BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12976 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: HIV-infizierter Mazedonier vergewaltigt 82-Jährige – Fliegt er jetzt raus? (II) Am 01.02.18 erkundigten wir uns in einer Anfrage (Drs. 21/11880) über den Aufenthalt eines Mazedoniers, der eine 82-jährige Frau vergewaltigt hatte. Der Täter ist wegen zahlreicher Straftaten vorbestraft. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen waren bisher laut Beantwortung der Anfrage nicht infrage gekommen, weil der Mazedonier ein deutsches Kind hatte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie ist der derzeitige aufenthaltsrechtliche Status des Mazedoniers? Siehe Drs. 21/11880. 2. Besteht nach wie vor die familiäre Lebensgemeinschaft zu dem deutschen Kind? Dies ist Gegenstand der aktuellen aufenthaltsrechtlichen Prüfung. Im Übrigen befindet sich der Betroffene aktuell weiterhin in Haft. 3. Hat es infolge der Vergewaltigung ein strafgerichtliches Verfahren gegeben ? Wenn ja, ist dieses bereits abgeschlossen und wie lautet das Urteil? Ausweislich der Eintragung im Vorgangserfassungs- und Vorgangsverwaltungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 9. Mai 2018 wurde der Beschuldigte durch das Landgericht Hamburg am 27. März 2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. 4. Drohen dem Täter nun aufenthaltsbeendende Maßnahmen? Wenn ja, in welcher Weise? Siehe Drs. 21/11880 und Antwort zu 2.