BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12872 21. Wahlperiode 08.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Westenberger und Dennis Thering (CDU) vom 30.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradstraßen in Hamburg In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/12674 vom 20. April 2018 berichtet der Senat in der Antwort auf Frage 4.: „Wer hat auf Basis der aktuellen Kennzeichnung und Rechtslage an den jeweiligen Kreuzungen beziehungsweise Einmündungen in die Fahrradstraße Vorfahrt?“, „Es gilt die Regelung „rechts vor links“ gemäß § 8 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO).“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Planung von Fahrradstraßen obliegt dem Straßenbaulastträger, die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Beschilderung nach Prüfung der Planungsunterlagen an. Die Planungsunterlagen für eine Straße umfassen zum Teil mehrere Ordner und liegen den betreffenden Behörden nur insoweit vor, wie eine Beteiligung im Rahmen der Gesamtplanung erforderlich ist. Daher erfolgt die Beantwortung der Fragen insoweit, wie dies in der für eine Schriftliche Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich war. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Fahrradstraßen gibt es in Hamburg? 2. Wann sind diese jeweils in welchen Straßenabschnitten eingerichtet worden? Derzeit bestehen in Hamburg 18 Anordnungen zu Fahrradstraßen, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind. Nr. Bezirk Straßenabschnitt(e) Jahr der Einrich-tung 1 Mitte Adenauerallee zwei Abschnitte der nördlichen Nebenfahrbahn von Böckmannstraße bis Steintorplatz (ausgenommen Knoten Kreuzweg) 2013 2 Mitte Billhafen Löschplatz 2014 3 Mitte Honartsdeicher Weg von S-Bahnhof Veddel bis Honartsdeicher Kehre 2012 4 Mitte Wirtschaftsweg westlich der Wilhelmsburger Reichsstraße vom Parkplatz am Sportplatz bis Rotenhäuser Straße 2012 Drucksache 21/12872 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nr. Bezirk Straßenabschnitt(e) Jahr der Einrich-tung 5 Mitte Horner Weg Von Caspar-Voght-Straße bis Rhiemsweg 2018 6 Mitte Am Lohsepark zwischen Stockmeyerstraße bis Kobestraße 2017 7 Mitte Maukestieg Von Öjendorfer Weg bis Wendeplatz 2016 8 Altona Falkensteiner Ufer von Falkentaler Weg bis westliche Kehre Campingplatz Wittenbergen 2012 9 Altona Große Elbstraße Hausnummer 277 bis Kehre 2013 10 Altona Luruper Hauptstraße Hausnummer 114 (Rückseite) bis Lüttkamp 2016 11 Altona Rheingoldweg von Schulauer Moorweg bis Sandmoorweg * 12 Eimsbüttel Alsterufer Von Fontenay Süd bis Alte Rabenstraße 2018 13 Eimsbüttel Goebenstraße Von Bismarckstraße bis Gärtnerstraße ausgenommen Kreisverkehr Eppendorfer Weg/Alardusstraße 2016 14 Eimsbüttel Harvestehuder Weg Von Alte Rabenstraße bis Krugkoppel 2014 15 Eimsbüttel Rutschbahn / Heinrich-Barth-Straße / Bornstraße Grindelallee bis Grindelhof, ausgenommen Knoten Rutschbahn/Heinrich-Barth-Straße; Heinrich-Barth-Straße zwischen Rappstraße und Bornstraße 1998 16 Nord Leinpfad Von Krugkoppel bis Hudtwalckerstraße ausgenommen Knoten Maria-Louisen-Straße/ Streekbrücke 2017 17 Nord Uferstraße – Lortzingstraße von Richardstraße bis Friedrichsberger Straße (drei Abschnitte - ausgenommen Knoten Wagnerstraße) 2012 18 Bergedorf Brookdeich Brookkehre bis Brookdamm 2007 * Das Jahr der Einrichtung konnte nicht ermittelt werden oder es liegen unterschiedliche Angaben vor. 3. Welche Ämter oder welche Behörden haben jeweils wann Stellungnahmen mit welchem Inhalt zur Einrichtung der jeweiligen Fahrradstraßen abgegeben? Eine zentrale Protokollierung zu allen Verkehrsplanungen erfolgt im Einzelnen nicht. Im Rahmen des Abstimmungsprozesses werden regelhaft die jeweils betroffenen Dienststellen beteiligt. Dies sind je nach Örtlichkeit und Betroffenheit aufseiten der Verwaltung insbesondere die Behörde für Inneres und Sport, die Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation (inklusive Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die Behörde für Umwelt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12872 3 und Energie, die Finanzbehörde (inklusive Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen), die Behörde für Kultur und Medien und die Bezirksämter. Innerhalb der Behörden und Landesbetriebe wird eine Vielzahl an zugehörigen Fachämtern beteiligt. Außerhalb der Verwaltung werden weitere Stellen wie zum Beispiel Hamburg Wasser, Stromnetz Hamburg, die Stadtreinigung Hamburg, die Handelskammer, die Handwerkskammer oder Mobilitätsverbände beteiligt. Dies können bis zu 70 Stellen pro Maßnahme und Verschickung sein. Die Dienststellen geben zum Zeitpunkt der Planverschickungen, teils auch bereits vorab bei Verkehrsbesprechungen, zu zahlreichen Einzelaspekten Stellungnahmen ab. Inhaltlich beziehen sich diese je nach Betroffenheit zum Beispiel auf Fragen des Ordnungsrechts, der Verkehrssicherheit, des Brandschutzes, der Barrierefreiheit, des Denkmalschutzes, der Verkehrs-, Grün- oder Stadtplanung. Die Stellungnahmen werden – wie bei allen Verkehrsplanungen in Hamburg üblich – durch den jeweiligen Realisierungsträger abgewogen. 4. Wie viele Unfälle haben sich jeweils jährlich seit der Einrichtung mit welchen Fortbewegungsmitteln (Fußgänger, Radfahrer, Kfz) an welchen Kreuzungen beziehungsweise Einmündungen im Verlauf welcher Fahrradstraße ereignet? 5. Welche Ursache lag laut Einschätzung der Polizei diesen Unfällen jeweils zugrunde? 6. Wie viele Verletzte wurden bei diesen Unfällen jeweils registriert? Bitte einzeln und nach Jahr/Monat angeben. Die Verkehrsunfalldaten sind am 2. Mai 2018 durch eine Abfrage in der Unfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) ermittelt worden. Für das Jahr 2018 liegen die Daten bis einschließlich Februar vor. Diese sind vorläufig. Eine Auswertung zu den einzelnen Knotenpunkten erfolgte nach dem der Polizei vorliegenden Datum zur Fertigstellung der Fahrradstraße. Zu Nr. 1 Adenauer Allee/Pulverteich (insgesamt zwei registrierte Verkehrsunfälle) Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2016 August Pkw Vorfahrt/Vorrang - Pkw - - 2017 Februar Pkw Wenden/ Rückwärtsfahren - Pkw - - Zu Nummern 2 bis 4: keine Verkehrsunfallauswertung Zu Nummer 5: Statistische Daten liegen in EUSka noch nicht vor. Zu Nummer 6: Am Lohsepark/Yokohamastraße (ein registrierter Verkehrsunfall): Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2018 Januar Lkw Wenden/ Rückwärtsfahren - Pkw - - Am Lohsepark/Steinschanze: kein Verkehrsunfall registriert. Zu Nummer 7: keine Kreuzung/Einmündung. Zu Nummer 8: Drucksache 21/12872 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Falkensteiner Ufer/Falkensteiner Weg (ein registrierter Verkehrsunfall): Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2015 Juli Pkw Ruhender Verkehr - Falkensteiner Ufer/Stichstraße Falkensteiner Ufer Höhe Haus Nummer 26 (insgesamt zwei registrierte Verkehrsunfälle): Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2016 Februar Lkw Wenden/ Rückwärtsfahren - 2017 März Lkw Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Pkw - - Zu Nummer 9: keine Kreuzung/Einmündung. Zu Nummer 10: keine Kreuzung/Einmündung. Zu Nummer 11: Rheingoldweg/Isoldeweg: kein Verkehrsunfall registriert. Rheingoldweg/Rienziweg: kein Verkehrsunfall registriert. Zu Nummer 12: keine Kreuzung/Einmündung. Zu Nummer 13: Goebenstraße/Tresckowstraße (ein registrierter Verkehrsunfall): Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2017 Oktober Pkw Wenden/ Rückwärtsfahren - Pkw - - Zu Nummer 14: Harvestehuder Weg/Alsterchaussee/Fährdamm (insgesamt vier registrierte Verkehrsunfälle ): Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2015 September Pkw Geschwindigkeit - Fahrrad/ Pedelec - 1 2016 Mai Pkw Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Pkw - - 2017 August Fahrrad/ Pedelec Abbiegen 1 Pkw - - Oktober Sonstiges Fahrzeug/ohne Angabe Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Harvestehuder Weg/Milchstraße (insgesamt fünf registrierte Verkehrsunfälle): Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12872 5 Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2015 Mai Pkw Abbiegen - Fahrrad/ Pedelec - 1 2016 Juli Sonstiges Fahrzeug/ohne Angabe Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - August Fahrrad/ Pedelec Überholen - Fahrrad/ Pedelec - 1 2017 August Pkw Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Lkw - - September Pkw Wenden/ Rückwärtsfahren - Harvestehuder Weg/Pöseldorfer Weg (insgesamt drei registrierte Verkehrsunfälle): Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2015 Juni Fahrrad/ Pedelec Sonstige Fehler des Fahrzeugführers 1 Fußgänger - 1 August Fahrrad/ Pedelec Überholen - Pkw - - 2017 Februar Pkw Wenden/ Rückwärtsfahren - Pkw - - Zu Nummer 15: Keine Kreuzung/Einmündung. Zu Nummer 16: Leinpfad Mövenstraße: kein Verkehrsunfall registriert. Leinpfad / Klärchenstraße/Görnestraße: kein Verkehrsunfall registriert. Zu Nummer 17: Uferstraße / Heinskamp (insgesamt vier registrierte Verkehrsunfälle): Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2012 November Pkw Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Pkw - - 2014 November Pkw Vorfahrt/Vorrang - Pkw - - 2016 April Pkw Wenden/ Rückwärtsfahren - Pkw - - 2017 September Sonstiges Fahrzeug/ohne Angabe Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Pkw - - Drucksache 21/12872 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Uferstraße/Von-Essen-Straße (insgesamt fünf registrierte Verkehrsunfälle): Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2012 August Pkw Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Dezember Sonstiges Fahrzeug/ohne Angabe Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Pkw - - 2015 August Lkw Wenden/ Rückwärtsfahren - Pkw - - 2017 Februar Pkw Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Pkw - - April Lkw Sonstige Fehler des Fahrzeugführers Pkw - - Lortzingstraße/Bürgerstraße/Maxstraßenbrücke: kein Verkehrsunfall registriert. Lortzingstraße/Von-Essen-Straße (insgesamt drei registrierte Verkehrsunfälle): Jahr Monat Beteiligtengruppe Ursachengruppe Anzahl Verletzte 2013 Oktober Fahrrad/ Pedelec Straßenbenutzung - Fahrrad/ Pedelec - 1 2015 Dezember Pkw Einfahren - Pkw - - 2016 September Pkw Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Pkw Sonstige Fehler des Fahrzeugführers - Zu Nummer 18: keine Kreuzung/Einmündung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wer hat auf Basis der aktuellen Kennzeichnung und Rechtslage an den jeweiligen Kreuzungen beziehungsweise Einmündungen in welchen Fahrradstraßen Vorfahrt? 8. Auf welchen Fahrradstraßen beabsichtigt der Senat beziehungsweise beabsichtigen die zuständigen Behörden und Ämter eine eindeutigere Ausschilderung der gewünschten Vorfahrtsrechte? Grundsätzlich sollen auf der Fahrradstraße fahrende Verkehrsteilnehmer vorfahrtberechtigt sein. Sofern nicht durch die bauliche Ausgestaltung eindeutig der Charakter einer Gehwegüberfahrt hergestellt wurde, hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde eine Beschilderung mit Zeichen 301 (Vorfahrt) auf der Fahrradstraße und eine entsprechende Negativbeschilderung mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) an den zuführenden Straßen angeordnet oder wird dies anordnen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12872 7 Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen wurden im Verlauf der Fahrradstraße Harvestehuder Weg an den Einmündungen Harvestehuder Weg/Pöseldorfer Weg, Harvestehuder Weg/Alsterchaussee/Fährdamm und Harvestehuder Weg/Milchstraße angeordnet. An den Einmündungen Harvestehuder Weg/Alsterufer/Alte Rabenstraße sowie Leinpfad/Mövenstraße und Leinpfad/Klärchenstraße/Görnestraße ist die Vorfahrt für die Fahrradstraße aufgrund der baulichen Ausgestaltung als Gehwegüberfahrt nach § 10 Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Die Ermittlung der tatsächlichen Regelung an jeder Kreuzung oder Einmündung im Verlauf aller Fahrradstraßen ist aufgrund der dafür erforderlichen Auswertung der umfangreichen Straßenakten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .