BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12932 21. Wahlperiode 11.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 03.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Quote der am Sport teilnehmenden Menschen mit Behinderung Ausweislich des Dekadenziels 9 der Dekadenstrategie für den Hamburger Sport soll die Quote der am Sportbetrieb teilnehmenden Behinderten bis 2020 von 10 Prozent auf 25 Prozent gesteigert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Sport und Bewegung sind für alle Menschen, insbesondere aber auch für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit speziellem Förderbedarf, wichtige Bausteine für die Prävention, die Rehabilitation und die Teilhabe an der Gesellschaft. Die Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Sport ist dem Senat daher ein wichtiges Anliegen, welches in der Dekadenstrategie 2011 manifestiert und mit einem quantitativen Zielwert unterlegt worden ist. Seither unternehmen der Senat sowie der organisierte Sport in Hamburg zahlreiche Maßnahmen, um dieses Anliegen umzusetzen . Neben der institutionellen Förderung der Sportselbstverwaltung über den Sportfördervertrag fördert der Senat beispielsweise zahlreiche Veranstaltungen im Inklusionssport . Außerdem wurde die erste vollinklusive Sporthalle in Alsterdorf errichtet und es werden bei allen Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen der öffentlichen Sportinfrastruktur die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt. Die in der Dekadenstrategie festgelegte Zielquote versteht sich in Bezug auf die im organisierten Sport sporttreibenden Menschen. Die darüber hinaus gehenden Maßnahmen , die auf die Förderung der Teilnahme behinderter Menschen am Sportbetrieb abzielen, sind im Rahmen dieser Quote nicht messbar. Einen Überblick über die Einzelmaßnahmen geben die jeweiligen Sportberichte. Auch mit dem im Jahr 2016 beschlossenen Masterplan Active City haben Senat und Bürgerschaft sich zur Bedeutung von Sport und Inklusion und einer künftiger Ausweitung der Förderung bekannt (http://www.hamburg.de/contentblob/7421862/ 6d2ad79123f23f1717320beca7c2dccc/data/2016-11-22-bis-pm-dl-masterplan-activecity .pdf, Seite 48 folgende). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Sportbundes e.V. (HSB) und des Behinderten- und Rehabilitations -Sportverbandes Hamburg e.V. (BRSH) wie folgt: 1. Was hat der Senat seit 2011 unternommen, um das Ziel zu fördern, die Quote der am Sport teilnehmenden Menschen mit Behinderung auf 25 Prozent zu steigern? Im Rahmen der Sportförderverträge (SpoFöV) werden dem Hamburger Sportbund seit 2013 jährlich Mittel zur Verfügung gestellt, mit denen die besondere Förderung der Inklusion von beeinträchtigten Menschen in den Vereinen im Rahmen des im Jahr Drucksache 21/12932 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2014 verabschiedeten Aktionsplans „Inklusion und Sport“ unterstützt wird. Die Zielund Leistungsvereinbarungen sehen die Förderung von inklusiven Sportgruppen vor, in denen beeinträchtigte und nicht beeinträchtigte Menschen gemeinsam Sport treiben . Dabei muss die heterogene Gruppe einen Mindestanteil von 25 Prozent beeinträchtigter Menschen aufweisen. Die Förderung wurde aufgrund der Bedeutung der Thematik ab 2015 deutlich erhöht. Folgende Fördersummen und Zielkennzahlen wurden vereinbart: Laufzeit SpoFöV (Jahre) Fördersumme (€) Zielkennzahl (Anzahl Gruppen) 2013/2014 30.000 - 2015/2016 100.000 50 2017/2018 100.000 80 Die Verhandlungen für den SpoFöV für die Jahre 2019/2020 laufen derzeit, sodass hierzu keine Angaben gemacht werden können. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der jährlichen finanziellen Förderung des Vereinsund Verbandsschwimmens aus einem Gesamtetat anteilig auch die Förderung von Schwimmzeiten beim Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. (BRSH). Zudem erhalten der BRSH und der Hamburger Gehörlosen Sportverein e.V. eine finanzielle Unterstützung zur Wahrnehmung Ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Für die gezielte Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports ist insbesondere die entsprechende bauliche Ausstattung der Sporthallen von großer Bedeutung. Der HSB, der BRSH und weitere Hamburger Sportorganisationen für Menschen mit Behinderungen haben dazu im Jahr 2016 die „Standardanforderungen für barrierefreie Sporthallen“ vorgelegt, welche Handlungsempfehlungen zur barrierefreien Gestaltung von Sportstätten enthalten. Auf dieser Grundlage hat die Sportministerkonferenz am 09./10.11.2017 das Papier „Barrierefreie Sportstätten – Perspektiven und Hinweise für den inklusiven Sport“ beschlossen (http://www.sportministerkonferenz.de/sites/ default/files/dokumente/Barrierefreie_Sportstaetten_Perspektiven_und_Hinweise_fuer _den_inklusiven_Sport.pdf). Der Senat berücksichtigt grundsätzlich bei allen Neubauten, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen öffentlicher Sportanlagen die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Was unternimmt der Senat derzeit beziehungsweise was plant der Senat bis zum Ende der Dekade, um das Ziel zu fördern, die Quote der am Sport teilnehmenden Menschen mit Behinderung auf 25 Prozent zu steigern ? Die bisherigen Maßnahmen und Förderungen haben sich bewährt und werden, soweit möglich, fortgeführt und ausgebaut. Eine Steigerung der Teilnahme von mehr Menschen mit Behinderung am organisierten Sport ist stetiges Ziel und der Senat wird sich auch weiterhin dafür einsetzen. Über die Förderung inklusiver Sportereignisse wie den „Sporttag inklusiv“ oder Behindertensportevents wie der Rollstuhl-Basketball-WM im August 2018 soll zusätzlich die Sensibilisierung der Menschen mit Behinderung, am Sport teilzunehmen, erreicht werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie hat sich die Quote der am Sport teilnehmenden Menschen mit Behinderung seit 2011 entwickelt? (Bitte um getrennte Darstellung nach Jahren.) Im Rahmen der Mitgliederbestandserhebung des HSB wird das Merkmal Behinderung nicht erhoben. Die Mitglieder-/Teilnehmerentwicklung des BRSH seit 2011 stellt sich wie folgt dar: Jahr Anzahl Mitglieder/Teilnehmer 2011 8.272 2012 8.775 2013 9.507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12932 3 Jahr Anzahl Mitglieder/Teilnehmer 2014 11.271 2015 12.207 2016 13.008 2017 14.867 2018 15.528 Zusätzlich zu diesen Personen sind rund 1.500 Personen im Herzsport (Herz InForm), 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Funktionstraining der Rheuma-Liga, knapp 600 weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Inklusionssportangeboten der Sportvereine sowie rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in organisierten Sportangeboten außerhalb der Sportorganisationen aktiv. Die messbare Quote der am Sportbetrieb teilnehmenden Menschen mit Behinderung liegt zurzeit bei rund 12 Prozent . Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl an Menschen mit Behinderungen, die im Sinne der Inklusion an den Regelangeboten des Sportbetriebs in Vereinen und Verbänden teilnimmt. Die Teilnahme von Menschen mit Behinderung an vom HSB im Rahmen des Aktionsplans „Inklusion und Sport“ erfassten Gruppen siehe Tabelle. 2017 Anzahl Gruppen Insg. TN- Zahl* geistig beeinträchtigt körperlich beeinträchtigt psychomotorisch auffällig o. AKZ ohne Beeinträchtigung 72 1188 340 254 80 514 2016 Anzahl Gruppen Insg. TN- Zahl* geistig beeinträchtigt körperlich beeinträchtigt psychomotorisch auffällig o. AKZ ohne Beeinträchtigung 67 1194 359 312 0 523 2015 Anzahl Gruppen Insg. TN- Zahl* geistig beeinträchtigt körperlich beeinträchtigt psychomotorisch auffällig o. AKZ ohne Beeinträchtigung 56 1126 325 235 80 486 2014 Anzahl Gruppen Insg. TN- Zahl* geistig beeinträchtigt körperlich beeinträchtigt ohne Beeinträchtigung 52 938 374 163 0 401 * TN-Zahl = Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer 4. Wie hätte sich die Quote laut Planung des Senats entwickeln sollen? (Bitte um getrennte Darstellung nach Jahren.) Eine quantitative Festlegung von Zwischenzielen pro Jahr ist nicht erfolgt. Der Senat verfolgt die Gesamtstrategie kontinuierlich in enger Abstimmung mit dem organisierten Sport. 5. Wie bewertet der Senat den erreichten Zwischenstand? Seit der Veröffentlichung des Hamburger Aktionsplans „Inklusion und Sport“ im Jahr 2014 konnte im Rahmen der Umsetzung sowohl die Anzahl der Vereine mit inklusiven Sportangeboten als auch das inklusive Sportangebot bereits inklusiv ausgerichteter Vereine deutlich gesteigert werden. Der Aktionsplan wurde im Januar 2018 nach einer Evaluation überarbeitet und in einer Neufassung veröffentlicht (https://www.hamburger-sportbund.de/system/files/downloads/files/ hamburger_aktionsplan_inklusion_und_sport_2018.pdf). Ferner ist mit der durchgängigen Berücksichtigung der Barrierefreiheit, dem Neubau von vollinklusiven Sporthallen sowie der Veranstaltungsförderung ein guter Beitrag zur Drucksache 21/12932 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Förderung der Teilnahme von behinderten Menschen am Sport geleistet worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2.