BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1292 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 13.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Verkehr in Marienthal Seit knapp zwei Jahren gibt es an der Hammer Straße die Baustelle zur Aufhebung der schienengleichen Bahnübergänge. Seit Kurzem gibt es dort eine Fahrbahnverlegung und -verengung. Es kommt zu Behinderungen und Gefährdungen durch Lkws und Radfahrer, die die Umleitungsanordnungen nicht beachten. Ich frage den Senat: 1. Seit wann sind an dieser Baustelle welche Fahrspuren verlegt und auf welche Breite verengt? Die Verkehrsführung wurde in der Nacht vom 22./23. Juli 2015 von der Westseite auf die Ostseite der Hammer Straße verschwenkt. Seit dem 23. Juli 2015 ist zwischen Rantzaustraße und Jüthornstraße der Verkehr für Fußgänger zugelassen. Radfahrer werden aus Sicherheitsgründen in beiden Richtungen ab Pappelallee über Bärenallee, Claudiusstraße, Jüthornstraße zur Hammer Straße geleitet. Für Fahrzeuge, deren tatsächliche Breite 2,10 m einschließlich der Fahrzeugaußenspiegel überschreitet, ist die Durchfahrt verboten. Hierfür sind übergeordnete Verkehrsempfehlungen weiträumig ausgeschildert. 2. Wie lange wird diese Verengung und Verlegung andauern? Die derzeitige Verkehrsführung wird mit der Verkehrsfreigabe für das Trogbauwerk Hammer Straße voraussichtlich Ende 2018 aufgehoben. 3. Inwieweit werden Lkws und Radfahrer an diesem Engpass vorbeigeleitet ? Siehe Antwort zu 1. 4. Wie oft kam es seit Einrichtung der Verlegung und Verengung zu Staus, weil Lkws die Engstelle nicht passieren konnten? Bei der Polizei liegen keine Informationen über von Lkw verursachte Verkehrsstörungen an diesem Ort vor. Insofern wurden auch von der Verkehrsleitzentrale keine Verkehrswarndienstmeldungen aus aktuellen Störfallsituationen herausgegeben. 5. Wie oft kam es seit Einrichtung der Verlegung und Verengung zu Unfällen durch Radfahrer, die sich nicht an die für sie vorgesehene Umleitung halten? Seit der am 23. Juli 2015 geänderten Verkehrsführung wurden bei der Polizei keine Verkehrsunfälle aktenkundig, bei denen Radfahrer beteiligt waren. Drucksache 21/1292 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Was unternimmt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um eine Einhaltung der Umleitungsvorschriften für Lkws und Radfahrer durchzusetzen? Das zuständige Polizeikommissariat 37 überwacht die Einhaltung der Verkehrsvorschriften im Rahmen der allgemeinen Prioritätensetzung. Darüber hinaus wird seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde regelhaft geprüft, ob und in welcher Form die Verkehrsführung optimiert werden kann. 7. Wie oft fanden seit Einrichtung der Verlegung und Verengung Verkehrskontrollen in diesem Bereich statt? Das zuständige Polizeikommissariat 37 führte am 24. Juli 2015 eine Verkehrskontrolle mit der Zielrichtung der Überwachung der reduzierten Durchfahrtbreite durch. Außerdem werden festgestellte Verstöße im Rahmen des täglichen Dienstes geahndet . 8. Wie viele Maßnahmen (Ermahnungen, Verwarnungsgelder, Bußgelder) wurden seit Einrichtung der Verlegung und Verengung in diesem Bereich verwirkt? Bei der zielgerichteten Verkehrskontrolle am 24. Juli 2015 wurden insgesamt 17 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, davon drei Bußgeld- und 14 Verwarnungsgeldverfahren . Über die im Rahmen des täglichen Dienstes in diesem Zusammenhang gefertigten Ordnungswidrigkeitsanzeigen sowie mündliche Ermahnungen wird keine gesonderte Statistik geführt.