BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/129 21. Wahlperiode 02.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 26.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Steigende Flüchtlingszahlen: Wie entwickelt sich die Beschulung von geflüchteten, schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in Hamburg? Laut der Schuljahresstatistik 2014 steigen sich Schülerzahlen insbesondere in Klasse 1 deutlich an. In der Pressemitteilung zur Vorstellung der aktuellen Schülerjahresstatistik heißt es dazu: „Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Hamburgs staatlichen Schulen nimmt weiter zu und beträgt im laufenden Schuljahr 188.818 Schülerinnen und Schüler, das sind 1.484 mehr als im Vorjahr und 8.366 mehr als 2010“ (vergleiche http://www.hamburg.de/ pressearchiv-fhh/4471248/2015-03-24-aktuelle-schulstatistik-2014-2015/). Als Erklärung für diese stark ansteigende Tendenz der Schülerzahl, die hauptsächlich die Grundschulen betrifft, wird die Zunahme von Flüchtlingskindern und Kindern mit Zuwanderung genannt. Tatsächlich ist die Zahl der Flüchtlinge, die allein in den Monaten Januar und Februar nach Hamburg kamen, mit rund 1.800 Menschen deutlich gestiegen. Viele der Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche, für die aufgrund ihres Alters und ungeachtet ihres ausländerrechtlichen Status die umfassende Schulpflicht des Hamburger Schulgesetzes gilt. Zu klären ist, wie sich die Beschulung der Flüchtlinge in Hamburg entwickelt und wie es vor dem Hintergrund der vielfältigen sonstigen Herausforderungen des Hamburger Schulsystems gelingt, auf der einen Seite eine angemessene Beschulung der Flüchtlingskinder sicherzustellen und auf der anderen Seite einzelne Standorte nicht zu überfordern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise aufgrund von Auskünften des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wie folgt: (I) Schulpflichtige Flüchtlinge 1. Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge in welchen Altersgruppen, mit welcher Muttersprache und mit welcher altersbedingten Jahrgangsstufenzugehörigkeit leben derzeit in Hamburg? Bitte nach Bezirken getrennt aufführen . Wie stellen sich die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2014 dar? Die Zahl der schulpflichtigen Minderjährigen, die im Besitz eines aus völkerrechtlichen , humanitären oder politischen Gründen erteilten Aufenthaltstitels, einer Aufenthaltsgestattung oder Inhaber einer Duldung sind, sind den folgenden tabellarischen Übersichten zu entnehmen. (Stand: 28. Februar 2015, Quelle: Ausländerzentralregister.): Drucksache 21/129 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen (§§ 22 fortfolgende Aufenthaltsgesetz) Jahr Altersgruppen in Jahren 6 bis 13 14 bis 15 16 bis 17 Summe 2014 (Stand: 31.12.2014) 1.754 554 375 2.683 2015 (Stand: 28.02.2015) 1.782 546 373 2.701 Inhaber einer Aufenthaltsgestattung Jahr Altersgruppen in Jahren 6 bis 13 14 bis 15 16 bis 17 Summe 2014 (Stand: 31.12.2014) 684 166 569 1.419 2015 (Stand: 28.02.2015) 732 185 661 1.578 Inhaber einer Duldung Jahr Altersgruppen in Jahren 6 bis 13 14 bis 15 16 bis 17 Summe 2014 (Stand: 31.12.2014) 627 204 172 1.003 2015 (Stand: 28.02.2015) 669 220 183 1.072 Aus der vorliegenden Statistik lassen sich weder weitere Altersgruppen noch Muttersprachen oder Jahrgangszugehörigkeit entnehmen. