BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12943 21. Wahlperiode 11.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 04.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Baustellenkoordinierung Rahlstedter Straße – Ein Schrecken ohne Ende? Im Regionalausschuss Rahlstedt erfolgte am 6. Juli 2016 die Vorstellung der geplanten Baumaßnahmen im Abschnitt Rahlstedter Straße bis Ellerneck (Rahlstedter Straße zwischen Haus Nummer 45/Knoten Ellerneck und Haus Nummer 87) durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Bedarfsträger für die Straßenbaumaßnahme ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Planung und Bauausführung der nachfolgend beschriebenen Planungs- und Bauleistungen erfolgen durch den LSBG im Rahmen des Arbeitspaketes „Fuß- und Radverkehr“ beim Ausbau der Veloroute 7. Im Rahmen der Voruntersuchungen wurden Kamerabefahrungen der Straßenabläufe , auch „Trummen“ genannt, durchgeführt. Anhand dieser Untersuchungen wurde eine Vielzahl von Schäden wie Rissbildungen, Einbrüche, verschobene Verbindungen, Wurzeleinwüchse und Ablagerungen ermittelt. Demzufolge müssen viele Anschlussleitungen saniert werden. Andere Baustellen sind im Umfeld dieser Maßnahme nicht bekannt. Die Zufahrten zu den Anliegergrundstücken müssen jederzeit befahrbar sein. Im Vorwege dieser Maßnahme sind die erforderlichen Leitungsumverlegungen durch die Leitungsbetreiber vorzunehmen. Im Plangebiet sind die ortsüblichen Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden. Die vorhandenen Leitungen sind, wie von den Leitungsträgern angegeben, in die Planung übernommen worden. Entsprechend der Leitungsstraßenplanung sind Arbeiten an den vorhandenen Leitungen erforderlich. Diese Arbeiten werden größtenteils im Vorwege durchgeführt, teilweise auch baubegleitend. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme geht dieser Straßenabschnitt in das Anlagevermögen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) über. Die Unterhaltung und das Anlagenmanagement obliegen dann ebenfalls der BWVI. Die zu verlegenden Leitungen werden vor Baubeginn durch die Leitungsträger verlegt oder tiefer gelegt. Die vorhandenen Schieberkappen müssen an die neuen Höhen angepasst werden. Provisorische Ersatzhaltestellen werden vor dem Umbau der Haltestellen eingerichtet. Die Realisierung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2018 vorgesehen. Die genaue Verkehrsführung wird mit allen notwendigen Dienststellen (KOST, PK, VD, HHA, Anlieger et cetera) abgestimmt. Bereits in der besagten Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt vom 6. Juli 2016 wurde die Verwaltung um frühzeitige Einbindung der Gewerbetreibenden vor Ort gebeten, da es entsprechende Versäumnisse bei anderen Baumaßnahmen in Drucksache 21/12943 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Rahlstedt gab. Auch der Hinweis, die Anlieger rechtzeitig zu informieren, erfolgte. All diese Hinweise sind bis heute aber nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Straßenbauarbeiten erfordern, wie häufig bei Straßenbauprojekten, vorab eine umfangreiche Leitungsverlegung. Dabei ist der Straßenbaulastträger – in diesem Falle der Landesbetrieb, Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) – Veranlasser der Leitungsbauarbeiten . Sämtliche Auswirkungen dieser Leitungsbauarbeiten, einschließlich Baubeginn und Bauende, sowie Einhaltung der jeweiligen Bauzeiten verantworten die Leitungsträger. Seit 7. August 2017 werden die im Straßenraum befindlichen Leitungen dem neuen Trassenverlauf angepasst. Die Arbeiten begannen mit dem Bau einer neuen Trinkwasserleitung durch HAMBURG WASSER. Anschließend verlegen die anderen Leitungsträger (Strom, Gas und Kommunikation) Leitungen und Kabel.  Der eigentliche Straßenbau beginnt nach aktuellem Sachstand voraussichtlich im Frühjahr des Jahres 2019. Grundsätzlich werden Baustellen so geplant, dass die Verkehrsführung eine fachlich hohe Qualität in der Umsetzung ermöglicht, aber auch die Belange des Verkehrsflusses berücksichtigt. Insbesondere Straßenbaustellen fordern den Verkehrsteilnehmern, aber auch Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den ansässigen Gewerbetreibenden durch die Einschränkungen viel Geduld ab. Dies ist den zuständigen Dienststellen, den Unternehmen und der Koordinierungsstelle beim LSBG bewusst, sodass bei der Entscheidung der Verkehrsführung großen Wert auf eine größtmögliche Verträglichkeit für alle Verkehrsteilnehmer und das Umfeld gelegt wird. Bei Baumaßnahmen dieser Art und Größe lassen sich Beeinträchtigungen leider nicht komplett vermeiden. Die zuständigen Dienststellen und Unternehmen setzen zusammen mit der bauausführenden Firma alles daran, einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Dies vorausgeschickt, beantwortet 1. Wer hat den Bauzeitenplan für die geplanten Baumaßnahmen im Abschnitt Rahlstedter Straße bis Ellerneck aufgestellt? 2. Wer hat die geplanten Baumaßnahmen im Abschnitt Rahlstedter Straße bis Ellerneck gemäß dem Bauzeitenplan vorab mit den Leitungsträgern abgestimmt? Der LSBG hat unter Abstimmung mit den beteiligten Leitungsunternehmen den Bauzeitenplan aufgestellt. Die Abstimmung hat vor dem Beginn der Leitungsbauarbeiten stattgefunden und verläuft in der Regel wie folgt: Im Prozess der Abstimmung wird zu Beginn abgefragt, welches Leitungsunternehmen an welcher Stelle eine Leitung besitzt. In einem folgenden Schritt wird ermittelt, in welchen Bereichen sich die vorhandenen Leitungen im Konflikt mit der zukünftig umgestalteten Straße befinden. An diesen Stellen müssen die Leitungsträger ihre Leitungen umlegen. Für die Umlegung der Leitung erhalten sie vom LSBG eine neue Lage zugewiesen. Diese neue Lage wird in einem Plan, der sogenannten Trassenanweisung, dargestellt. Die Leitungsträger überprüfen, ob dies technisch realisierbar ist und korrigieren gegebenenfalls die Trasse. Nach Abstimmung der Lage benennen die Leitungsunternehmen den Zeitraum, den sie für die Umlegung ihrer Leitungen benötigen. Mit diesen Angaben erstellt der LSBG einen Bauzeitenterminplan, der wiederum von den Leitungsunternehmen überprüft wird. Nach Zustimmung aller Leitungsunternehmen wird die Trassenanweisung inklusive Bauzeitenterminplan verschickt. 3. Welche Leitungsbetreiber waren an den geplanten Baumaßnahmen im Abschnitt Rahlstedter Straße bis Ellerneck beteiligt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12943 3 Im Rahmen der Trassenanweisung wurden folgende Leitungsbetreiber benannt: - HAMBURG WASSER (Hamburger Wasserwerke, Hamburger Stadtentwässerung, SERVTEC HAMBURG WASSER SERVICE UND TECHNIK GMBH), - Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, - Deutsche Telekom AG, Technik Niederlassung Nord, - Vodafone Kabel Deutschland GmbH, - Stromnetz Hamburg GmbH, - Hamburg Netz GmbH, - Dataport AöR, - willy.tel GmbH, - wilhelm.tel GmbH, - 1&1 Versatel Deutschland GmbH. 4. Wer hat die Absperrung der Rahlstedter Straße für die geplanten Baumaßnahmen Rahlstedter Straße bis Ellerneck zum Baubeginn am 7. August 2017 eingerichtet? Die Hamburger Wasserwerke waren das erste Leitungsunternehmen, das mit den Arbeiten begonnen hat. HAMBURG WASSER hat die Verkehrssicherung beauftragt und durch ein beauftragtes Absperrunternehmen einrichten lassen. 5. Wann wurden die Arbeiten von welchem Leitungsträger begonnen? (Bitte je Leitungsträger angeben, wann die jeweiligen Arbeiten begonnen und wann sie unterbrochen wurden sowie wann sie beendet wurden/ werden.) Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 4. 6. Wer hat von den einzelnen Leitungsträgern den Baubeginn, die Unterbrechung und das Bauende abgenommen beziehungsweise genehmigt? Die Leitungsunternehmen beantragen einen Aufgrabeschein bei dem Bezirksamt Wandsbek, um mit den Arbeiten beginnen zu können. Eine förmliche Abnahme der Arbeiten durch die öffentliche Hand erfolgt nicht. Lediglich die endgültige Herstellung der Oberflächen wird durch den Straßenbaulastträger abgenommen. 7. Wer hat nach dem Bauzeitenplan den folgenden Leitungsträger über das Bauende des vorherigen Leitungsträgers informiert? Dies erfolgt direkt zwischen den Leitungsunternehmen. 8. Wie und von wem wurden die Anlieger über die jeweilige Verlängerung der Bauzeit (geplant gemäß Anliegerinformation Zeitraum vom 7. August 2017 bis 1. September 2017) informiert und wie ist schriftlich die direkte Information an die betroffenen Behörden, Bezirke, öffentliche Unternehmen und so weiter erfolgt? Über die veränderte Bauzeit informiert der entsprechende Leitungsträger in eigener Verantwortung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Wer hat jeweils mit allen notwendigen Dienststellen (KOST, PK, VD, HHA, Anlieger et cetera) die Verlängerung der Baustelle abgestimmt? Die Abstimmungen führen die Leitungsträger selbstständig durch. 10. Wer hat die Angaben der Bauzeiten an den Verkehrsschildern und im Internet (Karte Baustellen LSBG) wann geändert? Die Veröffentlichung im Internet wird durch die KOST vorgenommen. Änderungen wurden an folgenden Terminen vorgenommen: 17.01.18, 07.02.18, 27.02.18, 26.03.18, 27.03.18, 23.04.18. Über eine Änderung der Bauzeiten auf den Verkehrsschildern liegen der zuständigen Behörde keine Angaben vor. Drucksache 21/12943 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 11. Wer von den neun Ansprechpartnern gemäß Anliegerinformation war wann für die Baustelle Ansprechpartner? Das jeweils vor Ort tätige Leitungsunternehmen ist Ansprechpartner. 12. Warum gab es keine örtliche Bauüberwachung für alle Leitungsträger? Die Leitungsbauarbeiten finden nach Abstimmung des Bauzeitenplans in Verantwortung der Leitungsträger statt. Die Unternehmen haben jeweils eigene Verträge mit unterschiedlichen Baufirmen. Dabei steht es den Leitungsunternehmen frei, eine eigene Bauüberwachung zu stellen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. und 2. 13. Wer hat die Bauarbeiten der Leitungsträger abgenommen, insbesondere bei Überprüfung der vorhandenen Schieberkappen, die an die neuen Höhen angepasst werden müssen? Die Bauarbeiten der Leitungsträger nehmen die Leitungsunternehmen im Rahmen der Vertragserfüllung gegenüber den von ihnen beauftragten Baufirmen ab. Die Anpassung der vorhandenen Schieberkappen an die neuen Höhen findet im Nachgang zum Straßenbau durch HAMBURG WASSER statt. 14. Welche gesetzlichen Grundlagen oder Richtlinien, Verordnungen und so weiter sind bei Straßenbauarbeiten in Hamburg einzuhalten beziehungsweise zu beachten? Es gilt das Hamburgische Wegegesetz und die Straßenverkehrsordnung in der jeweils gültigen Fassung und den daraus abgeleiteten Verwaltungsvorschriften und Richtlinien . 15. Wie werden die Arbeiten von mehreren Leitungsträgern in Hamburg nach den gesetzlichen Grundlagen, Richtlinien, Verordnungen und so weiter koordiniert durchgeführt, um einen effizienten Bauablauf zu gewährleisten und die Beeinträchtigungen für die Bürger, insbesondere die Gewerbetreibenden, auf ein Mindestmaß zu reduzieren? Siehe Antworten zu 1. und 2. sowie 12. 16. Warum hat sich der Bauablauf bei diesen Straßenbauarbeiten in der Rahlstedter Straße extrem verzögert? Nach Auskunft der Leitungsträger führten Schlechtwetterzeiten, anstehendes Grundwasser und die Abhängigkeit von anderen Leitungsträgern zu Änderungen der Bauzeiten . 17. Wer hat diesen Straßenabschnitt in seinem Anlagenvermögen, bis nach der Fertigstellung der Baumaßnahme dieser Straßenabschnitt in das Anlagevermögen der BWVI übergeht? Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). 18. Wem obliegen die Unterhaltung und das Anlagenmanagement, bevor sie die BWVI übernimmt? Das Anlagenmanagement obliegt der BWVI. Die Unterhaltung obliegt bis zum Beginn der Baudurchführung dem LSBG und nach Übernahme durch die BWVI dem zuständigen Bezirksamt. 19. Wie kann zukünftig sichergestellt werden, dass bei geplanten Straßenbauarbeiten die Öffentlichkeit, beispielsweise durch Pressemitteilungen der BWVI, und die betroffenen Anlieger, beispielsweise durch Postwurfsendungen sowie Hinweisschilder vor Ort, über die Baumaßnahmen laufend sowie vor allem im Falle von Änderungen umgehend informiert werden? Der LSBG informiert regelhaft im Vorwege in den bezirklichen Ausschüssen über die Maßnahmen. Circa zwei bis drei Wochen vor Beginn des Straßenbaus wird die Verkehrsführung in Form einer Postwurfsendung oder persönlich an die Anliegerinnen und Anlieger verteilt. Ebenfalls zwei Wochen vor Baubeginn erfolgt eine Pressemittei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12943 5 lung. Über die Leitungsbauarbeiten informieren die Leitungsträger grundsätzlich in eigener Verantwortung. 20. Wie wird zukünftig sichergestellt, dass alle die im Vorwege durchgeführten Arbeiten unter anderem aller Leitungsträger und die aktuellen Anliegerinformationen und weiterführende Projektinformationen auf der Homepage der BWVI zu finden sind? Der LSBG hat in diesem Falle auf die Bauarbeiten über eine Pressemitteilung zum Baubeginn der Leitungsarbeiten und durch eine vor Ort verteilte Anliegerinformation hingewiesen. Überlegungen, ob dies zukünftig auch bei anderen Bauprojekten der Fall sein wird, sind noch nicht abgeschlossen. 21. Wer war/ist verantwortlich für den Hinweis auf der Anliegerinformation: „Die Arbeiten von mehreren Leitungsbetreibern werden koordiniert durchgeführt, um so einen effizienten Bauablauf zu gewährleisten und die Beeinträchtigungen für Sie auf ein Mindestmaß zu reduzieren“? Die Formulierung in der Anliegerinformation wurde in Abstimmung mit allen beteiligten Leitungsträgern und dem LSBG im Rahmen der gemeinsamen Verkehrsbesprechungen erstellt. 22. Wer entschädigt die Gewerbetreibenden für die entstandenen Verluste während den Bauverzögerungen beziehungsweise entschuldigt sich für den nicht effizienten Bauablauf, der die Beeinträchtigungen auf ein unerträgliches Maß gesteigert hat? Etwaige Schadenersatzforderungen im Zuge der bisherigen Maßnahmen sind an die einzelnen Leitungsverwaltungen zu richten. Wenn mutmaßliche Schäden im Zuge einer LSBG-Maßnahme entstehen, können sich die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger an den Straßenbaulastträger wenden. Der Antrag geht an das Rechtsamt der BWVI. Dieser wird dort nach § 39 Hamburgisches Wegegesetz geprüft. Im Übrigen siehe Antwort zu 16.