BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12928 21. Wahlperiode 11.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 03.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Beantragungen von Kita-Gutscheinen und ausstehende Elternbeiträge In Hamburg gilt das Kita-Gutschein-System. Jede Familie muss so einen Gutschein beantragen, um in den Genuss einer Förderung für ihr Kind zu kommen. So ein Antrag muss regelhaft jedes Jahr neu gestellt werden. Auch Änderungen der Arbeitszeit oder des Jobs führen zu einem neuen Gang zur Behörde. Dabei wird man an die Neubeantragung von der Behörde nicht erinnert oder darauf hingewiesen. Im Bundesland Berlin, wo es auch ein Gutscheinsystem gibt, wird hingegen der Gutschein nur einmal für die Förderung in der Krippe oder/und der Elementargruppe beantragt. In Hamburg führt diese Praxis mittlerweile immer wieder zu Nachzahlungen seitens der Eltern. Generell erscheint es nicht logisch, weshalb der Kita- Gutschein jährlich neu beantragt werden muss. Dies bedeutet einen bürokratischen Mehraufwand und ist damit sowohl für die behördlichen Mitarbeiter/ -innen als auch die Eltern gleichermaßen lästig. Für die Eltern bedeutet es darüber hinaus zusätzliche Zahlungsbelastungen ähnlich wie beim BAföG. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Eltern beziehen in Hamburg zum Stichtag 1.4.18 einen Kita- Gutschein? Angaben bitte getrennt für den Krippen- und Elementarbereich , untergliedert nach Stundenanzahl, machen und Gesamtzahl aller betreuten Kinder nennen. Insgesamt haben 123.132 Eltern zum Stichtag 30.11.2017 einen Kita-Gutschein eingelöst . Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. Zur Anzahl der betreuten Kinder im Krippenund Elementarbereich untergliedert nach dem täglichen Betreuungsumfang siehe nachfolgende Tabelle: Krippenbereich Betreute Kinder zum Stichtag 30.11.2017 bis zu 12 Stunden täglich 397 bis zu 10 Stunden täglich 4.510 bis zu 8 Stunden täglich 9.696 bis zu 6 Stunden täglich 2.076 bis zu 5 Stunden täglich 8.607 bis zu 4 Stunden täglich 12 Summe betreute Krippen-Kinder 25.298 Drucksache 21/12928 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Elementarbereich Betreute Kinder zum Stichtag 30.11.2017 bis zu 12 Stunden täglich 665 bis zu 10 Stunden täglich 7.474 bis zu 8 Stunden täglich 18.193 bis zu 6 Stunden täglich 3.933 bis zu 5 Stunden täglich 17.218 bis zu 4 Stunden täglich 19 Summe betreute Elementar-Kinder 47.502 Gesamtzahl betreute Kinder 72.800 2. Wie viele Eltern haben den Kita-Gutschein verspätete neu beantragt? Angaben bitte tabellarisch für die Jahre 2010 bis 2017 und 2018 bis zum Stichtag 01. April in gleicher Weise ausweisen wie in Frage 1. 3. Wie viele Eltern mussten bei verspäteter Wiederbeantragung eines Kita- Gutscheins die Kitagebühren selber zahlen? Angaben bitte tabellarisch für die Jahre 2010 bis 2017 und 2018 bis zum Stichtag 1. April in gleicher Weise ausweisen wie in Frage 1. Diese Angaben werden von der zuständigen Behörde sowie den zuständigen bezirklichen Dienststellen statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung der zu prüfenden mehreren Zehntausend Akten ist seitens der bezirklichen Dienststellen in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele Eltern mussten aus anderen Gründen (geändertes Einkommen , Umzugsmeldung) einen neuen Gutschein beantragen? Angaben bitte tabellarisch für die Jahre 2010 bis 