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt dem Einwohner-Zentralamt nicht vor. 2. Wo sind diese schulpflichtigen Flüchtlinge untergebracht, wie viele von ihnen leben derzeit in Standorten der Zentralen Erstaufnahme (ZEA/ EVE), in welchen Folgeunterkünften sind diese untergebracht? Bitte nach Standort und Alter sowie nach eventuellen Klassenstufen auflisten. Die Zahl der schulpflichtigen Flüchtlinge in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA), aufgeschlüsselt nach Geburtsjahr und den verschiedenen Standorten der ZEA, lassen sich der folgenden tabellarischen Übersicht entnehmen: Jahr gang Sport -allee Schna ckenburg - allee Harburger Poststraße Niendorfer Straße KarlArnold -Ring Dratelnstraße Holsten - hofweg Schwarzenberg Sulzbrack (im Aufbau ) Nostorf 2009 20 14 3 6 4 5 4 2 2 5 2008 13 16 2 5 4 2 5 7 3 7 2007 13 17 3 6 2 2 1 5 2006 6 9 1 3 5 5 2 7 1 5 2005 13 12 2 2 1 6 4 3 3 4 2004 8 13 2 3 4 2 1 4 3 5 2003 6 9 1 7 7 1 3 2 7 2002 7 9 2 1 6 3 6 5 2001 7 9 1 2 2 6 4 2 1 10 2000 7 12 2 4 1 6 3 6 4 1999 3 9 1 1 4 7 3 6 1998 6 10 7 5 4 3 1 2 Stand: 1. April 2015 In den Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung leben aktuell insgesamt 1.430 (begleitete) schulpflichtige Flüchtlinge. Hierbei handelt es sich um die Kinder von Asylbewerbern (Erstantragstellern, Asylfolgeantragstellern und Duldungsinhabern). Sie sind im gesamten Stadtgebiet untergebracht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/129 3 Nach den bei f & w fördern und wohnen AöR vorhandenen Daten ergibt sich nach Bezirken (Stand: 30. März 2015) folgende Verteilung: Bezirk/Alter 6-10 >10-16 >16-<18 Gesamt HH-Mitte 115 146 20 281 Altona 89 92 20 201 Eimsbüttel 53 38 5 96 HH – Nord 109 86 17 212 Wandsbek 187 169 18 374 Bergedorf 91 79 9 179 Harburg 39 44 4 87 Gesamt 683 654 93 1.430 Detaillierte Angaben differenziert nach Klassenstufen werden nicht erhoben und könnten nur durch eine Einzelauswertung in den Unterkünften ermittelt werden. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu der Anzahl und den Unterkünften schulpflichtiger unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge siehe Anlagen 1 und 2. 3. Mit welcher Wartezeit ist derzeit zwischen Ankunft in Hamburg, Feststellung der Schulpflicht und Zuweisung eines Schulplatzes (bitte getrennt nach allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufführen) zu rechnen und variiert diese Wartezeit in den einzelnen Bezirken? Falls ja, welche Wartezeitvarianten treten wo und aus welchen Gründen auf? 4. Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge warten derzeit auf einen Schulplatz und steht für die Wartenden bereits fest, welche Schule sie jeweils wird aufnehmen können? Siehe Drs. 20/13705. 5. Welche Anlaufstellen gibt es derzeit speziell für schulpflichtige Flüchtlinge , bei denen festgestellt wird, dass sie unter etwaigen Traumata oder ähnlichen fluchtbedingten Psychosen leiden? Wie wird nach Feststellung mit diesen Kindern und Jugendlichen derzeit verfahren und wie hat sich die Feststellung eines Traumas oder ähnlichem zuletzt auf die Schulpflicht und die Zuweisung eines Schulplatzes ausgewirkt? Die Flüchtlingsambulanz des Ambulanzzentrums des UKE ist auf die Erkennung und Behandlung von Traumafolgestörungen spezialisiert. Darüber hinaus können alle kinder - und jugendpsychiatrischen Einrichtungen in Hamburg sowie alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten konsultiert werden. Im Übrigen siehe Drs. 20/13705. 6. Wie wird die Versorgung von traumatisierten Flüchtlingskindern und Jugendlichen nach dem Übergang in das Hamburger Schulsystem derzeit organisiert, welche hierauf spezialisierten schulpsychologischen Einrichtungen gibt es an welchen Schulen und wie sind diese personell ausgestattet? Siehe Drs. 20/13705. 7. Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder befinden sich derzeit in einer „Traumatherapie“? Bitte nach Bezirken und wenn möglich Therapieeinrichtung und Art der Therapie aufschlüsseln. In der Flüchtlingsambulanz des Ambulanzzentrums des Universitätsklinikums Hamburg -Eppendorf (UKE) werden derzeit 160 Flüchtlinge im schulpflichtigen Alter pro Woche behandelt, stationär in der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie , -psychotherapie und -psychosomatik des UKE (KJP) durchschnittlich circa zwei Patientinnen beziehungsweise Patienten. Im Übrigen siehe Drs. 20/13705. Drucksache 21/129 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. In welchen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA/EVE), bitte unter Angabe des jeweiligen Stadtteils, gibt es in welchem Umfang (Wochenstunden und mögliche Teilnehmerzahlen in den jeweiligen Altersgruppen) welche konkreten Bildungsangebote für schulpflichtige Flüchtlinge, die noch keinen Schulplatz erhalten haben, und wie werden hier diejenigen schulpflichtigen Flüchtlinge erreicht und eingebunden, die über keine oder nur minimale deutsche Sprachkenntnisse verfügen? Wie ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage und gibt es auch hier Wartezeiten? Wenn ja, wie lang sind diese? Zur Anzahl der Bildungsangebote für schulpflichtige Flüchtlinge in den ZEA und möglichen Teilnehmerzahlen siehe folgende Tabelle: Lerngruppen in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung Stadtteil Anzahl Lerngruppen Schulform/ Altersgruppen Sportallee Groß Borstel 2 Grundschule 1 Sek.I Schnackenburgallee Bahrenfeld 4 Grundschule 4 Sek.I Harburger Poststraße Harburg 1 Grundschule 1 Sek. I Schwarzenberg/ Festplatz Harburg 2 Grundschule 2 Sek. I Karl-Arnold-Ring Wilhelmsburg 2 Grundschule 2 Sek I Dratelnstraße Wilhelmsburg 2 Grundschule 2 Sek. I Holstenhofweg Marienthal 1 1 Grundschule Sek I Nostorf --- 1 1 Grundschule Sek I Niendorfer Straße Niendorf 1* 1* Grundschule Sek I Sülzbrack Kirchwerder 1** 1** Grundschule Sek I gesamt 29 (33)*** * Einrichtung der Lerngruppen geplant zum 15.04.2015 ** Einrichtung der Lerngruppen geplant, Termin noch unklar *** inklusive der geplanten Lerngruppen Im Übrigen siehe Drs. 20/13705 und 20/12288. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den Erstversorgungseinrichtungen (EVE) werden in dem Zeitraum bis zur Einschulung Deutschkurse im Umfang von 12,5[1] Schulstunden pro Woche angeboten. Jeweils zwölf Jugendliche können an einem Kurs teilnehmen, in dem Alphabetisierungskurs ist die Teilnehmerzahl auf sechs begrenzt. Die Kurse werden zentral am Standort des Anbieters in Wandsbek durchgeführt . An den Standorten Feuerbergstraße (Hamburg-Nord) und Jugendparkweg (Hamburg-Nord) wird je ein Deutschkurs vor Ort angeboten. Neu ankommende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können zügig versorgt werden. Zu Beginn der 13. Kalenderwoche betrug die Warteliste sechs Personen. 