BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12899 21. Wahlperiode 08.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 02.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Oberbillwerder – Beton statt Grünland In Oberbillwerder soll die Neuausweisung von Siedlungsflächen auf der grünen Wiese erfolgen. Gerade vor dem Hintergrund der besonderen Kulturlandschaft und der vorhandenen Grünzüge sind die Senatspläne kritisch zu bewerten. Neue Siedlungen und Straßen reißen Lebensräume auseinander und gefährden die ansässige Fauna und Flora in den Marschlanden. Wohnungsbau wäre auch ohne Vernichtung von Grün durch Wiederverwertung von Flächen und Nachverdichtung möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Rahmen der Beauftragung der IBA Hamburg GmbH (IBA) mit der Entwicklung des neuen Stadtteils Oberbillwerder wurde vorgegeben, dass die „sozialen, ökologischen, energetischen, ökonomischen und die landschaftsplanerischen, landwirtschaftlichen und naturschutzrechtlichen Belange sowie die historische Kulturlandschaft entsprechend zu beachten sind“ und ein „naturschutzrechtliches Ausgleichskonzept unter Einbeziehung des Konzeptes für den Kulturlandschaftsraum Billwerder“ zu entwickeln ist. Die Vorarbeiten für das naturschutzrechtliche Ausgleichskonzept wurden in 2017 von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der IBA aufgenommen. Da das Feinkonzept noch nicht vorliegt, wird hier das Arbeitsprogramm wie folgt skizziert : Erarbeitung einer Ausgleichskonzeption für Billwerder mit Darstellung des artenschutzrechtlichen Ausgleichs. Anwendung der Eingriffsregelung mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dies ist erst nach Abschluss des wettbewerblichen Dialogs Oberbillwerder möglich, wenn entschieden ist, aus welchem planerischen Entwurf der Masterplan entwickelt werden soll. Gleiches gilt für die Erarbeitung eines Vernetzungskonzeptes für den Landschaftskorridor (Allermöhe/Boberger Niederung) Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der IBA wie folgt: 1. Bei welchen gefährdeten heimischen Arten ist aus welchen Gründen eine Verschlechterung, Stabilisierung oder Verbesserung der Situation in quantitativer und qualitativer Hinsicht in den letzten Jahren zu beobachten oder in den nächsten Jahren zu erwarten? 2017 wurde eine Bestandsaufnahme der Biotope, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Vögel, Haselmaus und Schnecken durchgeführt. Für Oberbillwerder gab es zuvor keine systematische Erfassung, sodass sich Trends nicht ableiten lassen. Drucksache 21/12899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche der in der Roten Liste genannten Tier- und Pflanzenarten sowie Biotope wurden in Oberbillwerder gefunden? Folgende in der Roten Liste genannten Tier- und Pflanzenarten sowie Biotope wurden in Oberbillwerder gefunden: Vögel: Bekassine, Blaukehlchen, Bluthänfling, Eisvogel, Feldlerche, Feldschwirl, Gartenrotschwanz , Gelbspötter, Grauschnäpper, Haussperling, Kiebitz, Knäkente, Kuckuck, Nachtigall, Rebhuhn, Rotschenkel, Schilfrohrsänger, Stieglitz, Sumpfrohrsänger, Wachtelkönig, Wiesenpieper. Amphibien: Grasfrosch, Moorfrosch, Braunfrosch, Seefrosch, Teichfrosch, Teichmolch, Kammmolch . Fledermäuse: Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler Muscheln und Schnecken: Schöne Erbsenmuschel, Flusskugelmuschel, Große Erbsenmuschel. Vorkommen der Zierlichen Tellerschnecke wurden nicht festgestellt. Pflanzen: Gewöhnlicher Odermennig, Hunds-Straußgras, Weinberg-Lauch, Acker- Fuchsschwanz, Schwarznessel, Roggen-Trespe, Fuchs-Segge, Rauhes Hornblatt, Zartes Hornblatt, Sumpf-Blutauge, Gewöhnliches Kammgras, Sumpf-Weidenröschen, Kleinblütiges Weidenröschen, Sonnenwend-Wolfsmilch, Wasserfeder, Dreifurchige Wasserlinse, Straußblütiger Gilbweiderich, Wild-Apfel, Weiße Seerose, Berchtolds Laichkraut, Kamm-Laichkraut, Haar-Laichkraut, Ranunculus auricomus agg. (Artengruppe Gold-Hahnenfuß), Spreizender Wasserhahnenfuß, Schwarze Johannisbeere, Krebsschere, Zottel-Wicke. Biotope: Für den Untersuchungsraum wurde eine flächendeckende Biotopkartierung durchgeführt . Dieser Kartierung zufolge sind gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG im Untersuchungsraum „Naturnahes Gehölz feuchter bis nasser Standorte“ sowie „Baumhecken“. 3. Welche Auswirkungen sind für die in der Roten Liste genannten Pflanzen - und Tierarten sowie Biotope durch den Eingriff in Oberbillwerder zu erwarten? Wie wird in Oberbillwerder eine Verschlechterung verhindert beziehungsweise eine Stabilisierung und Verbesserung realisiert? Die Biotope und Lebensräume der Rote Liste Arten werden in den zukünftig bebauten Bereichen beeinträchtigt beziehungsweise beseitigt. Durch die noch zu planenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt die erforderliche Kompensation. 4. Welche artbezogenen Projekte zum Schutz der gefährdeten Arten werden erfolgen? Bitte um Startzeitpunkt, voraussichtliches Ende und kurze Beschreibung des jeweiligen Projekts. Die Erarbeitung wird nach Vorlage des Masterplans Ende Mai beginnen, da dann die möglichen Beeinträchtigungen konkreter bekannt sein werden. 5. Welche Auswirkungen sind auf das NSG und FFH (Flora-Fauna- Habitat)-Gebiet Boberger Niederung und Umgebung zu erwarten? Wie wird eine Verschlechterung verhindert beziehungsweise eine Stabilisierung und Verbesserung realisiert? Mögliche Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Beeinträchtigungen werden im Rahmen des Planungsprozesses ermittelt und festgelegt.