BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12896 21. Wahlperiode 08.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 02.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Welche Zukunftspläne hat die Schulbehörde für die Schule Iserbrook? Seit dem Erscheinen des letzten Schulentwicklungsplanes (SEPL) im Jahre 2012 hat der Senat einige Anpassungen an die reale Situation getätigt. Da diese Anpassungen im SEPL nicht öffentlich einsehbar sind und der Bürgerschaft darüber auch nicht berichtet wird, sind Anfragen an den Senat erforderlich . Nach wie vor ist zum Beispiel vielen Beteiligten nicht klar, wie die weitere Entwicklung für die Grundschule Iserbrook weiter verlaufen soll. Seit vielen Jahren werden an dieser Schule umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, zugleich werden Räumlichkeiten, die ehemals von der Schule beziehungsweise deren Partnern genutzt worden waren, fremd vermietet . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der Neuausrichtung von Bau und Bewirtschaftung der staatlichen Schulimmobilien und der damit verbundenen organisatorischen Trennung von Eigentümer (Sondervermögen Schulimmobilien), Dienstleistung Bau und Betrieb von Schulen (Schulbau Hamburg) und Mieter (Behörde für Schule und Berufsbildung) wurde ein Finanzierungsmodell eingeführt, das angepasst an die derzeitigen und zukünftigen Bedarfe am jeweiligen Schulstandort der fachlich zuständigen Behörde angemessene Mietmittel zur Verfügung stellt, siehe hierzu auch Drs. 20/5317. Das bedeutet einerseits, dass ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Schulgebäude zu sanieren und entsprechend den Entwicklungen in den einzelnen Stadtteilen auch Zu- und Ersatzbauten an Schulen zu realisieren und neue Schule zu gründen. Andererseits bedeutet es auch, dass vorhandene Schulgebäude daraufhin überprüft werden müssen, ob diese Flächen dauerhaft für die Versorgung der regionalen Schülerschaft benötigt werden. Die Schule Iserbrook war ursprünglich eine Schule, an der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 beschult wurden. Entsprechend war auch die Gebäudestruktur . Mit dem Wegfall der Jahrgangstufen 5 bis 10 wurden überzählige Raumkapazitäten für die damals neu gegründeten REBUS-Dienststellen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Neuorganisation dieses Bereiches wurde dieses Angebot dann in das Regionale Bildungszentrum Altona-West am Böttcherkamp integriert, sodass diese Flächen im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells abgemietet werden konnten. Im Rahmen der großen Sanierung wurden dann die verbliebenen Flächen so umgebaut, dass sie den aktuellen Ansprüchen an eine Grundschule qualitativ und quantitativ entsprechen und zugleich die notwendigen Flächen für eine Schule dieser Größe sichergestellt sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/12896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche Pläne verfolgt die Schulbehörde mit dem Gebäude, welches bis vor einigen Jahren das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) beherbergte? a) Welche Baumaßnahmen sind geplant? b) Bis wann sind diese abgeschlossen? c) Welche neuen Mieter sollen einziehen? d) Ist ein Verkauf der Gebäude geplant und wenn ja, an wen? 2. Welche Pläne verfolgt die Schulbehörde mit dem derzeit genutzten Verwaltungstrakt ? a) Ist eine anderweitige Nutzung als die einer Schulverwaltung geplant? b) Welche Baumaßnahmen sind geplant? c) Bis wann sind diese abgeschlossen? d) Welche neuen Mieter sollen einziehen? e) Ist ein Verkauf der Gebäude geplant und wenn ja, an wen? Die Gebäude 01 (ehemaliges Verwaltungsgebäude) und 18 (ehemals ReBBZ) wurden zum 15. Juli 2015 von der für Bildung zuständigen Behörde abgemietet, siehe auch Vorbemerkung und Antwort zu 8. Zwischenzeitlich wurden die Gebäude temporär als Auslagerungsflächen während der Sanierungsphase und für eine befristete Anmietung der Behörde bis zum 31. Dezember 2017 beziehungsweise 31. März 2018 genutzt. Die Gebäude befinden sich derzeit im Eigentum des Sondervermögens Schulimmobilien und werden durch SBH | Schulbau Hamburg verwaltet. Weitergehende Planungen bestehen derzeit nicht. 3. Auf welche Weise soll künftig die Hausmeisterarbeit ausgeführt werden? Welche Pläne bestehen zum Wohnort des Hausmeisters? Hinsichtlich des Wohnorts und der Betreuung der Schule durch den zuständigen Schulhausmeister ergeben sich keine Änderungen. 