BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12973 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Ermittlung gegen 18-Jährigen wegen versuchter Vergewaltigung einer jungen Frau (II) Am 21.03.2018 erkundigte ich mich in einer Anfrage (Drs. 21/12405) nach einem 18-jährigen afghanischen Flüchtling, der versucht haben soll, ein 19-jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist das Ermittlungsverfahren inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. 2. Ist das Asylverfahren schon abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Hat insbesondere das Strafverfahren Einfluss auf das Asylverfahren (gehabt)? Wenn ja, inwiefern? Nein. Strafverfahren können im Rahmen des § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Asylgesetz (AsylG) Einfluss auf die inhaltliche Prüfung des Asylverfahrens haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt die Asylverfahren in alleiniger Zuständigkeit durch (§ 5 AsylG). Das BAMF hat mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet, und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. 3. Wie ist der gegenwärtige aufenthaltsrechtliche Status des Tatverdächtigen ? Der Betroffene ist im Besitz einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung seines Asylverfahrens.