BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12953 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Farid Müller (GRÜNE) vom 07.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Homo- und transphobe Straftaten Aus einer Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass im Jahr 2017 bundesweit 300 politisch motivierte Straftaten mit der Nennung des Unterthemas „Sexuelle Orientierung“ gemeldet wurden. LSBTI-Menschen – also Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle – sind in Deutschland und in der Freien und Hansestadt Hamburg nicht frei von Diskriminierung, die sich auch in Straftaten gegen diese Bevölkerungsgruppen äußert. Auch in Hamburg hat es immer wieder Straf- und Gewalttaten gegen LSBTI-Menschen gegeben. Ich frage den Senat: Die Polizei erfasst Straftaten im Sinne der Fragestellungen im bundeseinheitlichen Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) unter dem Unterthema „gegen die sexuelle Orientierung“. Zu den Auswertemöglichkeiten im KPMD-PMK siehe Drs. 21/7147. In dem Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden in den Jahren 2013 bis 2017 Tatmotivationen differenziert nach „homophob“ beziehungsweise „transphob“ nicht erfasst. Die Angaben stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und vollständigen Erfassung der Daten in MESTA (Stand der Auswertung: 8. Mai 2018). Seit dem 1. Januar 2015 wird in der für die Verfolgung von Straftaten mit politischem Einschlag zuständigen Abteilung 71 zudem eine Liste über Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit homophober Gewalt händisch geführt, die ebenfalls unter dem Vorbehalt der richtigen und vollständigen händische Erfassung steht. Die auf diesem Weg erfassten Ermittlungsverfahren beinhalten auch Ermittlungen, die zuvor von der Polizei aufgrund unterschiedlicher Einstufungskriterien nicht im KPMD- PMK erfasst wurden. Die Antworten zu den Fragen 3 und 4 basieren auf der bei der Staatsanwaltschaft händisch geführten Liste über Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit homophober Gewalt und MESTA. Im Übrigen siehe Drs. 21/10191. Aufgrund der beschriebenen Einschränkungen in den Auswertemöglichkeiten im KPMD-PMK kann zur Aufklärungsquote keine Auskunft erfolgen. Zur Beantwortung wäre die händische Auswertung der Jahre 2013 – 2017 erforderlich. Dies ist in der für die Bearbeitung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele homophob motivierte Straf- und Gewalttaten wurden in Hamburg im Jahr 2017 im Vergleich zu den Vorjahren 2013 bis 2016 erfasst? Jahr 2013 2014 2015 2016* 2017 Anzahl 4 7 10 35 8 Drucksache 21/12953 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 * 18 der in 2016 registrierten Taten resultieren aus Reaktionen auf einen schwulenfeindlichen Blog im Internet. 2. Wie viele transphob motivierte Straf- und Gewalttaten wurden in Hamburg im Jahr 2017 im Vergleich zu den Vorjahren 2013 bis 2016 erfasst? Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl 0 0 2 3 3 3. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2017 im Vergleich zu den Vorjahren 2013 bis 2016 Anklage erhoben? Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl 0 0 5 5 1 Im Jahr 2015 wurde ein Verfahren mit einem anderen Verfahren verbunden und ein weiteres Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Im Jahr 2016 wurden zwei Verfahren mit einem anderen Verfahren verbunden, neun weitere Verfahren an andere Staatsanwaltschaften abgegeben und ein weiteres Verfahren ist noch offen. Im Jahr 2017 wurden zwei Verfahren an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. 4. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2017 im Vergleich zu den Vorjahren 2013 bis 2016 Urteile gefällt und wie ist dementsprechend die Aufklärungsquote homo- und transphob motivierter Straf- und Gewalttaten in den genannten Jahren? Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl entfällt entfällt 4 2 0 Im Übrigen siehe Vorbemerkung.