BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12948 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 07.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Anmeldezahlen für die Schulen in Altona sowie Erstwünsche der Schulanfänger Seit dem Erscheinen des letzten Schulentwicklungsplans (SEPL) im Jahre 2012 sind im Bezirk Altona mehrere Anpassungen erfolgt. Nun sorgen die neuen Anmeldezahlen und die damit verbundene Verteilung der Schüler erneut für Überraschungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Weiterführende Schulen im Hamburger Westen a. Wie viele Züge werden für das Schuljahr 2018/2019 an den Stadtteilschulen in Rissen sowie in Blankenese eingerichtet? Es werden neun Züge an den genannten Stadtteilschulen eingerichtet. b. Wie viele Schüler haben sich an der Stadtteilschule Rissen angemeldet ? Wie viele wurden davon abgelehnt? An der Stadtteilschule Rissen haben sich 66 Schülerinnen und Schüler angemeldet und einen Platz an ihrer Erstwunschschule erhalten (Planungsstand 11.04.2018). c. Wie viele Schüler haben sich an der Stadtteilschule Blankenese angemeldet? Wie viele wurden davon abgelehnt? Wie viele Schüler kamen aus Sülldorf beziehungsweise Rissen (angemeldete sowie abgelehnte)? Für die Stadtteilschule Blankenese gab es 160 Anmeldungen, davon haben 138 einen Platz an ihrer Erstwunschschule, 16 an ihrer Zweit- oder Drittwunschschule und sechs an einer zugewiesenen Schule im Rahmen der gesetzlichen Kriterien erhalten. Zu stadtteilbezogenen Anmeldungen und Aufnahmen liegt kein programmierter Bericht in der Schulverwaltungssoftware vor. Eine manuelle Auswertung der betreffenden Daten und eine anschließende statistische Aufbereitung sind im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/12589. d. Auf welche Stadtteilschulen werden die jetzt abgelehnten Schüler aus Sülldorf beziehungsweise Rissen verteilt werden? Entfällt, siehe Antwort zu 1.c. e. Rissen wird in den nächsten Jahren einen deutlichen Bevölkerungszuwachs durch diverse Neubauvorhaben erhalten. Trotz der Vereinbarung des „Bürgervertrages Rissen“ (vergleiche Drs. 21/5231), der festschreibt, den „Neubau der Stadtteilschule bis zur Inbetriebnahme des Quartiers dem zukünftigen Bedarf anzupassen“, hat die Drucksache 21/12948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schulbehörde wiederholt mitgeteilt, dass kein Ausbau am Standort Rissen erfolgen wird. Stattdessen sollen andere, innenstadtnähere Schulstandorte ausgeweitet werden. Welche Schulstandorte der weiterführenden Schulen plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bei einer erhöhten Anzahl an Rissener Schüler zu erweitern und welche Kapazitätserweiterungen sind an diesen Standorten vorgesehen? Auf welche Schulen sollen die Rissener Schüler konkret verteilt werden, wenn die Kapazität des Gymnasiums Rissen (drei Züge) und der Stadtteilschule (drei Züge) erschöpft sind? f. Die Schulbehörde argumentiert, dass eine Erweiterung des Schulcampus Rissen aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bei seinen beziehungsweise ihren Überlegungen die Schulerweiterungsfläche am Eibenkamp, wie im Bürgervertrag Rissen vereinbart, in Betracht gezogen? Wenn nein, warum wurde diese Fläche nicht in Betracht gezogen, obwohl sie gemäß B-Plan als eine solche Fläche ausgewiesen ist und damit eine Kapazitätserweiterung am Standort ermöglichen könnte? Aus den beiden Rissener Grundschulen Marschweg und Iserbarg gab es in den letzten Jahren zwischen 83 und 126 Anmeldungen für die beiden Schulen des Campus Rissen. Die Aufnahmekapazität bei Dreizügigkeit beträgt 153 Schülerinnen und Schüler . Selbst wenn in den kommenden Jahren 100 Prozent der Rissener Viertklässler am Campus Rissen angemeldet würden, wäre die Aufnahme damit gesichert. Sollte die Schülerzahl in den nächsten Jahren wider Erwarten so stark steigen, dass die derzeit freien Schulplätze nicht ausreichen, würde diese Option selbstverständlich in Betracht gezogen und die Vor- und Nachteile mit den betroffenen Schulen würden abgewogen. g. Sollte die jetzige Fläche des Schulcampus Rissen zu verdichtet sein, um die notwendigen Erweiterungen durchführen zu können, muss man feststellen, dass eine falsche Standortwahl im Jahr 2011 für die Stadtteilschule Rissen getroffen worden ist. Wenn seinerzeit die Stadtteilschule am Standort Iserbarg realisiert worden wäre (dazu gab es eine Machbarkeitsstudie), hätte dann eine bedarfsgerechte Erweiterung, zum Beispiel auf vier Züge, dort platztechnisch realisiert werden können? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2. Grundschule in Rissen/Sülldorf a. Für das Schuljahr 2018/2019 sind an der Grundschule Marschweg acht Kinder, die sich für die dortige erste Klasse angemeldet haben, abgewiesen worden. An der Grundschule Lehmkuhle werden mehrere Kinder, die aus dem Parsifalweg in Rissen kommen und regional der Grundschule Marschweg zuzuordnen sind, aufgenommen und erhöhen den Bedarf einer vierten ersten Klasse am Standort Lehmkuhle. Weshalb darf die Grundschule Lehmkuhle Kinder aus dem Parsifalweg aufnehmen, obwohl klar ist, dass die Kapazitäten am Standort Lehmkuhle erweitert werden müssen und die Kapazitäten am Standort Marschweg nicht voll ausgelastet sind? b. Wäre es unter dem Aspekt der Auslastung von räumlichen und Lehrkräftekapazitäten nicht sinnvoller gewesen, die vorhandene Verteilung, sprich die Dreizügigkeit beider Schulen, beizubehalten? Wie begründet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde seine beziehungsweise ihre Entscheidung? Die Einrichtung von Klassen orientiert sich an den Elternwünschen und dem Raumbedarf der Schulen. Daraus ergibt sich in diesem Jahr die Einrichtung von zwei Klassen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12948 3 an der Schule Marschweg mit acht nicht erfüllten Erstwünschen und die Einrichtung von vier Klassen an der Schule Lehmkuhlenweg. Bei einer Einrichtung von drei Klassen an der Schule Lehmkuhlenweg hätten 14 Erstwünsche nicht erfüllt werden können . In der Abwägung beider Varianten stellt die von der Behörde gewählte Variante mehr Eltern zufrieden als die Alternative. Im Übrigen siehe Drs. 21/12870.