BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1298 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 13.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft an der Oktaviostraße Überraschend teilt die Behörde für Inneres und Sport mit, dass auf dem ehemaligen Concordia-Sportplatz an der Oktaviostraße eine Flüchtlingsunterkunft eingerichtet wird. Diese soll rund um die Uhr bewacht werden. Diese Mitteilung überrascht unter anderem deshalb, weil dieses Gelände eigentlich mit Wohnungen bebaut werden soll. Wir fragen den Senat: 1. Was ist genau auf dem Gelände geplant? Zur Sicherstellung der Unterbringung von Asylbewerbern und der Verhinderung von Obdachlosigkeit ist die Einrichtung eines weiteren Standortes der Zentralen Erstaufnahme geplant. Ein genauer Zeitpunkt, zu dem die Zelte aufgestellt werden, steht zurzeit (Stand 18. August 2015) noch nicht fest. Die Belegung soll möglichst rasch erfolgen. Mittelfristig ist der Ausbau der Einrichtung mit Containerwohnmodulen vorgesehen . Die endgültige Entscheidung hierüber hängt unter anderem von der Tragfähigkeit des Bodens ab, der derzeit untersucht wird. 2. Welche und wie viele Flüchtlinge werden dort untergebracht? Da die Planungen hinsichtlich des Aufbaus von Wohncontainermodulen noch nicht abgeschlossen sind, können zum derzeitigen Zeitpunkt keine verlässlichen Aussagen zur endgültigen Belegung gemacht werden. In Zelten sind derzeit 200 Plätze vorgesehen . Voraussagen zur Belegung nach Nationalitäten sind nicht möglich, da diese von den Zugängen ankommender Flüchtlinge abhängig sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Gehen von diesen Flüchtlingen besondere Gefahren aus? Oder bestehen für diese Flüchtlinge besondere Gefahren? Wenn ja: welche? Wenn nein: Warum wird dann eine Bewachung rund um die Uhr eingerichtet ? Nein. Die Einrichtung des Sicherheitsdienstes ist standardisiert und in jeder Einrichtung der Zentralen Erstaufnahme etabliert. 4. Für wie lange soll dort eine Flüchtlingsunterkunft bestehen? Die Dauer des Standortbetriebes richtet sich nach dem vorhandenen Bedarf. Drucksache 21/1298 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wieso erfolgt nicht die bereits beschlossene Bebauung der Fläche mit Wohnungen? Es handelt sich lediglich um eine Zwischennutzung bis zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Fläche. In dieser Zeit wird der notwendige vorhabenbezogene Bebauungsplan erstellt. 6. Seit wann planen Hamburger Behörden die Unterbringung von Flüchtlingen auf diesem Gelände? Eine konkretisierte Prüfung der Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen auf diesem Gelände wurde am 5. August 2015 entschieden. 7. Wann wurden die Aufträge zur Errichtung von Zelten und Containern erteilt? Der Auftrag zum Aufbau von Zelten wurde am 11. August 2015 erteilt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 8. Wann begannen die Arbeiten zur Errichtung der Zelte und Container? Siehe Antwort zu 1. 9. Wann wurden die Bürger und die Bezirksversammlung Wandsbek informiert ? Eine Information der Anwohnerinnen und Anwohner mittels Handzettel erfolgte am 12. August 2015. Eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner ist für den 24. August 2015 geplant. 10. Wer hat die Entscheidung zur Unterbringung der Flüchtlinge auf diesem Gelände getroffen? Die zuständige Fachbehörde.