BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12977 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Gewalttätiger krimineller mutmaßlicher Algerier mit mehreren Identitäten In einer Anfrage vom 02.01.2018 (Drs. 21/11484) erkundigte ich mich nach einem mutmaßlichen Algerier, der unter verschiedenen Alias-Namen und unter zumindest zwei Staatsangehörigkeiten erfasst war. Zum Zeitpunkt der Anfrage lagen weder Dokumente vor, die die Identität der Person eindeutig bestimmt hätten, noch war es gelungen, eine Identifizierung durch die infrage kommenden Staaten zu bewirken. Die Person befand sich seinerzeit in Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts einer begangenen gefährlichen Körperverletzung. Schon zuvor war die Person wegen mehrfacher Diebstähle und Körperverletzungen polizeibekannt und strafrechtlich verurteilt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist das strafrechtliche Verfahren, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung , inzwischen beendet? Wenn ja, wie ist es abgeschlossen worden? Nein, derzeit läuft die Hauptverhandlung. 2. Befindet sich der Täter augenblicklich in Haft? Ja. 3. Konnten zwischenzeitlich zweifelsfrei die Identität und Herkunft des Täters festgestellt werden? Wenn ja, um welche handelt es sich und auf welche Weise wurden sie festgestellt? Wenn nein, woran scheitern die Bemühungen? Wie sahen die Bemühungen zuletzt aus? Nein. Die Vorführung bei der algerischen Auslandsvertretung im März 2018 hat zu einem negativen Ergebnis geführt. Damit ist die Identität weiterhin ungeklärt. 4. Unter wie vielen Nationalitäten und Alias-Namen ist der Täter in der Vergangenheit unterwegs gewesen? Im ausländerrechtlichen Fachverfahren sind neben der Führungspersonalie drei Alias- Personalien erfasst mit insgesamt zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten. 5. Welches ist sein gegenwärtiger aufenthaltsrechtlicher Status? Gegenwärtig befindet sich der Betroffene noch in Haft. Eine Duldung ist daher gegenwärtig nicht ausgestellt. Drucksache 21/12977 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Ist seinerzeit die Berufung beim OVG zugelassen worden? Falls ja, hat das OVG schon in der Sache entschieden und wie? Über den Antrag auf Zulassung der Berufung ist noch nicht entschieden worden. 7. Welche Maßnahmen plant die Behörde nun hinsichtlich des weiteren Aufenthalts der Person in Deutschland? Ist insbesondere eine Abschiebung vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Die Identitätsklärung des Betroffenen wird fortgeführt. Erst wenn diese geklärt ist und gültige Ausweispapiere vorliegen, kann eine Abschiebung – gegebenenfalls mit Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft – durchgeführt werden. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/11484.