BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12937 21. Wahlperiode 11.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 04.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe in Hamburg: Stand der Umsetzung (II) Zu der Antwort des Senats auf unsere große Anfrage „Gesamtkonzept der Wohnungslosigkeit: Stand der Umsetzung“ vom 13.04.2018 (Drs. 21/12386) habe ich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. In der Antwort des Senats auf Frage 2. heißt es, dass derzeit 4.650 Wohnungslose – nicht wohnberechtigte Zuwanderer/-innen – in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung leben. a) Wie viele der wohnungslosen Menschen sind aktuell unter 18 Jahre alt? b) Wie viele der wohnungslosen Menschen sind aktuell 18 – 25 Jahre alt? c) Wie viele der wohnungslosen Menschen sind älter als 25 Jahre? d) Wie viele wohnungslose Frauen leben aktuell in der örU? Bitte nur für Wohnungslose – nicht wohnberechtigte Zuwanderer/ -innen –angeben. Falls keine genauen Zahlen vorliegen, bitte schätzen . als wohnungslos erfasste Personen* unter 18 Jahre zwischen 18 und 25 Jahre älter als 25 Jahre Frauen 1.197 496 2.843 1.623 * Stand 07.05.2018 2. In der Antwort des Senats auf Frage 2. heißt es weiter, dass die Verweildauer nur in der aktuellen Unterkunft erfasst wird. Wie lange leben wohnungslose Menschen in der Regel in der jeweiligen Unterkunft? Bitte Minimal- und Maximal- sowie Durchschnittswerte angeben. Mit Stand 07.05.2018 war die die kürzeste Verweildauer in der aktuellen Unterkunft fünf Tage, die längste 6.642 Tage und der Durchschnitt betrug 638 Tage. 3. Was spricht aus Sicht des Senats gegen die Einführung einer Statistik/ regelmäßigen Berichterstattung, die die Aufenthaltsdauer der in der öffentlich rechtlichen Unterbringung lebenden Menschen erfasst? Drucksache 21/12937 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine Berichterstattung über die gesamte Verweildauer von Bewohnern in der öffentlich -rechtlichen Unterbringung ist aus Sicht der zuständigen Behörde grundsätzlich von Interesse. Das derzeit in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung eingesetzte Bewohnerdatensystem bietet aufgrund seiner datentechnischen Struktur jedoch keine Möglichkeit zu einer belastbaren Auswertung über die gesamte Verweildauer. Eine entsprechende Auswertungsmöglichkeit wird geprüft. Im Übrigen siehe Drs. 21/12386. 4. In der Antwort des Senats auf Frage 4. heißt es, dass statt eines Clearinghauses für Frauen ein Konzept für eine mobile Lösung erarbeitet werden soll. Wann wird dieses Konzept vorliegen und wie ist die weitere Planung? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Sobald die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ein entsprechendes Konzept vorgelegt hat, wird dies im Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe erörtert und anschließend von der zuständigen Behörde fachlich und hinsichtlich der Finanzierbarkeit geprüft werden. 5. In der Antwort des Senats auf Frage 7. heißt es, dass die Einführung einer Vermittlungsstufe 4 ausgesetzt wurde, da zunächst Hilfsangebote und Strukturen für diesen Personenkreis geschaffen werden müssen. Wann ist mit entsprechenden Konzepten zu rechnen? Wie ist der derzeitige Planungsstand? Derzeit wird ein Projekt zur besseren Anbindung der Personen mit einer seelischen Behinderung an die ambulante Sozialpsychiatrie durchgeführt, siehe Drs. 21/12386. Die Ergebnisse des Projektes werden Grundlage für die Entwicklung weiterer Hilfsangebote und Strukturen für diesen Personenkreis sein.