BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12875 21. Wahlperiode 08.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 30.04.18 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (XII), hier: wie schwerwiegend sind die Einwendungen? Der Senat hat am 16. Juni 2017 den „Tideanschluss Billwerder Insel“ als alternative Kohärenzmaßnahme für den Schierlingswasserfenchel bekanntgegeben . Die Planergänzungen für diese Ausgleichsfläche sind vonseiten der BWVI fertiggestellt. Ab März 2018 sind die Planunterlagen öffentlich ausgelegt worden und bis zum 4. Mai 2018 konnten unter anderem Verbände fachliche Stellungnahmen einreichen. Danach erfolgt die Aufstellung eines dritten Planergänzungsbeschlusses. Unklar ist bisher, wie viele und welche Stellungnahmen eingereicht worden sind und ob weitere Klagen seitens der Umweltverbände drohen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Ausweislich der amtlichen Bekanntmachung (siehe Amtlicher Anzeiger Nummer 16 vom 23. Februar 2018) konnten Einwendungen und Äußerungen bis zum Freitag, 4. Mai 2018 (24 Uhr) bei einer der in der Bekanntmachung genannten Planfeststellungsbehörden oder bei einer der in der Bekanntmachung genannten Auslegungsdienststellen erhoben beziehungsweise vorgebracht werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Verbände und Vereine haben im Rahmen der Frist eine Stellungnahme eingereicht? a. Worauf zielen die vorgenannten Stellungnahmen jeweils ab (bitte genau darlegen)? b. Welche inhaltlichen Anpassungen und/oder Kritikpunkte der Unterlagen werden in jeweils welcher Stellungnahme gefordert? c. Welche der geforderten inhaltlichen Anpassungen sind jeweils in die Unterlagen übernommen worden? Falls noch nicht geschehen: Wann soll eine entsprechende Prüfung abgeschlossen sein? d. Welche weiteren Verfahrensschritte bis zur Erstellung eines dritten Planergänzungsbeschluss werden nun im Rahmen welcher Frist unternommen? Zu 1.a. und 1. b.: Siehe nachfolgende Tabelle: Verband/Verein Stellungnahme zielt ab auf Deichverband der Vier- und Marschlande Zustimmung zum Projekt Drucksache 21/12875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verband/Verein Stellungnahme zielt ab auf Bille-Wander-Segel- Verein von 1921 e.V. Verschlickung vor den Vereinsanlagen Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg schließt sich der Stellungnahme von BUND/Nabu/WWF an BUND/Nabu/WWF Verfahren FFH-Verträglichkeitsprüfung (betreffend salinitätsbedingte Auswirkungen auf die Pflanzenart Schierlingswasserfenchel ); Unterlagen zur Planung von Maßnahmen in der Billwerder Bucht; Kohärenzbilanzierung; Abgrenzung von sogenannten Standardmaßnahmen und planfestgestellten Kohärenzsicherungsmaßnahmen in Niedersachsen; Schiffsgeschwindigkeiten. Förderkreis „Rettet die Elbe“ e.V. schließt sich inhaltlich der Stellungnahme von BUND/Nabu/WWF an Zu 1.c. und 1.d.: Die Planfeststellungsbehörden von Bund und Hamburg haben die Projektträger aufgefordert , sich zu Stellungnahmen der Verbände und Vereine einzulassen. Auf dieser Basis werden die Planfeststellungsbehörden über die Stellungnahmen der Verbände und Vereine zu entscheiden haben. Bestimmte Fristen sieht das Gesetz für das Planergänzungsverfahren nicht vor. 2. Wann werden die gesamten Unterlagen für die Aufstellung des Planfeststellungsbeschlusses zusammengeführt? Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? Die Antragsunterlagen für eine abermalige Planergänzung liegen bereits vollständig vor und können unter http://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelleplanfeststellungsverfahren beziehungsweise unter http://www.gdws.wsv.bund.de/ SiteGlobals/Forms/Suche/Planfeststellungsverfahren/Planfeststellungsverfahren_ Formular.html?nn=1214568 eingesehen werden. Die beiden Planfeststellungsbehörden werden die dazu eingegangenen Einwendungen und Äußerungen auszuwerten und zu bewerten haben, bevor sie weitere Verfahrens- oder Sachentscheidungen treffen.