9. Welche Integrationszentren und welche anderen gemeinnützigen Einrichtungen in welchen Stadtteilen halten welche Angebote bereit (zum Beispiel Sozial-, Rechts- und psychologische Beratung, Bildung, Frei- [1] In der Drs. 20/13705 hat es diesbezüglich einen Übermittlungsfehler gegeben, auch zum damaligen Zeitpunkt betrug der Unterrichtsumfang 12,5 Stunden wöchentlich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/129 5 zeitgestaltung, Berufsberatung oder Weiterbildungskurse), um den schulpflichtigen Flüchtlingen den Übergang in das Hamburger Schulsystem zu erleichtern? Wie ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage und gibt es hier Wartezeiten? Wenn ja, wie lang sind diese? Die Beratung der schulpflichtigen Flüchtlinge erfolgt durch die Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (Flüchtlingszentrum). Zurzeit entstehen – je nach Beratungsthema – Wartezeiten von vier bis fünf Wochen. Im Übrigen siehe Drs. 20/13705. (II) Grundschulen, ABC-Klassen und IVK-Klassen an allgemeinbildenden Schulen 10. Welche Grundschulen, geordnet nach Bezirken, beschulen derzeit wie viele Flüchtlingskinder? Wie stellen sich die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2014 dar? Siehe Drs. 20/13705. 11. Welche der vorgenannten allgemeinbildenden Schulen in welchen Stadtteilen haben jeweils wie viele a) spezielle Alphabetisierungsklassen (sogenannte ABC-Klassen) für in der lateinischen Schrift nicht alphabetisierte Flüchtlinge und b) Internationale Vorbereitungsklassen (IVK-Klassen), in denen intensiver Deutschunterricht für Flüchtlinge stattfindet? Siehe Anlage 3. 12. Wie ist der Unterricht in den Alphabetisierungsklassen und in den IVKKlassen derzeit organisiert, das heißt wie ist jeweils die Schüler-LehrerRelation , woher kommt das zusätzlich benötigte Lehrpersonal, welche Qualifikationen haben die Lehrkräfte, wie viele der Lehrkräfte unterrichten Deutsch als Zweitspreche und sind hierfür ausgebildet? Siehe Drs. 20/13705. 13. Wie verteilen sich die schulpflichtigen Flüchtlinge zahlenmäßig innerhalb der Bezirke auf die jeweiligen Schulen und innerhalb der Schulen mit sogenannten Alphabetisierungsklassen (ABC-Klassen), Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Regelklassen? Bitte Schulen jeweils nach Bezirk, namentlich und nach Schulart ausweisen. 14. Wie sind die aktuellen Klassenfrequenzen der vorgenannten Schulen beziehungsweise der Schulklassen, wo liegt die Höchstfrequenz gemäß § 87 HmbSG dieser Schulen und welche Altersstruktur ist in den jeweiligen Klassen anzutreffen? Bitte jeweils nach Bezirk, Schulform und Klasse auflisten. Da das Merkmal Flüchtling für die Beschulung nicht relevant ist und deshalb nicht erhoben wird, können Angaben zu der Verteilung der schulpflichtigen Flüchtlinge auf die Schulen beziehungsweise Schulklassen, zu den aktuellen Klassenfrequenzen und zu der Altersstruktur in Klassen mit Flüchtlingen nicht vorgenommen werden. Im Übrigen siehe www.hamburg.de/schulstatistiken. 15. Welche Anschlussförderung wird an den einzelnen Schulen nach Abschluss a) der ABC-Klassen und b) der IVK-Klassen angeboten, um verbleibende Schwächen aufzufangen und welchen zeitlichen Rahmen haben diese Förderangebote (Wochenstunden und Schuljahre)? Drucksache 21/129 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Siehe Drs. 20/13705. 16. Wie viele Schüler nehmen diese gegebenenfalls verschiedenen Anschlussförderungsangebote (wenn ja, welche) an welcher Schule in welchem zeitlichen Rahmen derzeit in Anspruch, wie groß sind die jeweiligen Lerngruppen und wie der Betreuungsschlüssel? Bitte Vergleichszahlen aus dem Jahr 2014 benennen. Zur Anzahl der ehemaligen Schülerinnen und Schüler aus IVK, die derzeit während der sogenannten 3. Phase nach dem Übergang in eine Regelklasse derselben Schule eine zusätzliche Sprachförderung als Einzelförderung oder in einer Lerngruppe erhalten , siehe Anlage 4. Vergleichszahlen aus dem Jahr 2014 und Angaben über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die bei dem Übergang von einer IVK in eine Regelklasse die Schule wechseln und dort Anschlussförderungsangebote in Anspruch nehmen, liegen der zuständigen Behörde nicht vor, da nach dem Übergang in eine Regelklasse ehemalige Schülerinnen und Schüler aus IVK beziehungsweise Basisklassen statistisch nicht gesondert erfasst werden. (III) Beschulung schulpflichtiger Flüchtlinge an berufsbildenden Schulen 17. Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge über 16 Jahren besuchen derzeit eine Vorbereitungsklasse an einer berufsbildenden Schule (BVJM, VJM) und wie stellen sich die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2014 dar? Schülerinnen und Schüler zwischen 16 und 18 Jahren* in BVJ-M, VJ-M und AV-M an berufsbildenden Schulen in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 zum Stichtag 30. September: Schuljahr BVJ-M VJ-M AV-M** Insgesamt 2014/15 191 648 131 970 2013/14 236 605 *** 841 Quelle: Schuljahresstatistik 2013 und 2014 * Es liegt nur das Geburtsjahr der Schülerinnen und Schüler vor; Altersberechnung: Jahr der Schuljahresstatistik minus Geburtsjahr. ** Schülerzahlen werden erst ab 2014/2015 in der Schuljahresstatistik erfasst. *** Diese Projekt wird erst seit dem 1.8.2014 angeboten. 18. Welche berufsbildenden Schulen in welchen Stadtteilen haben derzeit jeweils wie viele sogenannte Vorbereitungsklassen? Die Anzahl der Vorbereitungsklassen je berufsbildende Schule und Stadtteil ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schulname Stadtteil Anzahl Klassen Berufliche Schule William Lindley (G 2) Eimsbüttel 3 Staatliche Berufsschule Eidelstedt/Berufsbildungswerk (G 12) Eidelstedt 4 Staatliche Gewerbeschule Bautechnik (G 19) Bergedorf 4 Staatliche Gewerbeschule Fertigungs- und Flugzeugtechnik -Ernst Mittelbach (G 15) Borgfelde 3 Berufliche Schule für Wirtschaft und IT – City Nord (H 7) Winterhude 7 Berufliche Schule Bramfelder See (H 20) Steilshoop 4 Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Schlankreye (H 12) Eimsbüttel 7 Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Harburg (H 10) Harburg 3 Berufliche Schule City Süd (H 9) Hammerbrook 2 Staatliche Gewerbeschule Gastronomie und Ernährung (G 11) Hohenfelde 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/129 7 Schulname Stadtteil Anzahl Klassen Staatliche Fremdsprachenschule (H 15) Rotherbaum 12 Staatliche Gewerbeschule Verkehrstechnik, Arbeitstechnik, Ernährung (G 20) Bergedorf 8 Berufliche Schule für Wirtschaft und Steuern (H 12) Borgfelde 2 Berufliche Schule Recycling- und Umwelttechnik (G 8) Hamm 11 Staatliche Gewerbeschule Stahl- und Maschinenbau (G 1) Hohenfelde 3 Wirtschaftsgymnasium St. Pauli (H 16) St. Pauli 2 Berufliche Schule für Handel und Verwaltung – Anckelmannstraße (H 1) Borgfelde 2 Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen (G 7) St. Pauli 0 Staatliche Handelsschule Berliner Tor (H 18) Borgfelde 2 Staatliche Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft (G 3) Borgfelde 1 Berufliche Schule für Büro- und Personalmanagement (H 17) Bergedorf 2 Berufliche Schule an der Alster (H 11) St. Georg 1 Staatliche Gewerbeschule Chemie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (G 13) Bergedorf 1 Quelle: Schulabfrage des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung vom März 2015. 19. Welche Entwicklungsmöglichkeiten stehen den Schülerinnen und Schülern nach Abschluss der Vorbereitungsklassen an den berufsbildenden Schulen grundsätzlich offen, wie ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage? Siehe Drs. 20/13705. 