BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12939 21. Wahlperiode 11.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 04.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Flächenenteignung in Kleingartenanlagen Vor dem Hintergrund einer Stadtplanung, die zu mehr Verdichtung führt, schrumpfen in Hamburg seit mehreren Jahrzehnten die Grünflächen. Dies betrifft auch die hamburgischen Kleingartenvereine und wurde daher schon zum Thema verschiedener Anfragen. Aus den Drs. 20/2056 (FDP) sowie 21/12669 (DIE LINKE) geht hervor, dass die Parzellenanzahl im Zeitraum von 1991 – 2007, also vor der Statistikbereinigung des digitalen Grünplans (DGP), um rund 2,1 Prozent sank. Nach der Statistikbereinigung sank vergleichbar dazu im Zeitraum vom 31.12.2011 – 31.12.2016 die Gesamtkleingartenfläche Hamburgs um rund 1,1 Prozent. In Anbetracht des derzeit erhöhten Wohnraumbedarfes ist erwartbar, dass bisherige Kleingartenflächen vermehrt für Wohnungsneubauten genutzt werden. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat ist sich der Bedeutung der Kleingärten für Hamburgs Grünflächen und der damit verbundenen Lebensqualität der Hamburger Bürgerinnen und Bürger bewusst. Kleingartenflächen werden daher nur nach sorgfältiger Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens für Wohnungsneubau vorgesehen. Alle nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ersatzlandpflichtigen Kleingartenparzellen werden bei Räumung im Rahmen des sogenannten 10.000er-Vertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und dem Landesbund der Gartenfreunde (LGH) ersetzt. In den jeweiligen Bebauungsplanverfahren wird dann auch über Ersatzkleingärten entschieden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wie folgt: 1. Warum wurden nicht unter das Kleingartengesetz fallende Kleingärten von der statistischen Erfassung ausgenommen? 2. Bestehen die aus der Statistik herausgenommenen Kleingärten weiterhin oder wurden diese aufgelöst? Wie werden eventuell weiterbestehende Kleingärten behördlich verwaltet? Maßgeblich für die Definition eines Kleingartens ist § 1 BKleingG. In § 1 (2) Nummer 5 BKleingG heißt es: „Kein Kleingarten ist … ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (Grabeland)“. Aus diesem Grund wurde die Kleingartenstatistik um die irrtümlich darin enthaltenen Grabelandparzellen bereinigt. Es wurden insgesamt 36 Grabelandflächen unterschiedlicher Größe und Eigentumsverhältnisse (FHH und privat) aus der Kleingartenstatistik herausgenommen. Drucksache 21/12939 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die erfragten Daten werden für die FHH-Flächen nicht gesondert statistisch erfasst. Für eine Beantwortung wäre die Einzelauswertung von rund 400 Vertragsverhältnissen erforderlich, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. In denjenigen Fällen, in denen unverändert ein Vertrag über die Nutzung als Grabeland besteht, erfolgt die Verwaltung der Verträge über den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) beziehungsweise über von ihm beauftragte Dienstleister. Zum Fortbestand auf den Privatflächen liegen keine Kenntnisse vor. 3. Wie groß waren die Kleingartenflächen der Freien und Hansestadt Hamburg am 31.12.2017? Die Größe der Kleingartenfläche wird über den Digitalen Grünplan ermittelt. Die Kleingartenfläche (einschließlich Grün an Kleingärten) mit Stand 31. Dezember 2017 betrug 1.827 ha. 4. Wo und in welchem jeweiligen Umfang, wurden seit 2012 Kleingartenparzellen beziehungsweise Kleingartenkolonien durch eine andere Bodennutzungsform ersetzt? Bitte nach Adressen aufschlüsseln. Siehe Anlage 1. 5. Wo und in welchem jeweiligen Umfang ist der Ersatz von Kleingartenflächen durch eine andere Bodennutzungsform noch geplant? Bitte nach Adressen aufschlüsseln. Zu den laufenden Bebauungsplanverfahren, in denen eine Änderung der Bodennutzung auf Kleingartenflächen vorgesehen ist und noch keine Kündigung der Kleingartenflächen erfolgt ist, siehe Anlage 2. 6. Welche Art von Entschädigungsleistungen, wurde den bisher betroffenen Kleingärtnern gewährt? 7. Wie wurden diese Entschädigungen veranschlagt und wie fielen sie aus? Wie wurden insbesondere Bepflanzung und Bebauung der Grundstücke berücksichtigt? Bei finanziellen Entschädigungen bitte nach minimalen, durchschnittlichen und maximalen Jahresmittelwerten aufschlüsseln. 