BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12972 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: 20-jähriger Rumäne vergewaltigte 18-Jährige in Rissen (II) Am 20.03.2018 erkundigte ich mich in einer Anfrage nach einem 20-jährigen Rumänen, der ein 18-jähriges Mädchen mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt und anschließend vergewaltigt hatte. In der Antwort des Senats hieß es seinerzeit, dass geprüft werde, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgen könnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist das Ermittlungsverfahren aufgrund der Tat inzwischen abgeschlossen ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Ist gegen den Täter Anklage erhoben worden? Gegen den Beschuldigten wurde am 20. April 2018 Anklage zum Landgericht Hamburg – Jugendkammer – erhoben. 3. Drohen dem Täter nun aufenthaltsbeende Maßnahmen? Wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Vorschriften, wenn nein, warum nicht? Es wird geprüft, ob im Zusammenhang mit der Tat nach den Vorschriften des Freizügigkeitsgesetzes /EU beziehungsweise des Aufenthaltsgesetzes, soweit diese auf Unionsbürger Anwendung finden, aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgen können . Zunächst muss jedoch das Urteil im Strafverfahren abgewartet werden.