2017 und 2018 zum Stichtag 1. April ausweisen wie in Frage 1. Für die Auswertung der Zahl der Eltern ist eine Programmierung einer aufwändigen Sonderauswertung erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Falle eines Umzugs ist von den Eltern kein neuer Gutschein zu beantragen, sondern diese Änderung nur dem zuständigen Bezirksamt mitzuteilen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 5. Hat der Senat beziehungsweise die Fachbehörde Zahlen zu dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der durch die wiederkehrenden Beantragungen aus Fragen 2. bis 4. entsteht? Wenn ja, wie viele Mittel werden benötigt? Wenn nein, warum nicht? Der zuständigen Behörde und den bezirklichen Dienststellen liegen hierzu keine Informationen vor. Jedes Jahr werden aus unterschiedlichsten Gründen deutlich mehr Bewilligungsbescheide erstellt als Kinder betreut werden. Die Höhe des zeitlichen Aufwandes für einzelne Verwaltungsvorgänge wird nicht erfasst. 6. Gab es seit 2010 gerichtliche Verfahren zur Frage der Nichtübernahme der Elternbeiträge durch die Behörde? Wenn ja, wie viele? Diese Angaben werden von der zuständigen Behörde sowie den zuständigen bezirklichen Dienststellen statistisch nicht erfasst. Von den bezirklichen Dienststellen wurde aus Eimsbüttel ein anhängiges Gerichtsverfahren wegen verspäteter Antragstellung gemeldet. In Wandsbek gab es seit 2010 zwei Verfahren, die sich gegen die Ablehnung aufgrund einer verspäteten Antragstellung gewendet haben. Zwei weitere Verfahren in Wandsbek betrafen die Bewilligung von Kostenerstattung für die Kita- Betreuung, ohne dass sie genauer zugeordnet werden können. In Bergedorf gab es Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12928 3 bisher kein Gerichtsverfahren wegen der Nichtübernahme der Elternbeiträge. Aus der Erinnerung der dortigen Sachbearbeitung gilt dies auch für Harburg. Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord konnten hierzu keine Angaben machen, da alle Gerichtsverfahren des betreffenden Zeitraums durchgesehen werden müssten, was in dem für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht geleistet werden konnte. 7. Gibt es seitens der Behörden die Überlegung, diese Praxis zu ändern, damit der Kita-Gutschein nicht jedes Jahr erneut beantragt werden muss? 8. Wird mit den Kita-Trägern darüber in der Vertragskommission gesprochen ? Wenn ja, wie ist der Verhandlungsstand? Wenn nein, warum wird darüber nicht gesprochen? 9. Wie ist die Haltung der Kita-Träger zu dieser Frage? Die zuständige Behörde hat mit den Kita-Verbänden beziehungsweise -Trägern in der Vertragskommission Kita am 21.02.2018 über die Einrichtung eines Erinnerungsverfahrens gesprochen. Der Vorschlag der zuständigen Behörde, bei den Kita-Trägern ein verbindliches Verfahren zur Erinnerung der Sorgeberechtigten an die rechtzeitige Stellung eines Folgeantrages für einen Kita-Gutschein einzurichten, wurde seitens der Anbieterseite abgelehnt. 10. Kann die Berliner Regelung dabei eine Orientierung sein? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. bis 9. 