BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12954 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneter Ewald Aukes (FDP) vom 07.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Stromtankstellen Zur Förderung der Elektromobilität sind in verschiedenen Städten Pilotprojekte zur Umrüstung beziehungsweise Ergänzung von Straßenlaternen zu Stromtankstellen angelaufen. Dadurch soll die Infrastruktur bei deutlich geringeren Kosten verbessert werden. Laut Drs. 20/10416 wurde im Jahre 2014 eine potenzielle Nutzung von Straßenlaternen als Stromtankstellen von der zuständigen Behörde überprüft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der auf Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH sowie der hySOLUTIONS GmbH wie folgt: 1. Wie viele Stromtankstellen gibt es derzeit in Hamburg? Derzeit stehen circa 770 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung. Davon werden 701 öffentlich zugängliche Ladepunkte an insgesamt 349 Standorten durch die Stromnetz Hamburg GmbH betrieben. Hierunter befinden sich 52 Schnell- Ladestationen. a. Wie viel kostet die Einrichtung einer Stromtankstelle? Die Kosten umfassen jeweils Hardware, Installation und sonstigen Erschließungsaufwand (Netzanschluss) und variieren in Abhängigkeit von der jeweils verbauten Systemlösung (wechselstromgeführte Normalladepunkte oder gleichstromgeführte Schnellladepunkte) sowie den standortabhängigen Netzanschlusskosten. Diese Kosten liegen zwischen circa 8.000 Euro (Normalladepunkt) und 37.000 Euro (Schnellladepunkt ) pro Ladepunkt. b. Wie viele Stromtankstellen sind derzeit geplant? Es ist geplant, die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte bis zum Jahr 2019 auf insgesamt 1.000 zu erhöhen und darüber hinaus exklusiv für Carsharingfahrzeuge auf den sogenannten switchh-Flächen weitere 150 Stromladeplätze zu schaffen. c. Welche Kosten sind dafür insgesamt im Haushalt 2017/2018 eingeplant ? Siehe Drs. 21/10349. 2. Welche Konzepte zur Umrüstung vorhandener Straßenlaternen zu Stromtankstellen sind dem Senat bekannt? a. Welche Voraussetzungen müssen dafür gewährleistet werden? (Stromanschlüsse; gegebenenfalls Investitionen seitens der Autofahrer .) b. Wie viel kostet eine solche Umrüstung? Drucksache 21/12954 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Konzepte zur Umrüstung von in Hamburg vorhandener Straßenlaternen zu Stromtankstellen , die kompatibel zum bestehenden Hamburger Ladeinfrastruktur-Modell wären, sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. 3. Welche Kenntnisse und Erkenntnisse hat der Senat über die Prüfung aus dem Jahr 2014? Das im Jahr 2014 geprüfte System kam aufgrund mangelnder Kompatibilität für einen Einsatz nicht in Betracht. Im Rahmen eines weiteren Projektes wurde die Möglichkeit des Einsatzes eines anderen Systems zum Laden an Lichtmasten im öffentlichen Raum auf technische Machbarkeit und Kompatibilität mit dem bestehenden Hamburger Modell untersucht. Die Untersuchung ergab, dass eine Umsetzung weder mit bestehenden Lichtmasten noch mit einem Standard-Lichtmast möglich war. Der Ansatz wurde daher aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten verworfen. 4. Hat der Senat weitere Prüfungen beschlossen und durchgeführt? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wer führte diese Prüfungen durch? b. Wenn nein, warum nicht? Der Dialog mit einem der Anbieter einer solchen Ladelösung dauert auf fachbehördlicher Ebene an. 5. Wird oder wurde die Einführung eines Pilotprojektes beziehungsweise einer Förderung erwogen? a. Wenn ja, wann ist mit der ersten Umrüstung zu rechnen? b. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 3. 6. Hat der Senat Kenntnisse über die Pilotprojekte in anderen Städten? a. Hat der Senat Kenntnisse über den Erfolg dieser Projekte? Der Senat steht auf Fachebene im Austausch mit anderen Kommunen und Städten. Abschließende Erkenntnisse aus anderen Kommunen und Städten liegen dem Senat nicht vor. 7. Falls ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug spontan an einer Ladesäule der Stromnetz Hamburg GmbH laden möchten, muss er einen Direct-Pay- Zuschlag von 1,73 Euro + 19 Prozent auf den Gesamtbetrag bezahlen. a. Warum wird der Direct-Pay-Zuschlag erhoben? Die Entwicklung und Umsetzung des Direct-Pay-Modus sind Dienstleistungen, die ein gesondertes Entgelt rechtfertigen. b. Wofür werden die damit entstehenden Mittel verwendet? Einnahmen werden zur anteiligen Kostendeckung der Entwicklung und Umsetzung des Direct-Pay-Modus verwendet. c. Entsteht dadurch ein Gewinn für die Stromnetz Hamburg GmbH? Nein. Die Stromnetz Hamburg GmbH ist in das Abrechnungsverfahren zum Direct Pay nicht involviert.