich, die einzelnen Schulstandorte der Lehrkräfte mit einer DaZ-Fortbildung anzugeben? Fortbildungen von Lehrkräften werden in der Verwaltungssoftware für das Lehrpersonal nicht regelhaft erfasst, daher ist keine automatisierte Auswertung möglich. 3. Wie erkennt man bei einer Bewerbung, dass die Lehrkraft die Fakultas DaZ erworben hat? Erhalten die Lehrkräfte ein entsprechendes Dokument ? Falls nein, warum nicht? 4. Wie erkennt man bei einer Bewerbung, dass die Lehrkraft die Fortbildung DaZ absolviert hat? Erhalten die Lehrkräfte ein entsprechendes Dokument? Falls nein, warum nicht? Hamburger Lehrkräfte, die am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) die Qualifizierung durchlaufen haben, bekommen ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit einem Zertifikat bescheinigt, wenn sie diese in einem schriftlichen Stundenentwurf und einem Kolloquium nachgewiesen haben. Lehrkräfte im Vorberei- Drucksache 21/12866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tungsdienst weisen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine Anlage zum Zeugnis des zweiten Staatsexamens nach. Lehrkräfte aus anderen Bundesländern und dem Ausland weisen entsprechende Bescheinigungen nach. Im Übrigen siehe Drs. 21/11025. 5. Wie stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sicher, dass an jeder Schule mindestens eine Lehrkraft entweder mit einer Ausbildung oder einer Weiterbildung DaZ angestellt ist? Für wie wichtig erachtet dies der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Die zuständige Behörde hat das Qualifizierungsangebot DaZ am LI seit 2015 massiv ausgebaut. Insgesamt wurden in den Jahren 2015 bis 2017 87 Basisseminare und 219 vertiefende Fortbildungen angeboten. Bei den Basisseminaren waren 4.555 Teilnehmende verzeichnet, bei den vertiefenden Fortbildungen 4.387. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Drs. 21/12220, Drs. 21/11755 und Drs. 21/11025. 6. Wo und wie werden die am LI fortgebildeten Lehrer eingesetzt? Siehe Antworten zu 1. und 5.