BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12922 21. Wahlperiode 11.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 03.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Demonstrationen sowie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rund um den 1. Mai 2018 Wie jedes Jahr berichten die Medien zu den Demonstrationen, Kundgebungen und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rund um den 1. Mai 2018. Nach Berichten des „Hamburger Abendblatts“, der „Hamburger Morgenpost“ und des NDR vom 1. Mai 2018 verliefen die Kundgebungen und Demonstrationen verglichen mit den Vorjahren ruhig ab. Im Zusammenhang mit einer feministischen Demonstration seien einige Platzverweise ausgesprochen worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Auswertung des Einsatzgeschehens ist noch nicht abgeschlossen und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die nachstehenden Daten geben den Sachstand vom 4. Mai 2018 wieder. Am 30. April 2018 wurde in Hamburg ein Aufzug und am 1. Mai 2018 wurden insgesamt vier Aufzüge im Sinne der Fragestellung gemäß vorheriger Anmeldung durchgeführt , die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind: Zeit Tenor Marschstrecke Veranstalter Teilnehmer 30.04.2018, 19.30 bis 23.42 Uhr “queerfeministische Take back the night- Demonstration” Schulterblatt – Altonaer Straße – Sternschanze, Schanzenstraße – Neuer Pferdemarkt – Beim Grünen Jäger – Wohlwillstraße – Clemens-Schultz-Straße – Hein-Hoyer-Straße – Reeperbahn – Zirkusweg – Bernhard-Nocht-Straße – Antonistraße Privatperson ca. 1.000 01.05.2018, 9 bis 14 Uhr „Demonstration zum 1. Mai!“ Lohbrügger Markt, Ludwig- Rosenberg-Ring – Alte Holstenstraße – Johan-Adolf- Hasse-Platz – Vierlandenstraße – Bergedorfer Straße – Mohnhof – Wentorfer Straße – Möllers Kamp – August-Bebel-Straße, Rathauspark Deutscher Gewerkschafts - bund (DGB)- Bergedorf ca. 400 Drucksache 21/12922 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zeit Tenor Marschstrecke Veranstalter Teilnehmer 01.05.2018, 09.30 bis 14.00 Uhr „1. Mai – Tag der Arbeit, Motto: Solidarität – Vielfalt – Gerechtigkeit !“ Sand, Wochenmarkt, Schloßmühlendamm – Harburger Ring – Eißendorfer Straße – Kroosweg – Hastedtstraße – Asbeckstraße – Knoopstraße - Bremer Straße – Krummholzberg – Rieckhofstraße, Kulturzentrum Rieckhof DGB- Harburg ca. 200 01.05.2018, 10 bis 15 Uhr „1. Mai – Tag der Arbeit, Solidarität – Vielfalt – Gerechtigkeit !“ S-Bahnhof Ohlsdorf, Höhe Fuhlsbüttler Straße 761, Fuhlsbüttler Straße – Wiesendamm , Bert-Kaempfert- Platz DGB- Hamburg ca. 4.500 01.05.2018, 18 bis 21.30 Uhr „Heraus zum revolutionären 1. Mai – Kapitalismus, immer noch scheiße!“ Hachmannplatz, Kirchenallee – Steintorplatz – Kreuzweg – Steindamm – Danziger Straße – Lange Reihe – Barcastraße – Graumannsweg – Kuhmühle – Güntherstraße – Lessingstraße – Lübecker Straße – Landwehr – Hasselbrookstraße – Ritter-straße – Wagnerstraße – Eilbeker Weg – Seumestraße – Wandsbeker Chaussee Privatperson ca. 2.200 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Vollzugspolizisten der Freien und Hansestadt Hamburg sowie aus welchen weiteren Bundesländern oder von der Bundespolizei waren im Zusammenhang mit den Demonstrationen und Kundgebungen zum 1. Mai (inklusive der Nacht davor) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor Ort insgesamt im Einsatz? Die Polizei setzte a) am 30. April 2018 185 Hamburger Polizeivollzugsbeamte (PVB) sowie b) am 1. Mai 2018 1.499 PVB ein. Davon 151 PVB von der Bundespolizei und 130 PVB aus Schleswig-Holstein. 2. Wie viele Staatsanwälte und Richter waren im Zusammenhang mit den Demonstrationen und Kundgebungen auf der Sternschanze, im Stadtteil St. Pauli und weiteren angrenzenden Stadtteilen zum 1. Mai (inklusive der Nacht davor) im Einsatz? Bei den Hamburger Amtsgerichten wurde der richterliche Bereitschaftsdienst in der Nacht zum 1. Mai 2018 von einer Amtsrichterin, der feiertägliche Bereitschaftsdienst am 1. Mai 2018 (einschließlich des sich anschließenden Nachtdienstes) von einem Amtsrichter wahrgenommen. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg waren die regulären Bereitschaftsdienste eingerichtet . Diese bestehen aus dem sogenannten Nachtdienst in Form der Telefonbereitschaft (eine Staatsanwältin beziehungsweise ein Staatsanwalt in jeder Nacht) sowie dem Zuführdienst, den eine (andere) Staatsanwältin beziehungsweise ein (anderer) Staatsanwalt am Tag bei Gericht für etwaige Zuführungen und sonstige Eilentscheidungen als Präsenzdienst leistet. Darüber hinaus sind beim Landeskriminalamt grundsätzlich die Rufnummern des Leiters und des stellvertretenden Leiters der bei Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12922 3 der Staatsanwaltschaft Hamburg für Staatsschutzstrafsachen und sonstige Strafsachen mit politischem Einschlag zuständigen Abteilung hinterlegt. 