8. Was wurden bei Entschädigungen durch Parzellentausch für Kriterien berücksichtigt? Die Entschädigungsleistung erfolgte nach § 11 BKleingG und bemisst sich nach der „Richtlinie für die gutachterliche Wertermittlung bei einer Räumung von Kleingartenflächen “ in der jeweils gültigen Fassung, aktuell mit Stand 1. Januar 2017. Bei der Bewertung der Bepflanzung auf der Parzelle werden Art, Alter, Pflege- und Gesundheitszustand des Aufwuchses (inklusive Obstgehölze, Beerensträucher, Rhabarber und Erdbeeren) berücksichtigt. Bei der Bewertung der auf der Parzelle befindlichen zulässigen Baulichkeiten (Laube, Pforte, Wegebeläge, Komposter et cetera) werden Herstellungskosten, Art, Alter und Zustand berücksichtigt. Die Entschädigungshöhe wird jeweils für den Einzelfall ermittelt. Die erfragten Daten zu den Jahreswerten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Für eine Beantwortung wäre – nur für den Zeitraum 2012 bis 2017 – eine Auswertung des Aktenbestands zu 750 Parzellen erforderlich, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Neben dem in § 11 BKleingG geregelten Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung regeln § 14 und § 16 die Frage der Bereitstellung von Ersatzland. 9. Wenn ein Parzellentausch vorgenommen wurde, in wie viel Prozent der Tauschfälle war die neu zugewiesene Parzelle Teil eines Kleingartenvereins ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12939 3 Ersatzparzellen sind zu 100 Prozent in Kleingartenvereinen organisiert. 10. Wurden Gebietsentschädigungen in jeweils gleicher oder geringerer Flächengröße geleistet? Ersatzland wird in Hamburg über Ersatzparzellen im Rahmen des sogenannten 10.000er-Vertrages bereitgestellt. Die durchschnittliche Größe einer Ersatzparzelle ist in der Regel geringer als die der geräumten Parzelle. 11. Gibt es betroffene Kleingärtner und/oder Vereine, die keine Entschädigungsleistung erhalten haben oder erhalten werden? Falls ja, warum? Nein. Drucksache 21/12939 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Jahr KGV Name Belegenheit Parzellen Nutzung 2012 222 V.d.Gfr. Groß-Altona Elbgaustraße 6 Gewerbe 602 Billbrook Alter Landweg 1 Gewerbe 2013 356 Hagenbeckstraße Hagenbeckstraße / Koppelstr. 8 Wohnungsbau 527 Hammer Straße Hammer Straße 21 Verkehrsfläche 2014 222 Groß-Altona Baurs Weg 18 Sportplatz 712 Op Schulzens Eck Wilhelmsburger Reichs Str. /Honartsdeicher Kehre 21 Verkehrsfläche 767 Süderelbe Wilhelmsburger Reichs Str. /Hauland 71 Verkehrsfläche 329 Wasserturm Hagenbeckstraße 2 Stadtpark Eimsbüttel 424 Tarpenbekufer Rosenbrook 1 Bodensanierung 775 Hövelhof Hövelhof 3 Wegeverbindung 2015 723 Niedergeorgswerder Niedergeorgswerder Deich 5 Wohnungsbau 413 Heimat Hebebrandstraße 156 Wohnungsbau/ Neuordnung Kleingärten 415 Solidarität Hebebrandstraße 1 Wohnungsbau/ Neuordnung Kleingärten 565 Ohlsdorf Hebebrandstraße 14 Wohnungsbau 2016 451 Barmbeker Schweiz Alte Wöhr 98 Wohnungsbau/ Neuordnung Kleingärten 222 Groß-Altona Elbgaustraße 2 DESY 329 Wasserturm Högenstraße 1 Park 404 Alsterdorf Fuhlsbüttler Str. 13 Wohnungsbau 775 Hövelhof Langenhövel 1 Uferstreifen 2017 222 V.d.Gfr. Groß-Altona Vorhornweg 67 Neuordnung 416 Am Grenzbach Schlicksweg /Dieselstraße 83 Wohnungsbau/ Neuordnung Kleingärten 576 Am Knill Am Knill 1 Haltestelle Oldenfelde 609 Berged. SchrebergV Weidenbaumsweg 5 Wohnungsbau 711 Kolonie der Gartenfreunde Wilhelmsburger Reichs Str. 14 Neuordnung Kleingärten 715 Sommerfreude Vogelhüttendeich 36 Neuordnung Kleingärten 716 Unsere Scholle Vogelhüttendeich 101 Neuordnung Kleingärten Im erfragten Zeitraum konnte dabei durch Neuherrichtungen die Anzahl der Parzellen im Wesentlichen konstant gehalten werden, siehe dazu Drs. 21/12669. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12939 5 Anlage 2 Kleingarten - vereins- Nr. Belegenheit Parzellen - anzahl B-Plan- Verfahren Vorgesehene Nutzung Bemerkung KGV 711 KGV 715 KGV 716 Westlich und östlich des Aßmannkanals zwischen dem Vogelhüttendeich und der Rotenhäuserstr. Siehe Bemerkung Wilhelmsburg 99/ Wilhelmsburg 100 Dauerkleingär - ten, Wohnungsbau Der Gesamtbestand im Plangebiet Beträgt 253 Parzellen. Diejenigen Bereiche der Kleingartenvereine 715 und 716, für die eine Neuordnung, Verdichtung vorgesehen ist (151 Parzellen), wurden gekündigt. In den genannten Bebauungsplanverfahren wird über die Flächen für Wohnungsbau und Ersatzkleingärten entschieden werden. KGV 202 Othmarscher Kirchenweg/ Altona 16 Othmarschen 42 Wohnungsbau A7 Deckel KGV 331 KGV 340 Spannskamp/ Eimsbüttel 1 59 Stellingen 64 Wohnungsbau A7 Deckel KGV 421 Krausestraße 11 Dulsberg 6/ Barmbek Süd 7 Gewerbe KGV 357 Julius-Vosseler- Str. 34 Lokstedt 65 /Stellingen 68) Wohnungsbau KGV 609 Östlich Curslacker Neuer Deich 88 Bergedorf 99 Gewerbe Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit dem A7 Deckel weitere Überplanungen vorgesehen, für die noch kein Bebauungsplan begonnen wurde, siehe hierzu auch Drs. 21/6050. Durch das Projekt Deckel A7 sind insgesamt 590 Kleingärten betroffen, von denen für den Bau eines Sportplatzes an der Bauerstr. (Bahrenfeld 63 – Groß- Flottbek 17) bereits 18 Parzellen geräumt wurden. Über entsprechende Ersatzkleingärten wird im Bebauungsplanverfahren entschieden, siehe dazu auch Vorbemerkung.