BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12900 21. Wahlperiode 08.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Ewald Aukes (FDP) vom 02.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Klage- und Widerspruchsverfahren bei Business Improvement Districts (III) Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1) In dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) ist entschieden worden, dass die Bemessung über den Einheitswert verfassungswidrig ist. Wie geht die Freie und Hansestadt Hamburg mit dieser Entscheidung im Hinblick auf die noch laufenden Gerichtsverfahren (BID-Altverfahren) um, in denen der Einheitswert noch als Bemessungsgrundlage dient? Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 2) Sind die Aufgabenträger über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts informiert worden? Wenn ja, wann? Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat in ihrer Routine-Runde am 25. April 2018 die teilnehmenden Aufgabenträger über das Urteil informiert. Die übrigen Aufgabenträger erhalten das Protokoll dieser Sitzung. 3) Gibt es Widerspruchsverfahren im „BID-Mönckebergstraße“? 4) Wie viele Eigentümer haben Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid erhoben? Drei. 5) Wie hoch ist die Gesamtsumme der gegenüber den Widersprechenden festgesetzten Innovationsabgabe? 2,4 Millionen Euro. 6) Übersteigt diese Gesamtsumme die im Maßnahmen- und Finanzierungskatalog aufgeführte Rückstellung? Ja.