BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12874 21. Wahlperiode 08.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 30.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Warum blockiert das Bezirksamt Wandsbek die Instandsetzung der Alsterwanderwegbrücke über die Minsbek? Am 22. Juni 2017 hat die Bezirksversammlung Wandsbek einstimmig beschlossen (Drs. 20-4403), dass die völlig marode Alsterwanderwegbrücke über die Minsbek instand gesetzt wird. SPD und GRÜNE beschrieben den Zustand der Brücke damals so: „Der Zustand der Minsbek-Brücke hat sich aufgrund fehlender nachhaltiger Reparaturmaßnahmen bis zum Mai 2017 enorm verschlechtert. Die halbe Brücke wurde wegen Abgängigkeit eines Brückengeländers und des Bodens mit großen rot-weißen Kunststoffabsperrgittern (aus dem Straßenverkehrsbereich) halbseitig gesperrt und lässt somit nur Passageraum für eine Person/ein Fahrrad. Die Verrottung und Brüchigkeit der tragenden Holzelemente, Handläufe (Verletzungsgefahr) und der Fahrbahn sind augenscheinlich. Ein Flickwerk aus verschiedenen Metallstücken erhöht die Rutsch- und Stolper- und Unfallgefahr enorm.“ Darüber hinaus wurde einstimmig beschlossen, dass sich die Verwaltung mit Personal- und Geldmitteln prioritär für die sehr zeitnahe Planung und Errichtung einer komplett neuen Holz(!)-Brücke über die Minsbek einsetzt. Bis heute ist leider nichts passiert und die unhaltbare Situation hat sich weiter verschärft. Erneut verweigern das rot-grüne Bezirksamt und die zuständigen Fachbehörden die Umsetzung eines Beschlusses der Bezirksversammlung Wandsbek. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welchen Stellenwert haben Beschlüsse der Bezirksversammlung Wandsbek für das Handeln des Bezirksamts Wandsbek und der zuständigen Fachbehörden? Die Befugnisse der Bezirksversammlung und das Zusammenwirken von Bezirksämtern und Fachbehörden sind im Bezirksverwaltungsgesetz geregelt. Nach diesen Vorschriften kann die Bezirksversammlung für das Bezirksamt, soweit dies zuständig ist, bindende Beschlüsse fassen. Gegenüber anderen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg kann die Bezirksversammlung lediglich Empfehlungen aussprechen. 2. Warum ist die Instandsetzung der Brücke, trotz einstimmigen Beschlusses der Bezirksversammlung Wandsbek vom 22. Juni 2017, bisher nicht erfolgt? Aufgrund nicht planbarer Vakanzen im zuständigen Arbeitsbereich sowie infolge des Beschlusses notwendiger Umplanungen konnte eine Umsetzung bisher nicht erfolgen. Drucksache 21/12874 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele bekannte Unfälle haben sich vor, auf und hinter der benannten Brücke seit 2011 ereignet? (Bitte Datum und Art der jeweiligen Unfälle angeben.) In der Unfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) der Polizei sind mit Stichtag 2. Mai 2018 keine Verkehrsunfälle im Sinne der Fragestellung registriert. 4. Wann gedenkt das Bezirksamt Wandsbek/die zuständige Fachbehörde diesen Beschluss umzusetzen und die Brücke wieder in einen sicheren Zustand zu versetzen? Der Baubeginn wird für das Jahr 2018 angestrebt. 5. Welche Personal- und Geldmittel hat das Bezirksamt Wandsbek/die zuständige Fachbehörde bisher für die Planung und Errichtung einer kompletten neuen Holzbrücke über die Minsbek eingesetzt? 6. Sollten noch keine Personal- und Geldmittel eingesetzt worden sein, warum nicht und wann soll das erfolgen? Der Planungsaufwand für die Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Minsbek einschließlich der Erneuerung der Brücke beläuft sich bisher auf rund 20.000 Euro. Die Personalressourcen für Bauherrenkernleistungen sind auf rund 16.500 Euro veranschlagt. 7. Im Petitum des genannten Antrags der Bezirksversammlung Wandsbek ist die Rede von sehr zeitnahen Umsetzungen der Maßnahmen. Wie definiert das Bezirksamt Wandsbek/die zuständige Fachbehörde „sehr zeitnah“? Siehe Antworten zu 2. und zu 4.