BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12975 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: 22-Jähriger begeht Überfälle und belästigt Frau in Marienthal (II) Am 01.02.2018 erkundigte ich mich in einer Anfrage (Drs. 21/11878) über einen 22-Jährigen, der im Stadtteil Marienthal am 23. Dezember 2017 einer jungen Frau die Handtasche und eine Tüte mit Kleidungsstücken geraubt haben soll. Am 1. Januar soll derselbe Täter eine 34-jährige Frau sexuell belästigt haben und ihr Handy und Handtasche geraubt haben. Seinerzeit war die Staatsangehörigkeit des Täters noch nicht geklärt, wie aus der Beantwortung der Anfrage hervorging. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die Staatsangehörigkeit des Täters mittlerweile geklärt? Falls nein, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu klären? Welche Staatsangehörigkeiten sind nach Auffassung der Behörden vorstellbar und in welche Richtung wird ermittelt? Die Staatsangehörigkeit des Täters ist noch nicht abschließend geklärt. Die Abklärung der Staatsangehörigkeiten erfolgt mittels Vorführung und Interview bei den Botschaften beziehungsweise Generalkonsulaten. Zurzeit werden die Staatsangehörigkeiten tunesisch, algerisch und marokkanisch überprüft. 2. Wie ist inzwischen sein aufenthaltsrechtlicher Status, insbesondere nach Ablauf der bis zum 26. Januar 2018 befristeten Duldung? Aus welchem Grund war beziehungsweise ist der Täter geduldet? Der Betreffende wurde aufgrund der Passlosigkeit geduldet. Aufgrund der fortbestehenden Untersuchungshaft ist keine Aktualisierung der bis zum 26. Januar 2018 befristeten Duldung notwendig. 3. Laut Beantwortung der erwähnten Anfrage wurde der Betroffene am 1. Februar 2018 angeklagt. Ist dieses Strafverfahren bereits beendet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage liefen weitere Ermittlungen gegen den Täter (Verfahren 2404 Js 1271/17). Ist dieses Ermittlungsverfahren inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? In dem angeklagten Verfahren 3401 Js 7/18 wurde der Angeklagte am 26. April 2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Ein Rechtsmittelverzicht wurde nicht erklärt. Die Staatsanwaltschaft hat kein Rechtsmittel eingelegt. Ob der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt hat, ist der zuständigen Behörde bislang nicht bekannt. Drucksache 21/12975 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In dem Verfahren 2404 Js 1271/17 erfolgte laut Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg (Stand 8. Mai 2018) – vorbehaltlich der korrekten Erfassung – zwischenzeitlich eine vorläufige Einstellung gemäß § 154 Absatz 1 StPO. 5. Bestehen Pläne, gegen den Täter aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten? Wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht? Der Aufenthalt des Täters soll beendet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Feststellung der Staatsangehörigkeit und die Erlangung von Papieren. Konkrete aufenthaltsbeendende Maßnahmen können erst nach Ermittlung der Staatsangehörigkeit und – vor vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe – nur mit Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgen.