BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1294 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 13.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Schulverwaltungsassistenten Am 14. Juli 2015 hat Bildungssenator Rabe angekündigt, dass große berufsbildende Schulen „eine zusätzliche Verwaltungsleitung“ erhalten sollen, um von ihren verwaltend-organisatorischen Aufgaben entlastet zu werden. Diese soll zur Verfügung gestellt werden für Schulen ab 80 Vollzeitlehrerstellen (Pressemitteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 14. Juli 2015). Damit kommt er nun endlich einer langjährigen Forderung der FDPFraktion zumindest teilweise nach (Drs. 20/4950). Diese Maßnahme ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Es drängt sich aber eine Reihe von Fragen auf, unter anderem, was sich hinter dem Begriff der „zusätzlichen Verwaltungsleitung “ genau verbirgt und wieso diese nur berufsbildende Schulen erhalten sollen. Außerdem steht immer noch ein Bericht des Senats auf das Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. August 2012 aus. Gemäß diesem Beschluss soll der Senat über einen Pilotversuch mit Verwaltungsleitungen an sechs Schulen berichten und prüfen, inwieweit eine flächendeckende Umsetzung möglich ist (Drs. 20/5112). Der Senat hat den Bericht immer wieder verzögert: Im April 2013 teilte er mit, im zweiten Halbjahr 2013 Stellung zu nehmen (Drs. 20/7703). Im Januar 2014 hieß es dann, die Stellungnahme werde im 2. Quartal 2014 erfolgen (Drs. 20/10636). Im Juli 2014 wurde der Fertigstellungstermin des Berichts mit dem 1. Quartal 2015 angegeben (Drs. 20/12472). Und im Februar 2015 hieß es zum Bearbeitungsstand nur noch „in Prüfung“ (Drs. 20/14531). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Für wann plant die zuständige Behörde die Fertigstellung des Berichts gemäß Bürgerschafts-Beschluss Drs. 20/5112? Das Bürgerschaftliche Ersuchen unterliegt der Diskontinuität. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. und 4. 2. Welche Ergebnisse sind bereits jetzt absehbar aus den Erfahrungen des Pilotprojekts? Das Pilotprojekt hat bestätigt, dass eine Bündelung von schulischen Verwaltungsaufgaben und eine Wahrnehmung dieser Aufgaben durch Verwaltungsfachkräfte im Rahmen der bestehenden Ressourcen grundsätzlich möglich sind. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Aufgabenzuschnitt und Anforderungen an Verwaltungsleitungen an berufsbildenden Schulen sich von denen an allgemeinbildenden Schulen unterscheiden . Der Aufgabenzuschnitt an berufsbildenden Schulen war geprägt von kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten, die unter anderem betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen. Bei den allgemeinbildenden Schulen lagen die Aufgaben eher im Drucksache 21/1294 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 organisatorischen und im technischen Bereich. Eine einheitliche Stellen- und Anforderungsbeschreibung für alle Schulformen ist daher nicht zweckmäßig. Auch hat der Pilotversuch ergeben, dass die aufbauorganisatorische Einbindung der Verwaltungsleitung ein zentraler Faktor für die erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung ist. Dies gilt ebenso für klar definierte Weisungsbefugnisse und Kompetenzabgrenzungen unter anderem zu den Schulleitungen und den Schulbüros. 3. Wie viele Schulen sind von der am 14. Juli 2015 angekündigten Regel betroffen, haben also 80 und mehr Vollzeitlehrerstellen? Zum 1. August 2015 hatten fünf berufsbildende Schulen einen Personalbedarf von über 80 Vollzeit-Lehrerstellen. Im Zuge der weiteren Umsetzung des Schulentwicklungsplans wird derzeit von sieben weiteren Schulen ausgegangen, die eine Größe von über 80 Vollzeit-Lehrerstellen erreichen. 4. Ab wann greift diese Neuregelung? Zum 1. August 2015 sind vier Stellen für Verwaltungsleitungen ausgeschrieben worden . An der Staatlichen Gewerbeschule Gastronomie und Ernährung (G 11) ist bereits seit dem 1. Oktober 2010 eine Verwaltungsleitung eingesetzt. 5. Was ist konkret mit „zusätzlicher Verwaltungsleitung“ gemeint? Welche Art von Stelle soll damit geschaffen werden (Besoldung, Qualifikation, Aufgabenbereich, dienstrechtliche Einordnung innerhalb der bestehenden Schulleitung)? Die Tätigkeit einer Verwaltungsleitung an berufsbildenden Schulen wird nach Entgeltgruppe 9 S des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet. Verwaltungsleitungen sollen über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsangestellten oder eine kaufmännische Ausbildung verfügen. Sie sind Dienstvorgesetzte des technischen und Verwaltungspersonals der Schule und werden neben allgemeinen Verwaltungsaufgaben auch mit haushälterischen Aufgaben betraut. Verwaltungsleitungen sind der Schulleiterin/dem Schulleiter direkt unterstellt. 6. Warum erhalten nur berufsbildende Schulen diese zusätzliche Ressource und nicht alle Schulformen? Die berufsbildenden Schulen erhalten für die Einrichtung von Verwaltungsleitungen keine zusätzliche Ressource, siehe Antwort zu 10. Die Überlegungen für die allgemeinbildenden Schulen sind noch nicht abgeschlossen. 7. Wie begründet die zuständige Behörde die Grenzziehung bei 80 Vollzeitlehrerstellen ? Die Zahl von 80 Vollzeit-Lehrerstellen wurde in der Erarbeitung des Schulentwicklungsplans der beruflichen Schulen 2013 als Zielgröße für eine optimale Schulgröße bestimmt und mit dem Beschluss zum Schulentwicklungsplan festgeschrieben. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass eine Entlastung der Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben bei berufsbildenden Schulen ab dieser Größenordnung besonders erforderlich und wirksam ist. 8. Wie unterstützt die zuständige Behörde Schulen mit nur geringfügig weniger Personal, die aber nicht unter die Regel fallen? Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung hat in Abstimmung mit den Schulleitungen der berufsbildenden Schulen eine langfristige Planung zur bedarfsgerechten Ausstattung der Schulen mit technischem und Verwaltungspersonal entwickelt, die in den kommenden Jahren umgesetzt wird. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 9. Wie viele Stellen werden damit insgesamt neu geschaffen? Welche Kosten verursachen diese? 10. Geht die zugewiesene Verwaltungsassistenz zulasten des pädagogischen Personals an der jeweiligen Schule oder handelt es sich um zusätzliche und neu zu schaffende Stellen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1294 3 Die für die Verwaltungsleitungen ausgeschriebenen und künftig auszuschreibenden Stellen werden vollständig durch Umschichtungen im Bereich des technischen und Verwaltungspersonals (siehe Antwort zu 6.) finanziert, die unter anderem durch die Zusammenlegung von Schulen ermöglicht werden.