20. Wie werden sprachliche Defizite im Rahmen der weiteren Ausbildung an einer berufsbildenden Schule behandelt, an welchen Schulen gibt es zu diesem Zweck derzeit wie viele Sprachkoordinatoren und welche Aufgaben nehmen diese an den jeweiligen Schulen wahr? Siehe Drs. 20/13705. Die Anzahl und Aufgaben der Sprachkoordinatoren an den einzelnen Schulen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schulname Anzahl der Sprach koordinato - ren Aufgabe der Sprachkoordinatoren Staatliche Gewerbeschule Fertigungs - und Flugzeugtechnik , Ernst Mittelbach (G 15) 1 Koordinierung vorhandener Unterrichtskonzepte in den Fächern Sprache und Kommunikation (SuK) und Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Erstellen schulinterner Stoffrahmenpläne für das Fach SuK und DaZ in den verschiedenen berufsbildenden Abteilungen und vollzeitigen Schulformen; Organisation von Austausch von Lehrerfahrungen und Unterrichtskonzepten; Unterstützung bzw. Weiterbildung von SuK-/DaZ-Lehrenden, insbesondere in handlungsorientierten Lernmethoden und Kreativem Schreiben Wirtschaftsgymnasium St. Pauli (H16) 1 Sprachförderung für die DSD-Prüfung (Deutsches Sprachdiplom der KMK) Berufliche Schule für Sozialpädagogik – Anna-WarburgSchule (W 3) 2 Erstellung und Weiterentwicklung des Konzepts zur Sprachbildung Drucksache 21/129 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Schulname Anzahl der Sprach koordinato - ren Aufgabe der Sprachkoordinatoren Berufliche Schule William Lindley (G2) 1 Sprachförderliche Maßnahmen im Lernfeldunterricht konzipieren, durchführen und evaluieren. Berufliche Schule für Wirtschaft und IT – City Nord (H 7) 1 DAZ-Koordination und konzeptionelle Weiterentwicklung Berufliche Schule für Handel und Verwaltung – Anckelmannstraße (H 1) 1 Erarbeitung und Implementierung eines Sprachförderkonzeptes Staatliche Berufsschule Eidelstedt/ Berufsbildungswerk (G 12) 1 Entwicklung eines Unterrichtskonzeptes zur integrierten Sprachbildung. Unterstützung und Beratung des Kollegiums bei der Umsetzung. Koordination , Umsetzung von Fortbildungen. Regelmäßiger Newsletter zur integrierten Sprachbildung mit „Bestpractice -Beispielen“ aus dem Schulalltag (Methode des Monats etc.). Leiten der Arbeitsgruppe integrierte Sprachbildung. Staatliche Gewerbeschule Bautechnik (G19) 2 Koordination sprachliches Konzept, Fortbildung und Beratung Staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Harburg (H 10) 2 Koordination und Implementierung eines integrativen Sprachkonzeptes für die Fächer Arbeitslehre, Wirtschaft und Gesellschaft sowie Mathematik Quelle: Schulabfrage des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung vom März 2015. 21. Wie viele über 16-Jährige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (5) AufenthG, die eine berufsbildende Schule besuchen, haben zum Stichtag 31.02.2015 die zusätzliche Möglichkeit, über das Flüchtlingszentrum Hamburg eine Zulassung für 300 Stunden Integrationskurs als Deutsch- oder Alphabetisierungskurs zu erhalten, in Anspruch genommen? Nach Angaben des Flüchtlingszentrums haben vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 130 Personen mit einer Zulassung des Flüchtlingszentrums Hamburg einen 300- stündigen Jugendintegrationskurs begonnen. Für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 28. Februar 2015 waren dies 27 Personen. Das Flüchtlingszentrum erfasst mit diesen Gesamtzahlen diejenigen Personen, die nach den Regelungen der zuständigen Behörde aufgrund ihres Alters und Sprachförderbedarfs sowie fehlender anderer Sprachfördermöglichkeiten in einen Jugendintegrationskurs vermittelt werden. Im Übrigen siehe Drs. 20/13705. 