3. In welchen Stadtteilen ist es zu Polizeieinsätzen aufgrund von Demonstrationen gekommen? Am 30. April 2018 ist es in den Stadtteilen Sternschanze, Eimsbüttel und St. Georg und am 1. Mai 2018 in den Stadtteilen Lohbrügge, Bergedorf, Harburg, Ohlsdorf, Barmbek, St. Georg, Hohenfelde und Eilbek zu Polizeieinsätzen im Sinne der Fragestellung gekommen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Teilnehmer waren bei den jeweiligen Demonstrationen zugegen ? Bitte gegebenenfalls nach angemeldeter und gegebenenfalls nicht angemeldeter Demonstration aufgliedern. Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele und welche Demonstrationen und Kundgebungen welcher Größe mussten aus welchen Gründen mit welchen Mitteln eingeschränkt oder aufgelöst werden? Die Polizei stoppte den Aufzug „Heraus zum revolutionären 1. Mai – Kapitalismus, immer noch scheiße!“ vor der Lessingstraße in Hohenfelde auf, nachdem um 19.32 Uhr in Höhe des Lautsprecherwagens mehrmals Pyrotechnik gezündet wurde. Unter Hinweis auf das strafbare Verhalten wurde Kontakt zum Aufzugsleiter aufgenommen, der daraufhin Durchsagen über den im Aufzug mitgeführten Lautsprecherwagen veranlasste . Da keine weitere Pyrotechnik gezündet wurde, konnte sich der Aufzug kurze Zeit später wieder in Bewegung setzen. Darüber hinaus wurden keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung getroffen. 6. Gegen wie viele Störer welcher Demonstration musste ein Platzverweis ausgesprochen werden? Bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wurden keine Platzverweise ausgesprochen. 7. Wie viele Störer sind in Gewahrsam und wie viele Personen sind nach der Strafprozessordnung festgenommen worden? Bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln. Eine männliche Person wurde nach Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug vorläufig festgenommen. 8. Gegen wie viele Personen mit welchem Wohnsitz hat die Polizei welche Strafanzeigen und Anzeigen zu begangenen Ordnungswidrigkeiten gefertigt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Staaten der EU oder auch dritten Staaten)? Bitte auch nach Geschlechtern aufschlüsseln. Siehe dazu nachfolgende Tabelle nach vorläufiger Ersterfassung (Stand: 4. Mai 2018). Die Einstufung und Anzahl der Delikte kann sich im Laufe der Ermittlungen noch verändern. Datum Land Straftat Anzahl der Tatverdächtigen Geschlecht m = männlich w = weiblich 01.05.2018 Hamburg -Sachbeschädigung 2 2 x m Niedersachsen -Sachbeschädigung -Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -Beleidigung -Bedrohung -Verstoß WaffG -Verstoß VersG -Verstoß BtmG 1 1 x m Ordnungswidrigkeiten wurden bisher nicht erfasst; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Welche Gegenstände sind aufseiten etwaiger Störer von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt worden? Drucksache 21/12922 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Gegenstand Anzahl Feuerwerkskörper 1 Vermummungsmaterial 3 Einhandmesser 1 Betäubungsmittel 1,8 g Marihuana 10. Wie viele Vollzugskräfte der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg , des Bundes und anderer Bundesländer sind im Rahmen des Einsatzes verletzt worden und wie viele dieser mussten in einem Krankenhaus zumindest ambulant versorgt werden? 11. Wie viele Mitarbeiter der Hamburger Feuerwehr und Rettungsdienste waren jeweils vor Ort im Einsatz und wie viele wurden gegebenenfalls selber verletzt? Keine. 12. Wie viele Störer oder auch unbeteiligte Dritte sind im Rahmen der Störungen verletzt worden und wie viele dieser Personen mussten in einem Krankenhaus zumindest ambulant versorgt werden? Bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln. Der Feuerwehr und der Polizei sind keine Verletzten im Zusammenhang mit den Demonstrationen rund um den 1. Mai bekannt. 13. Welche Sachgüter von nicht nur unerheblichem Wert sind aufseiten der Freien und Hansestadt Hamburg, des Bundes oder anderer Bundesländer und aufseiten Privater beschädigt worden? Durch Sachbeschädigungen wurden die Scheibe eines Privat-Pkw zerstört und mehrere Hauswände durch Graffiti beschädigt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 14. Wie hoch schätzt der Senat die Kosten für den Einsatz von Vollzugspolizisten des Bundes oder anderer Bundesländer in Hamburg? Eine Kostenabrechnung der beteiligten Länder sowie der Bundespolizei liegt noch nicht vor. Aufgrund der Erfahrungswerte ist mit einer Kostenforderung in Höhe von etwa 10.000 Euro zu rechnen. 15. Welche Gründe sehen die zuständigen Behörden für die relativ ruhige Lage verglichen mit den Vorjahren? Nach Einschätzung der Polizei verlief die Mobilisierung für die Demonstrationen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gemäßigter. Der Aufzug „Heraus zum revolutionären 1. Mai – Kapitalismus, immer noch scheiße!“ war seitens des Veranstalters gewaltfrei und deeskalierend angelegt. Es waren im Vorfeld keine Aufrufe zu gewalttätigen Aktionen im Zusammenhang mit den angemeldeten Versammlungen festzustellen . 16. Welches Fazit ziehen die zuständigen Behörden aus den Einsätzen rund um den 1. Mai 2018 und welche Schlüsse werden für die Folgejahre gezogen? Lagebewertungen für 2019 und darüber hinaus können derzeit nicht vorgenommen werden, da diese von aktuellen Entwicklungen abhängig sein können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 15.