BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12870 21. Wahlperiode 08.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 30.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Schulentwicklungsplanung im Bezirk Altona nach Belieben – Nachfrage Seit dem Erscheinen des letzten Schulentwicklungsplanes (SEPL) im Jahr 2012 sind im Bezirk Altona mehrere Anpassungen erfolgt. Nun eröffnen die neuen Anmeldezahlen und die damit verbundene Verteilung der Schüler erneut Überraschungen. Das „Rissener Tageblatt“ berichtet über aufgebrachte Eltern mit vielen Fragen und keinen Antworten seitens der Behörde. An der Schule Marschweg wird eine Grundschulklasse weniger eingerichtet, dafür eine IV-Klasse ergänzt. An den Stadtteilschulen Rissen und Blankenese sollen plötzlich alle IVKs und Basisklassen entfallen. Dieses Ummodelieren ist vollkommen unverständlich, da auf der einen Seite bestehende und funktionierende Strukturen abgeschafft und nur in geringerem Maße woanders aufgebaut werden sollen. Wo bleiben dann die Schüler? Diese Verschiebungen gehen auf Kosten der Kinder, die nun aus den aktuellen IV- und Basisklassen an andere Standorte ziehen müssen. An der Schule Marschweg muss nun ganz neu eine IVK-Struktur aufgebaut werden und Vorschulkinder schauen für die Anmeldung der ersten Klasse in die Röhre. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der in der Vorbemerkung der Fragestellerin unterstellte Zusammenhang zwischen der Einrichtung von Regelklassen und IVK besteht nicht. Anders als von der Fragestellerin dargestellt, gibt es auch keinen Zusammenhang von Schulentwicklungsplan und IVK. In Rissen könnten die drei Grundschulen Iserbarg, Marschweg und Lehmkuhlenweg nach dem Ausbau der Schule Lehmkuhlenweg pro Klassenstufe 253 Schülerinnen und Schüler in elf Parallelklassen aufnehmen. Die Anmeldezahlen sind jedoch deutlich geringer. Somit bestehen beste Voraussetzungen, die zum kommenden Schuljahr angemeldeten 215 Erstklässler in zehn Klassen zu beschulen. Zumal in der Region – anders als in der Region Altona-Kern – in den letzten Jahren kein überdurchschnittlicher Schülerzuwachs zu verzeichnen war, im Schuljahr 2012/2013 hatten sich 208 Erstklässler an den drei Standorten angemeldet. Die Schulbehörde hat vor diesem Hintergrund und aufgrund der Anmeldezahlen entschieden , wie im letzten Jahr zehn erste Klassen mit durchschnittlich 21,5 Schülerinnen und Schülern in der Region einzurichten (Iserbarg vier, Marschweg zwei und Lehmkuhlenweg vier Klassen). Somit wird die Sollgröße von 23 Schülern pro Klasse in vielen Klassen nicht erreicht, sodass es möglich ist, nachträglich bis zu 15 weitere Schülerinnen und Schüler zum Beispiel aus IVK aufzunehmen. Um zu große Klassen zu vermeiden, wurden – wie seit Jahren in Hamburg üblich – einzelne Schülerinnen und Schüler nicht an der Erstwunschschule, sondern an ihrer Zweit- oder Drittwunschschule aufgenommen. Erst hierdurch wurde es möglich, die Drucksache 21/12870 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gesetzlich vorgeschriebenen Klassengrößen zu erreichen. Das galt diesmal für 54 angemeldete Kinder an der Grundschule Marschweg: Es sind zu viele Kinder für zwei Klassen (46 Schüler), gleichzeitig ist die Anzahl nicht ausreichend für drei Klassen (69 Schüler). Deshalb wurden zwei Klassen eingerichtet und acht Kinder entsprechend den angegebenen Wünschen in den Schulen Iserbarg und Lehmkuhlenweg eingeschult . Das ist eine seit Jahren übliche Hamburger Praxis, die in allen Stadtteilen angewendet wird und in keinem Zusammenhang zur Beschulung von Flüchtlingen steht. Dieser Sachverhalt ist unter anderem gegenüber dem Elternrat der Schule Marschweg umfangreich und schriftlich erläutert worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele IV- und Basisklassen werden an den Standorten in Rissen und Blankenese abgebaut und warum? An der Stadtteilschule Rissen wird zum 15. Mai 2018 aufgrund rückläufiger Schülerzahlen eine Basisklasse abgebaut. 2. Wie viele Kinder sind von der Schließung betroffen? Keine. Die Kinder wurden bereits in IVK umgeschult. 3. Wie lange sind diese bereits in der IV-Klasse und wie ist ihr Sprachstand ? 4. Wohin kommen die aktuell beschulten Schüler der Basis-Klassen? 5. Wohin kommen die aktuell beschulten Schüler der IVK-Klassen? Entfällt. 6. Aus welchem Grund wird an der Schule Marschweg eine neue IVK- Klasse und dafür eine Regelklasse (Klasse 1) weniger eingerichtet? Der unterstellte Zusammenhang besteht nicht, siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele Schüler erhalten deshalb eine Absage zur Einschulung? In wie vielen Fällen handelt es sich um Vorschüler, die nun eine erneute Umgewöhnung in Kauf nehmen müssen? Selbstverständlich werden alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler gemäß §§ 37 fortfolgende Hamburgisches Schulgesetz in eine erste Klasse eingeschult, Absagen für die Einschulung wurden nicht erteilt. Acht Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Vorschulklassen an der Schule Marschweg besuchen, werden zum kommenden Schuljahr an ihrer Zweitwunschschule beziehungsweise an einer Schule in der Region aufgenommen, siehe auch Vorbemerkung und Antwort zu 8. Die Vorschule ist ein freiwilliges Angebot ebenso wie der Besuch einer Kindertagesstätte im letzten vorschulischen Jahr. Es wäre weder angemessen noch zulässig, wenn diese Wahlfreiheit durch eine Bevorzugung von Vorschulkindern faktisch aufgehoben würde, siehe § 42 Absatz 7 HmbSG sowie Drs. 20/9847. Bereits bei Anmeldung für die Vorschulklasse wird stets auf die geltende Rechtslage hingewiesen. 8. An welche Standorte werden diese Schüler verteilt? Wie wirkt sich das auf deren Schulweg aus? Alle Schülerinnen und Schüler, die einen Zweitwunsch angegeben haben, sind an ihrer Zweitwunschschule, der Schule Iserbarg, aufgenommen worden. Die anderen Schülerinnen und Schüler haben keinen Zweit- und Drittwunsch angegeben. Diese sind dann von den Schulen Iserbarg und Lehmkuhlenweg mit Schulweglängen von maximal 1.166 m aufgenommen worden.