22. Welche Anbieter in welchen Stadtteilen bieten die vorgenannten zusätzlichen Deutsch- oder Alphabetisierungskurse derzeit an, wie ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, gibt es Wartezeiten, wie ist die Auslastung und Gruppenstärke der Kurse? Derzeit halten folgende Träger ein verlässliches Kursangebot vor: - CJD Hamburg-Eutin e.V., Kursorte: Hamburg-Altstadt, Borgfelde, Hamm, Rotherbaum , Winterhude - youfitz e.V., Kursort: Hamm Die durchschnittliche Wartezeit zwischen Feststellung der Teilnahmeberechtigungen und Kursbeginn beträgt etwa acht Wochen. Im Übrigen siehe Drs. 20/13705. A nz ah l d er s ch ul pf lic ht ig en u nb eg le ite te n m in de rj. F lü ch tli ng e in E rs tv er so rg un gs ei nr ic ht un ge n (E VE ) Q ue lle : B el eg un gs st at is tik d es L E B Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/129 9 Anlage 1 384 schulpflichtige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden in einer Folgeunterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung betreut. Ort Bezirk Stadtteil Anzahl Hamburg HamburgMitte Billstedt 24 Borgfelde 3 Hamm 13 Horn 8 Rothenburgsort 10 St. Georg 2 St. Pauli 2 Veddel 3 Wilhelmsburg 17 Altona Altona-Altstadt 7 Altona-Nord 2 Bahrenfeld 6 Iserbrook 4 Lurup 9 Osdorf 9 Ottensen 10 Sternschanze 2 Sülldorf 1 Eimsbüttel Eidelstedt 4 Lokstedt 8 Niendorf 16 Schnelsen 8 Stellingen 6 HamburgNord Barmbek-Nord 3 Barmbek-Süd 23 Dulsberg 2 Eppendorf 4 Fuhlsbüttel 6 Groß Borstel 18 Langenhorn 20 Uhlenhorst 1 Winterhude 4 Wandsbek Bramfeld 15 Eilbek 5 Hummelsbüttel 1 Jenfeld 2 Poppenbüttel 1 Rahlstedt 22 Sasel 1 Steilshoop 1 Tonndorf 3 Wandsbek 7 Bergedorf Bergedorf 13 Lohbrügge 4 Neuallermöhe 2 Harburg Eißendorf 1 Harburg 15 Hausbruch 1 Heimfeld 16 NeugrabenFischbek 3 Sinstorf 1 Wilstorf 13 Drucksache 21/129 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 2 Ort Bezirk Stadtteil Anzahl Halstenbek 3 Zarnekau 3 Lübeck 1 Wedel 1 Summe: 390* *Aus datenbanksystematischen Gründen werden hier bewilligte Hilfen gezählt, 6 UMF werden mehr als eine Hilfe gleichzeitig gewährt. Quelle: Datenbank der Jugendämter, Stichtag 28.02.2015  Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/129 11 Basisklassen (ABC-Klassen) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) an allgemeinbildenden Schulen Schule Schule Stadtteil ABC-Klassen IVK Gesamt Albrecht-Thaer-Gymnasium Stellingen 1 1 Carl-Götze-Schule Groß Borstel 1 1 Clara-Grunwald-Schule Neuallermöhe 1 1 Ganztagsschule Fährstraße Wilhelmsburg 1 1 Gretel-Bergmann-Schule Neuallermöhe 1 3 4 Grundschule An der Haake Hausbruch 1 1 2 Grundschule Groß Flottbek Bahrenfeld 1 1 Grundschule Heidhorst Lohbrügge 2 2 Grundschule St.Pauli St. Pauli 1 1 2 Gymnasium Allermöhe Neuallermöhe 1 1 Gymnasium Bornbrook Lohbrügge 1 1 Gymnasium Hamm Hamm 5 5 Hansa-Gymnasium Bergedorf Bergedorf 1 1 Heinrich-Hertz-Schule Winterhude 1 1 Heinrich-Wolgast-Schule St. Georg 1 1 2 Heisenberg-Gymnasium Eißendorf 2 2 Lise-Meitner-Gymnasium Osdorf 1 1 Max-Schmeling-Stadtteilschule Jenfeld 1 1 Nelson-Mandela-Schule (Kirchdorf) Wilhelmsburg 4 4 Schule am Schleemer Park Billstedt 3 2 5 Schule Am Walde Wohldorf-Ohlstedt 1 1 Schule An den Teichwiesen Volksdorf 1 1 2 Schule an der Burgweide Wilhelmsburg 1 1 Schule An der Gartenstadt Wandsbek 1 1 Schule An der Seebek Bramfeld 1 1 2 Schule Anna-Susanna-Stieg Schnelsen 1 1 Schule auf der Veddel Veddel 1 2 3 Schule Bandwirkerstraße