11. Wie viele ausstehende Zahlungen von Elternbeiträgen (Zahlungsrückstände ) liegen bei den Kita-Einrichtungen vor? Bitte tabellarisch nach Trägern, Einrichtung, Stadtteil und Gesamthöhe der Außenstände auflisten . Die Zahlung von Elternbeiträgen und dem Familieneigenanteil ist Teil des privatrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen Kita-Träger und den Sorgeberechtigten. Aus diesem Grund liegen der zuständigen Behörde die mit dieser Frage erbetenen Informationen nicht vor. Die zuständige Behörde hat deshalb hierzu die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband Hamburg e.V.; Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg; Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg e.V., Landesverband Hamburg e.V.; Diakonisches Werk Hamburg e.V.; Kindermitte e.V. – Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung –; Soal – Alternativer Wohlfahrtsverband Hamburg; Elbkinder-Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH) um Auskunft gebeten. In der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit sind Rückmeldungen von fünf Trägern eingegangen . Zwei Träger melden zurück, dass in der zur Verfügung stehenden Zeit aufgrund des erheblichen Aufwands keine Beantwortung möglich war beziehungsweise dass aus den zurückliegenden Jahren einige Daten nicht (mehr) vorhanden sind. Der Träger Stiftung Kindergärten Finkenau gibt an, zum 30.04.2018 Außenstände in Höhe von 43.171,80 Euro zu haben. Beim Träger Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. betrugen die Außenstände im Jahr 2016 rund 25.000 Euro (1,82 Prozent der Elternbeiträge) und im Jahr 2017 rund 26.500 Euro (1,93 Prozent der Elternbeiträge). Für die zum 01.04.2018 ausstehenden Zahlungen von Sorgeberechtigten bei dem Träger Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH siehe Anlage. 12. Im Kita-Gutschein-System besteht die Möglichkeit, Leistungen in Form von zusätzlichen Stunden oder Angeboten zuzukaufen. Hat der Senat Kenntnis, in welchem Umfang das geschieht? Wenn ja, bitte Zahlen nennen. Wenn nein, warum werden solche Daten nicht erhoben? Drucksache 21/12928 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Beim Träger Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH wurden zum Stichtag 01.04.2018 von 2.904 betreuten Kindern zusätzliche eigenfinanzierte Betreuungsstunden oder Leistungsangebote in Anspruch genommen. Der Träger Rudolf-Ballin- Stiftung e.V. bietet für kurzfristige Ereignisse (zum Beispiel Überstunden, Arztbesuch der Eltern) entsprechende Erweiterungen der Betreuung in 10er- und 20er-Blöcken an. Darüber hinaus wird den Sorgeberechtigten im Fall temporärer Ereignisse angeboten , die Differenz zwischen dem allgemeinen Rechtsanspruch (täglich fünf Stunden) und der gewünschten Leistungsart (zum Beispiel Elementar acht Stunden täglich) durch Eigenfinanzierung zu übernehmen. Beim Träger Stiftung Kindergärten Finkenau können die Eltern zusätzliche Betreuungsstunden eigenfinanziert in Anspruch nehmen . Entsprechende Daten werden von der zuständigen Behörde nicht erhoben, da diese Informationen für die Bewilligung von Leistungen nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz nicht erforderlich sind und es dafür keine entsprechende Rechtsgrundlage gibt. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. 