BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12893 21. Wahlperiode 08.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 02.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Umgang mit Fällen von „Missbrauch der Arbeitszeit für die Erledigung privater Angelegenheiten“ in der Gesundheitsbehörde Medienberichten1 zufolge seien die Daten des Computers eines Bediensteten der Gesundheitsbehörde ohne hinreichende Angabe von Gründen und ohne konkreten Missbrauchsverdacht gesichert und ausgewertet worden. Ferner seien Mitbestimmungsrechte des Personalrats nicht hinreichend beachtet worden. Weder der Mitarbeiter noch der Personalrat seien über die Durchsuchung genau informiert worden. Ferner habe die Behördenleitung eine „Abmahnung wegen Missbrauchs der Arbeitszeit für die Erledigung privater Angelegenheit“ erlassen. Jenseits dieses Einzelfalls wirft diese Berichterstattung Fragen auf, wie der Senat mit mutmaßlichen Fällen von Missbrauch der Arbeitszeit für die Erledigung privater Angelegenheiten umgeht. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wenn dem Senat Hinweise auf einen mutmaßlichen Missbrauch der Arbeitszeit für die Erledigung privater Angelegenheiten vorliegen, wie ist dann das reguläre Vorgehen, um solche Hinweise zu untersuchen? Wie werden Personalvertretungen regulär involviert? Unterscheidet sich das Vorgehen der Gesundheitsbehörde in solchen Fällen von dem Vorgehen anderer Behörden, Dienststellen oder Tochtergesellschaften der Freien und Hansestadt Hamburg? Wenn ja, inwiefern? 2. Wie hat der Senat den Gebrauch von Dienstrechnern für private Nutzungen im Allgemeinen und für private Nutzungen im Rahmen der Arbeitszeit geregelt? Unterscheidet sich die Regelung in der Gesundheitsbehörde hierbei von den Regelungen anderer Behörden, Dienststellen oder Tochtergesellschaften der Freien und Hansestadt Hamburg? Wenn ja, inwiefern? Für alle Behörden und Ämter einheitlich und für alle ihre Beschäftigten einschließlich der Mitglieder von Interessenvertretungen gilt die zwischen den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und dem Personalamt im Jahr 2001 abgeschlossene Vereinbarung nach § 94 HmbPersVG (alter Fassung) über den Prozess zur Einführung und Nutzung allgemeiner automatisierter Bürofunktionen und multimedialer Technik (Bürokommunikation ) und zur Entwicklung von E-Government (im Folgenden: §-94- Vereinbarung), insbesondere deren Ziffern 4 (Auswertung von gespeicherten Verbindungs - beziehungsweise Nutzungsdaten bei Verdacht eines Dienstvergehens oder 1 Vergleiche „Hamburger Abendblatt“, 30.04.2018, Seite 13 „Behörde durchsucht Mitarbeiter- Computer“. Drucksache 21/12893 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten) und 6 (nur gelegentliche Nutzung der Bürokommunikationswerkzeuge einschließlich des Internetzugangs für private Zwecke ). Im Übrigen siehe Drs. 21/12883. 3. Wie viele Hinweise auf Missbrauch der Arbeitszeit für die Erledigung privater Angelegenheiten hat die Leitung der Gesundheitsbehörde erhalten ? Wie vielen dieser Hinweise ist sie nachgegangen? Wie viele Fälle von Sicherung und Auswertung der Daten von Mitarbeiter-Computern, E-Mail-Accounts et cetera hat es in der Gesundheitsbehörde gegeben? In wie vielen Fällen haben diese behördeninternen Ermittlungen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen geführt? (Bitte jährlich aufschlüsseln ab dem Jahr 2010.) 4. Wie viele Hinweise auf Missbrauch der Arbeitszeit für die Erledigung privater Angelegenheiten hat der Senat behörden- und dienstellenübergreifend beziehungsweise im Hinblick auf die Tochtergesellschaften der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten? Wie vielen dieser Hinweise ist er nachgegangen? Wie viele Fälle von Sicherung und Auswertung der Daten von Mitarbeiter-Computern, E-Mail-Accounts et cetera hat es in sämtlichen Behörden, Dienststellen und öffentlichen Unternehmen gegeben? In wie vielen Fällen haben diese behördeninternen Ermittlungen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen geführt? (Bitte jährlich aufschlüsseln ab dem Jahr 2010 und differenziert angeben nach Behörde, Dienststelle, Tochtergesellschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.) Entsprechenden Hinweisen gehen die Behörden und Ämter jeweils fallangemessen nach, Statistiken über die Hinweise sowie die ihnen gegebenenfalls zugeordneten arbeitsrechtlichen Konsequenzen werden nicht geführt. Zu seit 2010 dokumentierten Einzelfällen – darunter auch mit einer Sicherung und Auswertung von Dateien im Sinne der §-94-Vereinbarungen verbundene – sind folgende Rückmeldungen eingegangen : BGV: über den in der Anfrage in Bezug genommen Fall hinaus: Fehlanzeige. JB: ein Hinweis auf Missbrauch der Arbeitszeit mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen und Datenauswertung (2016). BSB: ein Hinweis auf Missbrauch der Arbeitszeit mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen (2012). Bezirksamt Altona: vier Hinweise auf Missbrauch der Arbeitszeit, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. BIS (ohne Polizei, dort liegen keine statistischen Daten vor): drei Fälle des Missbrauch der Arbeitszeit, davon zwei mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen und Datenauswertung, ein Fall wird noch geprüft (2011, 2013 und 2017). BWVI: 2013 bis 2015 drei Hinweise, 2013 in einem Fall Datenauswertung sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen, 2014 in einem Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen . Unternehmen und Hochschulen: - HafenCity Universität (HCU): zwei Hinweise auf Missbrauch der Arbeitszeit für die Erledigung privater Angelegenheiten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, aber ohne Datenauswertung (2013), drei Hinweise ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen und Datenauswertung (2015). - LEB: sieben Hinweise auf Missbrauch der Arbeitszeit, jeweils mit Datenauswertung , in mindestens einem Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen. Für länger zurückliegende Fälle ist dies aus Datenschutzgründen nicht recherchierbar, weil Abmahnungen nach längstens drei Jahren aus den Personalakten zu entfernen sind (2013, 2014, 2015, 2016). - Stromnetz Hamburg GmbH: vier Hinweise jeweils mit Datenauswertung und arbeitsrechtlichen Konsequenzen (2017). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12893 3 - Hamburger Friedhöfe –AöR–: drei Hinweise mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen und in einem Fall Datenauswertung (2010, 2011 und 2017). - Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV): 2017 ein Hinweis auf Missbrauch der Arbeitszeit. - Lotto Hamburg GmbH: 2017 ein Hinweis mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, aber ohne Datenauswertung.