Wandsbek 1 1 Schule Bovestraße Wandsbek 1 1 Schule Brehmweg Stellingen 1 1 Schule Dempwolffstraße Eißendorf 1 1 Schule Döhrnstraße Lokstedt 1 1 Schule Eberhofweg Langenhorn 1 1 2 Schule Ernst-Henning-Straße Bergedorf 2 1 3 Schule Genslerstraße Barmbek-Nord 1 1 2 Drucksache 21/129 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 3 Schule Schule Stadtteil ABC-Klassen IVK Gesamt Schule Iserbrook Iserbrook 1 1 Schule Kamminer Straße Rahlstedt 1 1 Schule Kerschensteinerstraße Harburg 1 1 Schule Krohnstieg Langenhorn 1 1 2 Schule Langbargheide Lurup 1 1 Schule Maretstraße Harburg 2 2 Schule Molkenbuhrstraße Stellingen 1 1 2 Schule Neuland Neuland 1 1 Schule Rotenhäuser Damm Wilhelmsburg 1 1 Schule Schenefelder Landstraße Iserbrook 1 1 Schule Speckenreye Horn 1 1 Schule Stengelestraße Horn 1 1 2 Schule Sterntalerstraße Billstedt 1 1 Schule Surenland Farmsen-Berne 2 2 Schule Vizelinstraße Lokstedt 1 1 Schule Wielandstraße Eilbek 1 1 2 Stadtteilschule Alter Teichweg Dulsberg 1 1 Stadtteilschule Am Hafen Neustadt, St. Pauli, Altona 1 11 12 Stadtteilschule Barmbek Barmbek-Nord, Dulsberg 2 9 11 Stadtteilschule Bergstedt Bergstedt 1 1 Stadtteilschule Bramfeld Bramfeld 1 1 Stadtteilschule Ehestorfer Weg Eißendorf 2 2 Stadtteilschule Finkenwerder Finkenwerder 3 3 Stadtteilschule Hamburg-Mitte St. Georg 1 7 8 Stadtteilschule Horn Horn 1 3 4 Stadtteilschule Langenhorn Langenhorn 2 6 8 Stadtteilschule Mümmelmannsberg Billstedt 4 4 Stadtteilschule Öjendorf Billstedt 1 1 2 Stadtteilschule Poppenbüttel Poppenbüttel 1 1 2 Stadtteilschule Stübenhofer Weg Wilhelmsburg 3 3 Stadtteilschule Süderelbe Neugraben-Fischbek 3 3 Theodor-Haubach-Schule Altona-Nord 1 1 Westerschule Finkenwerder Finkenwerder 1 1 Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung zum Stand 30.03.2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/129 13 Sprachförderung im Anschluss an eine Internationale Vorbereitungsklasse ("3. Phase") Name der Schule Anzahl der Lerngruppen für die 3. Phase Anzahl der Teilnehmer pro Lerngruppe (Durchschnitt ) Anzahl der Förderstunden pro Woche und pro Lerngruppe (Durchschnitt ) Anzahl einzeln geförderter Schülerinnen und Schüler Stundenumfang der Einzelförderung pro Woche (Durchschnitt ) Clara-Grunwald-Schule 4 2 Ganztagsschule Krohnstieg 4 1 Ganztagsschule St. Pauli 1 2 2 2 2 Ganztagsstadtteilschule Mümmelmannsberg 5 8 4 Gretel-Bergmann-Schule 4 8,5 2,8 Grundschule Groß Flottbek 2 2,5 1 3 1,5 Grundschule Heidhorst 3 2 Gymnasium Hamm 10 7,4 2 1 1 Heinrich-Wolgast-Schule 2 2 3 2 1 Max-Schmeling-Stadtteilschule 3 5 1 Nelson-Mandela-Schule 4 11 8 10 0,5 Schule am Walde 1 2 8 Schule an der Gartenstadt 1 4 1 2 1 Schule auf der Veddel 12 1,5 Schule Döhrnstraße 2 1 Schule Ernst-Henning-Straße 1 7 4 7 3 Schule Genslerstraße 1 3 3,5 3 1 Schule Maretstraße 10 10 2 Schule Speckenreye 3 6,3 2 Schule Sterntalerstraße 3 1 Schule Wielandstraße 1 5 4 Stadtteilschule Alter Teichweg 1 3 3 2 1,5 Stadtteilschule am Hafen 20 4,5 3 Stadtteilschule Barmbek 18 9,2 1,5 Stadtteilschule Bramfeld 3 4 2,8 Stadtteilschule Finkenwerder 1 8 4 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 4 6 2 10 1 Stadtteilschule Langenhorn 2 8 2 Stadtteilschule Poppenbüttel 3 1 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 3 7,3 3 6 1 Stadtteilschule Süderelbe 21 1,5 Quelle: Schulabfrage 30.03.2015 Drucksache 21/129 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 4 129ska_text 129ska_Anlagen 129ska_Antwort_Anlage1 129ska_Antwort_Anlage2 129ska_Antwort_Anlage3 129ska_Antwort_Anlage4