13. Wie hoch ist der Anteil der Außenstände, die aus dem Zukauf von Leistungen (Stunden, zusätzliche Angebote) resultieren? Bitte nach Trägern und Verbänden auflisten von 2010 bis 01.04.2018. Beim Träger Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH betrug der Anteil der Außenstände aufgrund von Zahlungsrückständen bei zusätzlich in Anspruch genommenen eigenfinanzierten Leistungen an den Gesamtzahlungsrückständen im Zeitraum 01.01. bis 01.04.2018 0,9 Prozent. Für die davorliegenden Jahre wurden die betreffenden Daten nicht erfasst. Beim Träger Rudolf-Ballin-Stiftung können Zusatzleistungen ausschließlich durch Vorkasse oder vorhandene Einzugsermächtigungen in Anspruch genommen werden. Weitere Auskünfte seien in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der Träger Stiftung Kindergärten Finkenau gibt an, hierzu in der zur Verfügung stehenden Zeit keine Rückmeldung geben zu können, da hierzu jedes einzelne Betreuungsverhältnis aufgerufen werden müsste. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. 14. Verzichten Träger auf das Eintreiben von Außenständen? Wenn ja, bitte Träger und Einrichtungen und die Höhe des „Verlustes“ nennen. Beim Träger Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH wird nicht auf das Eintreiben von Außenständen verzichtet. Sind Inkasso-Verfahren nicht erfolgreich, werden die Forderungen als uneinbringlich ausgebucht. Ihre Höhe kann in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Der Träger Rudolf-Ballin-Stiftung gibt an, dass nicht auf das Eintreiben der Außenstände verzichtet wird, sondern im Rahmen eines Inkassomanagements Forderungen gegenüber den Sorgeberechtigten gegebenenfalls per Zahlungstitel gerichtlich erwirkt werden. Der Träger Stiftung Kindergärten Finkenau meldet ebenfalls zurück, dass nicht auf das Eintreiben von Außenständen verzichtet wird. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. 15. Ist dem Hamburger Senat bekannt, ob Einrichtungen durch solche Außenstände in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind? Wenn ja, Einrichtungen bitte nennen. Grundsätzlich erhält die zuständige Behörde keine Meldungen, wenn Träger aufgrund nicht gezahlter Elternbeiträge in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Erhält die zuständige Behörde Kenntnis von solchen Fällen, kann mit den Trägern eine individuelle Einzelfalllösung gefunden beziehungsweise vereinbart werden, indem beispielsweise von der BASFI vorübergehend ein erhöhter Abschlag gezahlt wird, der anschließend über einen längeren Zeitraum vom Träger zurückzuzahlen ist. Der zuständigen Behörde sind zwei Einrichtungen bekannt, die aufgrund von Zahlungsrückständen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind. In einem Fall im Jahr 2015 war ein Träger einer Familieneigenanteils-Rückrechnung mit Forderungen in Höhe von rund 10.000 Euro gegenüber den Eltern, die diese nicht beglichen haben, konfrontiert. In diesem Fall wurde dem Träger seitens der zuständigen Behörde mit einem erhöhten Abschlag, der über einen längeren Zeitraum vom Träger zu beglei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12928 5 chen war, mit einer ausreichenden Liquidität weitergeholfen. Im Jahr 2017 hatte ein anderer Träger wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten aufgrund von Zahlungsrückständen in Höhe von rund 7.500 Euro die zuständige Behörde um verzögerte Ratenverrechnung gebeten. Dieser Bitte ist die zuständige Behörde nachgekommen. Bei den erfragten Namen der betroffenen Träger und Einrichtungen handelt es sich um geschützte Sozialdaten im Sinne der §§ 35 SGB I, 61 ff SGB VIII, 67 ff SGB X, die der Senat gemäß § 67 d Absatz 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB oder mit Einwilligung der Betroffenen weitergeben darf. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen. Eine Einwilligung der Betroffenen zur Datenübermittlung liegt nicht vor. Der Senat ist daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 61 ff SGB VIII, §§ 67 ff SGB X an der Nennung der Träger und Einrichtungen gehindert . Im Übrigen siehe Antwort zu 11. 16. Gab es seit 2010 gerichtliche Verfahren zu den Rückständen bei Elternbeiträgen zwischen den Eltern und Trägern? Wenn ja, wie viele? Beim Träger der Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH ist die Anzahl der betreffenden gerichtlichen Verfahren in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelbar , da hierzu sehr viele Akten zu den gerichtlichen Verfahren händisch durchgearbeitet werden müssten. Der Träger Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. meldet zurück, dass aufgrund persönlicher Verhältnisse bei den Schuldnern, zum Beispiel keine vorliegende Meldeadresse oder persönliche Insolvenz, vorliegende Rechtstitel nicht immer erfolgreich seien. Bei rund 1.700 Betreuungsplätzen wurden von diesem Träger Inkassofälle von 13 (2015), 18 (2016) sowie 18 (2017) Familien zur Anklage gebracht. Der Träger Stiftung Kindergärten Finkenau gibt an, dass es im betreffenden Zeitraum 22 Gerichtsverfahren zu Zahlungsrückständen bei Elternbeiträgen gab. 17. Gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Hamburger Senat und den Verbänden, wie mit dem Problem ausstehender und nicht gezahlter Gebühren umzugehen ist? Wenn ja, die Vereinbarung bitte als Anlage beifügen. Wenn nein, werden Gespräche dazu geführt, um zu sinnvollen Vereinbarungen zu kommen? 18. Welche Lösungsvorschläge hat der Hamburger Senat für das Problem der Außenstände in den Kita-Einrichtungen? Über ausstehende Zahlungen von Sorgeberechtigten besteht keine Vereinbarung mit den Trägern und Verbänden der Kindertageseinrichtung, da diese Gegenstand des privatrechtlichen Verhältnisses von Kita-Träger und Eltern sind. Im Übrigen siehe Antworten zu 11. und 15. Drucksache 21/12928 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Einrichtung Stadtteil Zahlungsrückstände Familieneigenanteil zum 01.04.2018 Kita Achtern Born Osdorf 12.189,87 Kita Ahrensburger Weg Volksdorf 9.843,42 Kita Alter Teichweg Dulsberg 30.374,26 Kita Am Blumenacker Fuhlsbüttel 16.716,23 Kita Ernst-Bergeest-Weg Marmstorf 19.749,59 Kita Falkenbek Neugraben-Fischbek 4.537,72 Kita Auf Der Höhe Wilhelmsburg 20.184,47 Kita August-Bebel-Straße Bergedorf 47.275,27 Kita Bachstraße Barmbek-Süd 17.805,45 Kita Baererstraße Harburg 23.025,85 Kita Bauerberg Horn 43.315,90 Kita Baumacker Eidelstedt 52.214,83 Kita Behringstraße Ottensen 13.779,76 Kita Daimlerstraße Bahrenfeld 8.320,45 Kita Bekassinenau Rahlstedt 7.257,81 Kita Bekkamp 60 Jenfeld 23.293,48 Kita Bengelsdorfstraße Bramfeld 13.834,78 Kita Heuortsland Farmsen-Berne 13.800,87 Kita Berzeliusstraße Billbrook 46.882,09 Schulclub Billbrookdeich Billbrook 2.756,97 Kita Billstedter Hauptstraße Billstedt 33.282,01 Kita Bissingstraße Heimfeld 28.962,18 Kita Blostwiete Horn 72.803,19 Kita Böcklerstraße Horn 37.586,95 Kita Brödermannsweg Groß Borstel 11.843,96 Kita Eichengrund Blankenese 5.877,57 Kita Steglitzer Straße Jenfeld 18.110,41 Kita Curslack Deich Curslack 21.464,11 Kita Cuxhavener Straße Hausbruch 15.281,48 Kita Am Johannisland Neugraben-Fischbek 24.792,22 Kita Dahlemer Ring Jenfeld 44.563,83 Kita Denksteinweg Jenfeld 27.861,72 Kita Dietzweg Billstedt 7,33 Kita Dortmunder