BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12876 21. Wahlperiode 08.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Christel Nicolaysen (FDP) vom 30.04.18 und Antwort des Senats Betr.: WiFi4EU-Webportal – Nutzt Hamburg das Angebot der Europäischen Kommission? Am 20. März 2018 wurde von der Europäischen Kommission das WiFi4EU- Webportal eröffnet, auf dem sich Städte und Gemeinden registrieren lassen können, um Gutscheine im Wert von 15.000 Euro für die Einrichtung von WiFi-Hotspots in öffentlichen Räumen, Parks und Plätzen zu erhalten. Mitte Mai 2018 soll die erste Aufforderung zur Vergabe von 1.000 derartiger Gutscheine veröffentlicht werden. Im Zuge der ersten Bewerbungsrunde können nur Städte, Gemeinden, entsprechende kommunale Verwaltungen und Gemeindeverbände im Namen der Gemeinden einen Antrag stellen. Im Rahmen der WiFi4EU-Initiative sollen bis 2019 insgesamt bis zu 120 Millionen Euro in Form von Gutscheinen für die technische Ausrüstung und die Installation sogenannter WiFi4EU-Hotspots für mindestens 6.000 Kommunen ausgestellt werden. Bewerben können sich lokale Behörden und öffentliche Einrichtungen von Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden, die öffentlich zugängliche, lokale WiFi-Zugangspunkte an Orten einrichten wollen, an denen noch kein vergleichbares öffentliches oder privates Angebot verfügbar ist und die Finanzmittel für die Ausrüstung und Installation benötigen. Die öffentliche Stelle muss sich verpflichten, den Internetzugang mindestens drei Jahre lang zu betreiben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Förderprogramm „WiFi4EU“ der EU-Kommission ist eine Maßnahme des umfassenden Regelungspakets zur Schaffung eines transeuropäischen Telekommunikationsnetzes für den gemeinsamen digitalen Binnenmarkt. Darin wird das Ziel formuliert, dass „jeder EU-Bürger, zumindest an einem festen Standort, das Recht auf eine funktionale Internetanbindung hat, die erschwinglich ist und eine umfassende Interaktion mit der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft ermöglicht“. Die zuständige Behörde beobachtet die rechtliche Grundlage und die fördertechnische Ausgestaltung des Programms bereits seit 2016 in den jeweiligen Fachgremien und bewertet sie im Rahmen der gängigen Bundesratsverfahren. Gemessen an dem gesamteuropäischen Anspruch stellt die EU-Kommission in einem ersten Schritt mit 120 Millionen Euro einen relativ geringen Förderbetrag zur Verfügung . Die Beantragung erfolgt auf Kommunalebene und ist jeweils auf einen Antrag mit einer Höchstfördersumme von 15.000 Euro begrenzt. Gefördert werden ausschließlich Materialkosten; weitere Kosten, zum Beispiel für Planung, Betrieb, Netzanschluss oder Internetzugangsdienst, muss die jeweilige Gemeinde übernehmen. Dabei ist ein Überbau vorhandener ähnlicher, kostenloser privater oder öffentlicher Angebote nicht zulässig. Zudem ist eine Integration zusätzlicher Zugangspunkte in bestehende WLAN-Netze schwierig, da die EU-Kommission auf der Einrichtung einer bestimmten Benennung und Zugangsstartseite der geförderten Angebote besteht. Drucksache 21/12876 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die Stadtstaaten gilt eine Sonderregel, nach der die Bezirke einzeln antragberechtigt sind, obwohl diese in Hamburg keinen Gemeindestatus haben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der Senat Kenntnis von der WiFi4EU-Initiative? a. Wenn ja, seit wann und wodurch? b. Wenn nein, warum nicht? 2. Wird sich die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen der WiFi4EU- Initiative bei der Europäischen Kommission bewerben und im Zuge der ersten Bewerberrunde einen Antrag stellen? a. Wenn ja, wann? b. Wenn ja, für welche Parks und Plätze oder andere Orte, bei denen lokale WiFi-Zugangspunkte eingerichtet werden sollen? c. Wenn nein, warum nicht? 3. Hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg auf dem WiFi4EU-Webportal bereits registrieren lassen, um einen Gutschein für die Errichtung von WiFi-Hotspots in öffentlichen Räumen, Parks und Plätzen zu erhalten ? a. Wenn ja, seit wann und durch welche zuständige Stelle? b. Wenn nein, warum nicht? 4. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Ausbaus der WLAN-Infrastruktur in Hamburg? 5. Was ist insbesondere der aktuelle Sach- sowie Planungsstand hinsichtlich der Verhandlungen mit willy.tel und der Einrichtung von WLAN- Hotspots? Die jeweils zuständigen Behörden unterstützen den Ausbau kostenfreier WLAN-Netze in öffentlichen Bereichen Hamburgs, unter anderem durch die entgeltfreie Zurverfügungstellung von Trägerinfrastrukturen wie Masten der öffentlichen Beleuchtung. Im Innenstadtbereich werden zudem Stromnetzanschlusspunkte für derartige Anwendungen bereitgestellt. Das kostenfreie WLAN-Netz „MobyKlick“ ist inzwischen in vielen Teilen Hamburg nutzbar, wie zum Beispiel U-Bahn-Stationen, Bussen, Teilen der Innenstadt (Jungfernstieg, Alstertor, Reeperbahn, Speicherstadt) und einigen Bezirkszentren . Das Netzwerk hat inzwischen mehrere Hundert Zugangspunkte, wie der Versorgungskarte unter https://mobyklick.de/karte/ zu entnehmen ist, und wird sukzessive weiter ausgebaut. Für 2018 ist unter anderem eine weitere Erschließung des Gebietes innerhalb des Rings 1 zu erwarten, dessen nahezu flächendeckende Versorgung in einem Vertrag mit dem Unternehmen willy.tel GmbH über die Nutzung der Masten der öffentlichen Beleuchtung und der Parkleitsysteme festgelegt ist. Die sieben Hamburger Bezirke werden daher und aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands voraussichtlich keinen Antrag im Rahmen der WiFi4EU-Initiative stellen. Die Bezirksämter beabsichtigen vielmehr, das von der zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit Dataport geplante WLAN-Angebot für Bürgerinnen und Bürger einzusetzen . Darüber hinaus bietet die Stadt ihren Beschäftigten eine WLAN-Infrastruktur zur Unterstützung der mobilen Arbeit in Diensträumen mit rund 900 Access Points an. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können für Gäste einen personalisierten Gast-Zugang einrichten. Im Rahmen der routinemäßigen Aktualisierung wird die Technologie zurzeit erneuert. Die Pilotierung der neuen Infrastruktur beinhaltet auch offenes WLAN, das sowohl geschäftlich als auch Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen soll. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.