BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1287 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Joachim Körner, Dr. Bernd Baumann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 13.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – Spitzenreiter in der Altersgrundsicherung! Einer Meldung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden zufolge, war Hamburg auch 2015 wieder Spitzenreiter bei den Empfängern der Grundsicherung im Alter. Diesen Spitzenplatz hält die Stadt seit zehn Jahren. Rund 24.000 Menschen über 65 Jahren erhalten Leistungen zur Grundsicherung im Alter, wobei sich Männer und Frauen bei der Verteilung mit 70 beziehungsweise 68 von 1.000 überraschenderweise die Waage halten. 7 Prozent aller Rentner in Hamburg beziehen also Grundsicherung. Damit liegt der Anteil derer, die nicht ohne staatliche Zuschüsse im Alter auskommen, doppelt so hoch im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der in den alten Bundesländern circa 3 Prozent, in den neuen Bundesländern circa 2 Prozent beträgt. Dies ist der mit Abstand höchste Anteil in Deutschland. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Warum ist die Zahl der Grundsicherungsempfänger in Hamburg doppelt so hoch im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Großstädte, vor allem Metropolen wie Hamburg, unterscheiden sich in ihrer Struktur deutlich von Flächenländern. Sie haben insbesondere ein deutlich höheres Mietniveau . Dies führt dazu, dass städtische Mieter mit niedrigem Einkommen eher Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssen als der Durchschnitt der Leistungsberechtigten in Flächenländern. 2. Warum ist die Zahl seit zehn Jahren unvermindert hoch? Die Zahl der Grundsicherungsberechtigten ist bundesweit gestiegen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Woran liegt es, dass die Zahl der Frauen und Männer, die Grundsicherung im Alter bekommen, in Hamburg annähernd gleich ist, während im Bundesdurchschnitt die Zahl der Frauen höher liegt? 4. Um welchen Personenkreis handelt es sich genau bei den oben genannten Frauen und Männern? Hierzu werden keine Daten erhoben. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens sind nur die für die Entscheidung und die Leistung relevanten Daten zu erfassen. Angenommen wird, dass in Großstädten Frauen eher einer Erwerbstätigkeit nachgehen und deshalb eigene Renten beziehen. Dies gilt insgesamt auch für die neuen Länder. Drucksache 21/1287 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Warum besitzen die Betroffenen keine auskömmlichen Rentenansprüche ? Die Gründe hierfür sind vielfältig. Insbesondere ist die Höhe der Rente von der Höhe des erzielten Arbeitseinkommens und der Dauer der Beschäftigung abhängig. Frauen waren und sind zudem häufig in Teilzeit beschäftigt, was sich ebenfalls auf die Rentenhöhe negativ auswirkt. 6. Wie hoch liegt der Anteil der Empfänger der Grundsicherung, die berufstätig waren? Daten zur Berufstätigkeit werden nicht erhoben. Erfasst ist lediglich die Zahl der Rentenbezieher , da Renteneinkommen auf die Leistung anzurechnen ist: Mittelwert Jan. bis Juni 2015 Grundsicherung ambulant Grundsicherung stationär Gesamt Erwerbsunfähigkeitsrente 6.594 869 7.463 Rente 25.118 2.434 27.552 Gesamt 31.712 3.303 35.015 Quelle: Datawarehouse Sozialhilfe 7. Wie lange waren sie berufstätig? 8. Welche Berufe/Tätigkeiten übten sie aus? Siehe Antworten zu 3. und 4. sowie 6. 9. Wie viele Anträge auf Grundsicherung im Alter wurden in den einzelnen Orts- beziehungsweise Bezirksämtern beantragt und wie viele wurden davon bewilligt? Bitte nach Bezirken auflisten. Die Zahl der Anträge auf Leistungen wird nicht erfasst. Die folgende Darstellung enthält die Anzahl der Leistungsberechtigten im Jahr 2015, differenziert nach Bezirksämtern : Stand: 31. Juli 2015 Grundsicherung ambulant Grundsicherung stationär Gesamt Hamburg-Mitte 7.951 202 8.153 Altona 4.749 279 5.028 Eimsbüttel 4.089 109 4.198 Hamburg-Nord 5.389 304 5.693 Wandsbek 7.531 450 7.981 Bergedorf 2.141 70 2.211 Hamburg-Harburg 3.108 112 3.220 Weitere Dienststellen* 314 3.582 3.895 Gesamt 35.272 5.108 40.380 Quelle: Datawarehouse Sozialhilfe * Sozialhilferechtlicher Fachdienst; Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz; Behörde für Inneres und Sport 10. Was wird wirtschafts- und sozialpolitisch getan, damit keine oder zumindest weniger Altersarmut und Bedürftigkeit entsteht? Siehe Drs. 20/8154, 20/7126 und 20/10600.