Straße Langenhorn 38.305,61 Kita Druckerstraße Billstedt 32.822,14 Kita Brahmsallee Harvestehude 8.232,20 Kita Bindfeldweg Niendorf 53.967,51 Kita Alsterredder Sasel 2.906,23 Kita Manilaweg / City Nord Winterhude 6.201,95 Kita Eckermannstraße Wilhelmsburg 55.941,70 Kita Eddelbüttelstraße Harburg 57.648,26 Kita Elisenstraße Hohenfelde 3.145,04 Kita Emilienstraße Eimsbüttel 14.885,02 Kita Erdkampsweg Fuhlsbüttel 24.810,20 Kita Erich-Ziegel-Ring Steilshoop 72.864,44 Kita Fabriciusstraße Bramfeld 12.350,31 Kita Feldbrunnenstraße Rotherbaum 30.574,64 Kita Flughafenstraße Hummelsbüttel 17.339,53 Kita Försterweg 51 Stellingen 17.857,91 Kita Försterweg 6 Stellingen 13.856,51 Kita Franz-Marc-Straße Billstedt 43.631,15 Kita Elbchaussee Othmarschen 11.334,74 Kita Friedrich-Frank-Bogen Lohbrügge 49.603,94 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12928 7 Einrichtung Stadtteil Zahlungsrückstände Familieneigenanteil zum 01.04.2018 Kita Glashüttenstraße St. Pauli 2.664,85 Kita Hummelsbüttel Hauptstraße Hummelsbüttel 21.451,88 Kita Glückstädter Weg Osdorf 7.470,47 Kita Graf-Johann-Weg Schnelsen 49.100,08 Kita Grasweg Winterhude 14.835,57 Kita Greifswalder Straße St. Georg 28.059,51 Kita Gropiusring Steilshoop 80.706,95 Kita Großlohering 14 Rahlstedt 83.334,22 Kita Großlohering Rahlstedt 8.707,35 Kita Habermannstraße Lohbrügge 12.506,32 Kita Grunewaldstraße Jenfeld 6.207,26 Kita Hartzloh Barmbek-Nord 34.345,67 Kita Hegholt Bramfeld 16.729,99 Kita Heilholtkamp Alsterdorf 4.737,91 Kita Henriette-Herz-Ring Bergedorf 43.817,00 Kita Hermannstal Horn 36.633,97 Kita Hinrichsenstraße Borgfelde 4.156,26 Kita Höhenstieg Alsterdorf 4.422,82 Kita Hohnerredder Bramfeld 5.067,64 Kita Horner Weg Horn 27.647,46 Kita Hospitalstraße Altona-Altstadt 6.477,38 Kita Eulenstraße Ottensen 12.704,71 Kita Harnackring Lohbrügge 5.080,16 Kita Am Husarendenkmal Marienthal 22.575,02 Kita Harburger Rathauspassage Harburg 58.066,97 Kita Immenbusch Osdorf 26.078,16 Kita Iserbrooker Weg Sülldorf 32.483,64 Kita Jarrestraße Winterhude 10.336,10 Kita Jenfelder Allee Jenfeld 65.527,27 Kita Jeverländer Weg Finkenwerder 26.484,52 Kita Jordanstraße Hamm-Nord 9.827,11 Kita Jugendstraße Stellingen 10.317,85 Kita Jungborn Schnelsen 31.026,00 Kita Kaiser-Friedrich-Ufer Eimsbüttel 14.760,00 Kita Kandinskyallee Billstedt 41.919,63 Kita Kirchdorfer Straße Wilhelmsburg 30.906,61 Kita Kleiberweg Lurup 37.255,75 Kita Knabeweg Osdorf 10.204,51 Kita Kohlhöfen Neustadt 7.509,16 Kita Kurt-Adams-Platz Lohbrügge 45.378,82 Kita Langenhorner Chaussee Langenhorn 13.457,43 Kita Lohbrügger Kirchstraße Lohbrügge 5.281,13 Kita Lohkampstraße Eidelstedt 67.508,00 Kita Lothringer Straße Dulsberg 36.805,62 Kita Ludolfstraße Eppendorf 18.458,42 Kita Elbgaustraße Lurup 31.787,76 Kita Marckmannstraße Rothenburgsort 44.642,46 Kita Maria-Louisen-Straße Winterhude 13.721,44 Kita Markusstr. Neustadt 20.482,31 Kita Martinistraße Hoheluft-Ost 22.193,83 Kita Mendelstraße Lohbrügge 7.486,31 Kita Mennonitenstraße Altona-Nord 13.688,76 Kita Möllner Landstraße Billstedt 49.576,75 Kita Moltkestraße Hoheluft-West 5.367,63 Kita Mondrianweg Billstedt 43.741,84 Drucksache 21/12928 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Einrichtung Stadtteil Zahlungsrückstände Familieneigenanteil zum 01.04.2018 Kita Müggenkampstraße Eimsbüttel 6.658,70 Kita Neuwiedenthaler Straße Neugraben-Fischbek 43.252,94 Kita Monetastraße Rotherbaum 