BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1295 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 13.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Hapag-Lloyd – Führungs- und Aufsichtsratsstruktur Von der Integration der von CSAV übernommenen Aktivitäten ist auch die Führungs- und Aufsichtsratsstruktur des Hapag-Lloyd-Konzerns (HL) betroffen . Auf oberster Ebene wurden dabei im vergangenen Geschäftsjahr bereits viele Änderungen, sowohl auf Vorstandsebene wie auch im Aufsichtsrat, vorgenommen . Seit 2014 sitzen zwei Vertreter der CSAV im Aufsichtsrat. Auf die Risiken der Integration der CSAV im Mitarbeiterbereich verweist der Geschäftsbericht 2014. Dieser berichtet, dass es zu einem ungewollten Verlust von Führungskräften führen kann. Eine konstante und starke Führungsstruktur ist jedoch für den Erhalt und die Entwicklung einer Organisation – insbesondere in Zeiten mit großen Veränderungen – von herausragender Bedeutung. Um die Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und das Management unterstützend zu kontrollieren ist ein starker, gewissenhafter Aufsichtsrat von Bedeutung, der fundierte Kenntnisse über das Unternehmen besitzt. Wird der Aufsichtsrat der HL betrachtet, so sind im Aufsichtsrat verschiedene Interessen (unter anderem HGV, Kühne Holding, CSAV, TUI, Gewerkschaftsbeziehungsweise Arbeitnehmervertreter) vertreten. Für die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh (HGV) – und damit für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – sitzt deren Geschäftsführer Dr. Klemmt-Nissen im Aufsichtsrat; der ver.di-Vertreter Herr Bahn sitzt sowohl im Aufsichtsrat der HGV als auch von HL. Der Vertreter der HGV, Dr. Klemmt-Nissen, sitzt in zwei der vier Ausschüsse, die zur effizienten Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrates gebildet wurden. Herr Andreas Bahn sitzt in keinem Ausschuss. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Mitarbeiterwechsel beziehungsweise -neueinstellungen gab es jeweils wann genau zwischen dem 01.01.2014 und 31.12.2014 sowie seit dem 01.01.2015 a. im Vorstand, b. auf der ersten Managementebene unterhalb des Vorstands (Leitung der Zentralbereiche in Hamburg sowie Leitung der Regionszentralen ), c. auf der zweiten Managementebene unterhalb des Vorstands (Bereiche Business Administration, Operations und Sales/Customer Ser- Drucksache 21/1295 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vice in den Regionszentralen sowie den Hamburger Zentralbereichen untergeordnete Abteilungen), d. im Aufsichtsrat von HL? (Bitte nach genannten Zeiträumen differenziert jeweilige Position und – soweit datenschutzrechtlich zulässig – namentlich benennen.) 2. Was waren beziehungsweise sind die jeweiligen Gründe für den jeweiligen Führungskräftewechsel? a. Ausscheiden auf eigenen Wunsch? b. Betriebsbedingter Wechsel? c. Ausscheiden bedingt durch die Integration von CSAV? 3. Wie wurde und wird dem Problem der Mitarbeiterfluktuation – insbesondere auf der ersten und zweiten Managementebene – vorgebeugt? 4. Wie wurden und werden frei werdende Positionen – sowohl auf der ersten und zweiten Managementebene als auch im Vorstand und im Aufsichtsrat – zwischen HL und CSAV im Zuge der Integration aufgeteilt? 5. Wie werden die Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats der HL aufgeteilt? a. Wie werden die Ausschüsse, in denen zu behandelnde Themen vorbereitet werden, gebildet? b. Welche Bedeutung haben die Ausschussarbeiten für die spätere Beschlussfindung vor dem Hintergrund, dass in Einzelfällen Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrates an seine Ausschüsse übertragen werden? Siehe Drs. 20/11663 sowie Geschäftsbericht 2014 (www.hapag-lloyd.de/de/ investor_relations/news_page_39624.html) und Zwischenbericht für das 1. Quartal 2015 (www.hapag-lloyd.de/de/investor_relations/news_page_40846.html) der Hapag Lloyd AG (HL). Im Übrigen handelt es sich bei den erfragten Informationen um Gegenstände des operativen Geschäfts, die der Vorstand der HL in eigener Verantwortung führt. Weitergehende Auskünfte hat das Unternehmen nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz handele.