4. Der ehrenamtliche Verein „Die Holzwürmer“ musste die Räumlichkeiten an der Schule verlassen und wurde andernorts angesiedelt, obwohl die Akteure gerne dort geblieben wären. Aus welchen Gründen musste dieser Verein die Schule Iserbrook verlassen und gibt es Bestrebungen, diese Aussiedlung rückgängig zu machen? 5. Durch den Wegfall der „Holzwürmer“ sind die Maschinen und das Werkmaterial für den Werkunterricht eingelagert, weshalb für die Schülerinnen und Schüler kein Werkunterricht mehr stattfinden kann. Wann und an welchem Ort kann der Werkunterricht wieder aufgenommen werden? Im Rahmen der Sanierung wurden auch die Fachräume überprüft. Räume, die von ihrer Ausstattung her nicht den Anforderungen des Musterflächenprogramms für Grundschulen entsprachen, wurden so umgebaut, dass sie dauerhaft für eine Grundschulnutzung zur Verfügung stehen. Da eine derart spezialisierte Holzwerkstatt mit entsprechendem Maschinenraum nur in der Sekundarstufe angemessen genutzt werden kann, wurde entschieden, diesen Raum umzubauen. Für die Grundschule stehen ausreichend Flächen für kreatives Lernen und Sachunterricht zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Vor dem Hintergrund, dass die Schülerzahlen an der Schule weiter wachsen und der Herausforderungen von Inklusion und Integration werden die bestehenden Freiflächen und Pausenflächen der Schule dringend gebraucht. Welche Pläne verfolgt die Schulbehörde bezüglich dieser Flächen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12896 3 Es ist nicht beabsichtigt, die vorhandenen Freiflächen zu reduzieren. Vielmehr sollen diese im Rahmen der anstehenden Herrichtung der Außenflächen grundschulgerecht und im Sinne einer ganztägigen Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler optimiert werden. 7. Die Mehrzahl der Gebäudeteile der Grundschule steht unter Denkmalschutz . a) Welche Gebäude sind dies und wie wird dem Denkmalschutz bei den weiteren Planungen Rechnung getragen? b) Welche Planungen werden mit den Gebäudeteilen verfolgt, die nicht unter Denkmalschutz stehen? Ist ein Abriss geplant und wenn ja, bei welchen Gebäudeteilen? Der gesamte Gebäudebestand steht unter Denkmalschutz. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant. 8. Im Zuge der Umbaumaßnahmen sollte die Möglichkeit von Flächeneinsparungen geprüft werden. Wie ist der Stand dieser Prüfungen und welche Auswirkungen haben sie auf Umbau, Sanierung und gegebenenfalls Abriss? Der Flächenabgleich führte zur Abmietung der Gebäude 01 und 18 sowie den Umzug der Verwaltung in das Gebäude 07. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant. 9. Gibt es an weiteren Schulen Hamburgs Vermietungen von Schulgebäuden ? Wenn ja, an welchen aus welchen Gründen und bis wann bestehen diese Mietverhältnisse jeweils? Siehe Anlage. D rit tm ie tv er hä ltn is se in e he m al ig en S ch ul ge bä ud en A ns ch rif t M ie to bj ek t Sc hu le M ie tg eg en st an d/ G ru nd Ve rt ra gs en de M itt le re r L an dw eg 4 8 S ch ul e M itt le re r L an dw eg K ita 31 .0 7. 20 19 R öt hm oo rw eg 9 G ru nd sc hu le R öt hm oo rw eg K ita 30 .0 6. 20 22 M ol ke nb uh rs tra ße 2 S ch ul e M ol ke nb uh rs tra ße K ita F lä ch e 28 .0 2. 20 21 M ol ke nb uh rs tra ße 2 S ch ul e M ol ke nb uh rs tra ße K ita 28 .0 2. 20 31 S te ng el es tra ße 3 8 S ch ul e S te ng el es tra ße G eb . 1 6 K ita -F lä ch e 31 .0 7. 20 20 S on ne nl an d 27 S ch ul e A n de r G lin de r A u K ita un be fri st et Fo or th ka m p 42 S ch ul e Fo or th ka m p K ita un be fri st et E st eb og en 3 G ru nd sc hu le C ra nz K ita un be fri st et A hr en sb ur ge r W eg 3 0 S ta dt te ils ch ul e W al dd ör fe r K ita un be fri st et W al dd ör fe rs tra ße 2 43 S ch ul e am E ic ht al pa rk K ita un be fri st et H ol st en ho fw eg 8 6 G ym na si um M ar ie nt ha l Ze nt ra le E rs ta uf na hm es te lle un be fri st et H am m er S tra ße 1 24 R eB B Z W an ds be k- S üd W oh nu nt er ku nf t f ür m in de rjä hr ig e un be gl ei te te F lü ch tli ng e 30 .0 6. 20 18 H am m er S tra ße 1 24 R eB B Z W an ds be k- S üd K ita un be fri st et E en st oc k 15 S ch ul e E en st oc k K ita un be fri st et Q ue lle : S BH | Sc hu lb au H am bu rg , 0 4. 05 .2 01 8 Drucksache 21/12896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 12896ska_Text 12896ska_Anlage Tabelle2