13.051,61 Kita Johann-Mohr-Weg Groß Flottbek 2.165,93 Kita Sodenkamp Ohlsdorf 12.317,37 Kita Küperstieg Tonndorf 21.470,76 Kita Kraueler Hauptdeich Kirchwerder 8.106,50 Kita Öjendorfer Höhe Billstedt 3.760,84 Kita Oldenburger Straße Stellingen 6.718,11 Kita Osterbrook Hamm-Süd 43.386,59 Kita Ottenser Hauptstraße Ottensen 1.171,85 Kita Otto-Brenner-Straße Wilhelmsburg 57.649,92 Kita Pinelsweg Barmbek-Süd 16.822,61 Kita Poppenbütteler Weg Poppenbüttel 165.385,75 Kita Prassekstraße Wilhelmsburg 23.418,17 Kita Rabenhorst Wellingsbüttel 7.136,79 Kita Rahlst.Bahnhofstr Rahlstedt 18.848,58 Kita Reemstückenkamp Eidelstedt 9.879,08 Kita Rehrstieg Hausbruch 6.540,13 Kita Rodenbeker Straße Bergstedt 8.428,99 Kita Lavendelweg Wandsbek 29.628,19 Kita Rotenhäuser Damm Wilhelmsburg 24.600,15 Kita Rübenkamp Barmbek-Nord 18.552,13 Kita Rübe 1-2-3 Barmbek-Nord 9.310,20 Kita Sandfoort Langenhorn 38.725,52 Kita Sanitasstraße Wilhelmsburg 31.935,97 Kita Schedestraße Eppendorf 21.132,81 Kita Scheplerstraße Altona-Altstadt 9.078,37 Kita Schlicksweg Barmbek-Nord 17.296,34 Kita Schneverdinger Weg Wilstorf 35.486,99 Kita Schulenburgring Lohbrügge 22.638,75 Kita Schweidnitzer Straße Jenfeld 32.992,65 Kita Sinstorfer Kirchweg Sinstorf 12.079,51 Kita Spitzbergenweg Rahlstedt 15.794,11 Kita Stadtbahnstraße Sasel 5.054,06 Kita Steilshooper Allee Steilshoop 5.428,02 Kita Struenseestraße Altona-Altstadt 10.552,78 Kita Sturmvogelweg Billstedt 5.307,80 Kita Südring Winterhude 16.419,80 Kita Swatten Weg Lurup 19.616,24 Kita Swebengrund Farmsen-Berne 30.147,86 Kita Rellinger Straße Eimsbüttel 54.207,44 Kita Rauchstraße Marienthal 24.888,19 Kita Tangstedter Landstraße Langenhorn 2.589,73 Kita Tannenweg Langenhorn 18.565,67 Kita Tondernstraße Dulsberg 2.826,47 Kita Tonndorfer Schulstraße Tonndorf 50.064,02 Kita Tornquiststraße Eimsbüttel 4.416,51 Kita Tweeltenmoor 10 Langenhorn 27.297,28 Kita Uffelnsweg Veddel 21.661,47 Kita Vizelinstraße Lokstedt 49.389,13 Kita Wagnerstraße Barmbek-Süd 33.880,72 Kita Wagrierweg Niendorf 20.912,72 Kita Wedeler Landstraße Rissen 6.792,55 Kita Wernigeroder Weg Niendorf 3.696,05 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12928 9 Einrichtung Stadtteil Zahlungsrückstände Familieneigenanteil zum 01.04.2018 Kita Wiesnerring Bergedorf 17.935,88 Kita Winterhuder Weg Uhlenhorst 11.123,64 Kita Wrangelstraße Hoheluft-West 8.065,06 Kita Wümmeweg Neugraben-Fischbek 44.695,04 Kita Zeiseweg Altona-Nord 26.118,70 Kita Wichmannstraße Bahrenfeld 2.291,66 Kita Bekkamp 52 Jenfeld 4.698,65 Kita Bernadottestraße Othmarschen 109,61 Kita Elfenwiese Marmstorf 6.007,23 Kita Hammer Straße Marienthal 6.545,08 Kita Holmbrook Othmarschen 9.820,40 Kita Karolinenstraße St. Pauli 8.438,44 Kita Kroonhorst Hammerbrook 33,03 Kita Tegelweg Farmsen-Berne 5.649,13 Kita Weidemoor Lohbrügge 17.518,29 Kita Lüttkamp Lurup 14.355,31 Airbus Kita Beluga Finkenwerder 31.336,11 Kita Am Lohsepark Bezirk Hamburg-Mitte 23.381,35 Erläuterung: Die aufgeführten offenen Forderungen sind nur bedingt aussagekräftig, da bei den Fällen, in denen der Betreuungsvertrag schon geschlossen, der Kita-Gutschein aber noch nicht vorgelegt wurde, die vollständigen Betreuungskosten im Abrechnungssystem aufgeführt, vom Träger den Sorgeberechtigten zunächst aber nicht in Rechnung gestellt werden. Diese Fälle konnten in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht herausgerechnet werden.